RN/245
1.53
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Seit Längerem gibt es ja die Diskussion, ob es genügt, dass Untersuchungsausschüsse medienöffentlich stattfinden – also ob nur Journalistinnen und Journalisten Zugang erhalten sollten oder ob Untersuchungsausschüsse nun endlich auch öffentlich sein sollen, das heißt, für alle Interessierten offen stehen sollen.
Für uns Grüne ist es klar, und ich glaube, das machen wir auch mit diesem Antrag deutlich: Es ist an der Zeit, dass Untersuchungsausschüsse nicht nur medienöffentlich sind, sondern tatsächlich auch öffentlich. (Abg. Shetty [NEOS]: ... war schon fünf Jahre an der Zeit!)
Lassen Sie uns die Sachebene betrachten: Der Untersuchungsausschuss ist ein in der Verfassung verankertes Kontrollinstrument. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Wissen wir!) Seine Wirksamkeit beruht nicht nur auf der Aufarbeitung von Akten, sondern maßgeblich auch auf der Untersuchung politischer Verantwortung. Der Status quo stellt uns aber vor ein strukturelles Defizit: Bisher ist die Medienöffentlichkeit zwar gegeben, die Allgemeinöffentlichkeit jedoch faktisch ausgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger sind auf die Interpretation Dritter – eben von Medienvertreter:innen oder Fraktionssprecher:innen – angewiesen. Das führt zwangsläufig zu einer Informationsasymmetrie und auch einer selektiven Wahrnehmung der Beweisaufnahme.
Aus fachlicher Sicht spricht für diesen Antrag das Prinzip der Unmittelbarkeit. In einem rechtsstaatlichen Verfahren ist der persönliche Eindruck einer Aussage von großer Relevanz. Glaubwürdigkeit erschließt sich nicht allein aus einem Wortprotokoll, sondern auch aus dem Kontext, der Reaktionszeit und auch der Art der Antwortgebung.
Auch der Verfassungsgerichtshof hat das ja bereits einmal so gesehen, denn 1993 hat der Verfassungsgerichtshof eine Tiroler Regelung aufgehoben, die nur Medienvertreter:innen Zugang zu Sitzungen von Untersuchungsausschüssen gegeben hat – mit dem Argument, die Regelung verstoße gegen Artikel 10 EMRK und den Gleichheitsgrundsatz und sei daher verfassungswidrig. Also ist es naheliegend, dass auch unsere Regelung verfassungswidrig ist.
Derzeit ist beim Verfassungsgerichtshof auch eine Individualbeschwerde von Epicenter anhängig, bei der es genau um diese Bestimmung und diese Regelung geht.
Unser Antrag sieht vor, dass die allgemeine Regel greifen soll, wonach auch der Öffentlichkeit nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten und natürlich auch unter Bevorzugung von Medienvertreter:innen der Zutritt gewährt werden soll. Dabei ist natürlich ganz klar, dass die übrigen allgemeinen Regelungen zum Ausschluss der Öffentlichkeit aufgrund von Persönlichkeitsrechten oder Datenschutz weiterhin aufrechterhalten werden sollen.
Zusammenfassend: Eine Zustimmung zu diesem Antrag ist natürlich ein Schritt in eine objektivere, nachvollziehbare parlamentarische Kontrolle. Ich freue mich über Ihre Wortmeldungen. Es ist ja die erste Lesung, wir müssen nicht abstimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)
1.57
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. (Abg. Shetty [NEOS]: Dei FPÖ meldet sich gar nicht mehr zu Wort!)
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.