RN/244

18. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (679/A)

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 18. Punkt der heutigen Tagesordnung. 

Wir gehen gleich in die Debatte ein. Am Wort ist Frau Abgeordnete Alma Zadić. – Bitte.

RN/245

1.53

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Seit Längerem gibt es ja die Diskussion, ob es genügt, dass Untersuchungsausschüsse medienöffentlich stattfinden – also ob nur Journalistinnen und Journalisten Zugang erhalten sollten oder ob Untersuchungsausschüsse nun endlich auch öffentlich sein sollen, das heißt, für alle Interessierten offen stehen sollen.

Für uns Grüne ist es klar, und ich glaube, das machen wir auch mit diesem Antrag deutlich: Es ist an der Zeit, dass Untersuchungsausschüsse nicht nur medienöffentlich sind, sondern tatsächlich auch öffentlich. (Abg. Shetty [NEOS]: ... war schon fünf Jahre an der Zeit!)

Lassen Sie uns die Sachebene betrachten: Der Untersuchungsausschuss ist ein in der Verfassung verankertes Kontrollinstrument. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Wissen wir!) Seine Wirksamkeit beruht nicht nur auf der Aufarbeitung von Akten, sondern maßgeblich auch auf der Untersuchung politischer Verantwortung. Der Status quo stellt uns aber vor ein strukturelles Defizit: Bisher ist die Medienöffentlichkeit zwar gegeben, die Allgemeinöffentlichkeit jedoch faktisch ausgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger sind auf die Interpretation Dritter – eben von Medienvertreter:innen oder Fraktionssprecher:innen – angewiesen. Das führt zwangsläufig zu einer Informationsasymmetrie und auch einer selektiven Wahrnehmung der Beweisaufnahme.

Aus fachlicher Sicht spricht für diesen Antrag das Prinzip der Unmittelbarkeit. In einem rechtsstaatlichen Verfahren ist der persönliche Eindruck einer Aussage von großer Relevanz. Glaubwürdigkeit erschließt sich nicht allein aus einem Wortprotokoll, sondern auch aus dem Kontext, der Reaktionszeit und auch der Art der Antwortgebung.

Auch der Verfassungsgerichtshof hat das ja bereits einmal so gesehen, denn 1993 hat der Verfassungsgerichtshof eine Tiroler Regelung aufgehoben, die nur Medienvertreter:innen Zugang zu Sitzungen von Untersuchungsausschüssen gegeben hat – mit dem Argument, die Regelung verstoße gegen Artikel 10 EMRK und den Gleichheitsgrundsatz und sei daher verfassungswidrig. Also ist es naheliegend, dass auch unsere Regelung verfassungswidrig ist. 

Derzeit ist beim Verfassungsgerichtshof auch eine Individualbeschwerde von Epicenter anhängig, bei der es genau um diese Bestimmung und diese Regelung geht. 

Unser Antrag sieht vor, dass die allgemeine Regel greifen soll, wonach auch der Öffentlichkeit nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten und natürlich auch unter Bevorzugung von Medienvertreter:innen der Zutritt gewährt werden soll. Dabei ist natürlich ganz klar, dass die übrigen allgemeinen Regelungen zum Ausschluss der Öffentlichkeit aufgrund von Persönlichkeitsrechten oder Datenschutz weiterhin aufrechterhalten werden sollen.

Zusammenfassend: Eine Zustimmung zu diesem Antrag ist natürlich ein Schritt in eine objektivere, nachvollziehbare parlamentarische Kontrolle. Ich freue mich über Ihre Wortmeldungen. Es ist ja die erste Lesung, wir müssen nicht abstimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)

1.57

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. (Abg. Shetty [NEOS]: Dei FPÖ meldet sich gar nicht mehr zu Wort!)

RN/246

1.57

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Zadić! Sie haben das Thema hier neuerlich aufgeworfen, nachdem es nun einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof gibt, dass die derzeitige Regelung wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben werden soll. Sie wissen wahrscheinlich auch, dass die Parlamentsdirektion unter der Leitung des Parlamentspräsidenten dem Verfassungsgerichtshof bereits eine entsprechende Antwort gegeben hat; und die Parlamentsdirektion ist der Auffassung, dass die derzeitige Regelung verfassungskonform ist.

Das Verfassungsgerichtshoferkenntnis aus dem Jahr 1993, das Sie zitieren, betrifft eine Regelung in Tirol, also es betrifft den Landesverfassungsgesetzgeber – und die Grundlage, auf der der Verfassungsgerichtshof damals diese Entscheidung getroffen hat, war natürlich eine andere als heute. Ich weise nur darauf hin, dass es 1993 keine sozialen Medien gegeben hat. Die Unmittelbarkeit, von der Sie gemeint haben, dass sie in Gefahr wäre und dass sie hergestellt würde, ist heute wahrscheinlich viel eher gegeben, weil es durch die Liveticker der Medien, die hier eingeladen sind, eine ziemliche Unmittelbarkeit gibt. Auch die allgemeine Bevölkerung wird informiert, worauf der Verfassungsgerichtshof auch damals, 1993, Rücksicht genommen hat.

Wir wollen dem Verfassungsgerichtshof aber natürlich nicht vorgreifen. Es kann sein, dass er die Regelung trotzdem aufhebt, dann haben wir natürlich einen entsprechenden Regelungsbedarf.

Auch unabhängig von Ihrem Antrag möchte ich aber festhalten, dass wir uns ja dieser Regelung als Hohes Haus schon lange widmen und dass wir auch mehrere Besprechungsrunden haben. Wenn ich auf die Uhr schaue: In 1 Minute sind es genau 12 Stunden bis zur nächsten Sitzung des Geschäftsordnungskomitees, in der wir dieses Thema behandeln und weiterführen. 

Unsere Experten wollen alle auch gerne eine neue Regelung finden, mit der einerseits die Unmittelbarkeit entsprechend gegeben ist, aber andererseits auch der Schutzfunktion des Staates gegenüber den Auskunftspersonen nachgekommen wird. Ich glaube, das ist ein wesentliches Kapitel, das man nicht vergessen darf. Gerade Sie als Grüne achten auch immer darauf, dass die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen entsprechend geschützt werden, und um die geht es ganz besonders – nicht, wenn Politiker als Auskunftspersonen zur Verfügung stehen, sondern vor allem, wenn Beamte, Personen aus dem zivilen Leben, die sonst nichts mit der Öffentlichkeit zu tun haben, zur Verfügung stehen –: dass deren Rechte auch entsprechend gewahrt werden. Darum wird gerungen und in dem Sinne sind wir, glaube ich, alle für eine Regelung, die verfassungskonform ist, die Stabilität, Transparenz und Sicherheit herstellt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

2.00

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Muna Duzdar

RN/247

2.00

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Es ist schon gesagt worden: Es geht bei diesem Geschäftsordnungsantrag um die Frage der Öffentlichkeit von Untersuchungsausschüssen. Wie weitgehend man die Öffentlichkeit von einem Untersuchungsausschuss gestaltet, ist etwas, was uns schon seit geraumer Zeit beschäftigt – auch, als die Grünen in Regierungsverantwortung waren – und ist daher nichts Neues. 

Gefühlt ist es so, dass wir, glaube ich, alle dafür sind, dass es mehr Öffentlichkeit im Untersuchungsausschuss geben soll. (Abg. Darmann [FPÖ]: Letztes Mal waren die SPÖ und die ÖVP ganz klar dagegen!) Allerdings besteht die Herausforderung darin, wie man mit diesen großen Rechtsfragen umgeht, und – es ist schon erwähnt worden – wie wir mit Persönlichkeitsrechten umgehen, wie wir garantieren, dass Persönlichkeitsrechte geschützt und gewahrt bleiben, wie wir mit Verschwiegenheitspflichten umgehen, wie wir mit Geheimhaltungspflichten umgehen. Das ist nämlich die große Herausforderung, weshalb wir uns nach wie vor in einem Prozess befinden, der nicht abgeschlossen ist. 

Es ist bereits richtig gesagt worden: Die derzeitige Regelung in der Geschäftsordnung ist die, dass wir im Untersuchungsausschuss eine Medienöffentlichkeit haben, was bedeutet, dass Journalisten und Journalistinnen unter Wahrung der medienrechtlichen Bestimmungen berichten dürfen. Auch diese müssen sich genau anschauen, wie sie Persönlichkeitsrechte schützen, natürlich nach den Mediengesetzen. 

Langer Rede kurzer Sinn: Wir sind heute in der ersten Lesung und ich möchte einfach erwähnen, dass es diese Beschwerde gibt, eine aktuelle Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, und dass es schon Sinn macht, das Verfassungsgerichtshoferkenntnis abzuwarten, um zu sehen, welche Anhaltspunkte uns der Verfassungsgerichtshof als Gesetzgeber mitgeben kann, um zu einer abschließenden Regelung zu kommen. 

Insofern bin ich zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, einen guten Prozess, den es schon gibt, zu Ende zu führen und eine weitgehende Öffentlichkeit von Untersuchungsausschüssen zu schaffen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS].)

2.02

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke

RN/248

2.03

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Einen schönen guten Abend! Ich plane die Restredezeit von 23 Minuten meiner Fraktion nicht auszunutzen. Ich habe nur zwei kurze Punkte. Einmal zur Debatte: Es ist ja doch interessant, dass sich die FPÖ bei diesem Tagesordnungspunkt nicht zu Wort meldet, dass sich die FPÖ bei Transparenz im U-Ausschuss nicht zu Wort meldet, sich bei der Stärkung von Kontrollrechten nicht zu Wort meldet. (Abg. Maurer [Grüne]: Die hat ihre Zeit schon verbraucht! – Abg. Petschnig [FPÖ]: Wir schauen auf die Uhr!) – Jetzt kommt: Sie hat ihre Zeit verbraucht!, aber man sieht schon vor allem bei Zeit und Geld, wo man die Prioritäten setzt. Die Prioritäten der FPÖ sind offensichtlich nicht beim U-Ausschuss und nicht bei der Stärkung von Kontrollrechten. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Hanger [ÖVP].) 

Zum Inhalt: Natürlich ist jeder Schritt in Richtung mehr Transparenz zu begrüßen, insbesondere im Lichte des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses, das vorliegt, und auch im Lichte von Artikel 10 der EMRK. Das ist auch wichtig, um eine gewisse Ernsthaftigkeit in den Untersuchungsausschuss hineinzubringen; es ist wichtig, damit Personen, die eine gewisse politische Verantwortung haben, sich dann auch an die Dinge, die sie gemacht haben oder nicht gemacht haben, erinnern können und man nicht einfach die Flucht nach vorne wagt. Wir sehen auch in anderen Ländern wie Deutschland, dass das durchaus rechtlich möglich wäre und ginge. 

In diesem Sinne ist das für uns ein Schritt, den es jedenfalls zu prüfen gilt. Zu prüfen ist dann aber auch die medienrechtliche Verantwortung und wie man damit umgeht. Ideal wäre für uns natürlich eine Liveübertragung, aber da freuen wir uns auf die Debatte. – In diesem Sinne wünsche ich einen schönen Abend. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Krainer [SPÖ].)

2.04

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

RN/249

Zuweisung

Präsidentin Doris Bures: Ich weise den Antrag 679/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.