RN/246
1.57
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Zadić! Sie haben das Thema hier neuerlich aufgeworfen, nachdem es nun einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof gibt, dass die derzeitige Regelung wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben werden soll. Sie wissen wahrscheinlich auch, dass die Parlamentsdirektion unter der Leitung des Parlamentspräsidenten dem Verfassungsgerichtshof bereits eine entsprechende Antwort gegeben hat; und die Parlamentsdirektion ist der Auffassung, dass die derzeitige Regelung verfassungskonform ist.
Das Verfassungsgerichtshoferkenntnis aus dem Jahr 1993, das Sie zitieren, betrifft eine Regelung in Tirol, also es betrifft den Landesverfassungsgesetzgeber – und die Grundlage, auf der der Verfassungsgerichtshof damals diese Entscheidung getroffen hat, war natürlich eine andere als heute. Ich weise nur darauf hin, dass es 1993 keine sozialen Medien gegeben hat. Die Unmittelbarkeit, von der Sie gemeint haben, dass sie in Gefahr wäre und dass sie hergestellt würde, ist heute wahrscheinlich viel eher gegeben, weil es durch die Liveticker der Medien, die hier eingeladen sind, eine ziemliche Unmittelbarkeit gibt. Auch die allgemeine Bevölkerung wird informiert, worauf der Verfassungsgerichtshof auch damals, 1993, Rücksicht genommen hat.
Wir wollen dem Verfassungsgerichtshof aber natürlich nicht vorgreifen. Es kann sein, dass er die Regelung trotzdem aufhebt, dann haben wir natürlich einen entsprechenden Regelungsbedarf.
Auch unabhängig von Ihrem Antrag möchte ich aber festhalten, dass wir uns ja dieser Regelung als Hohes Haus schon lange widmen und dass wir auch mehrere Besprechungsrunden haben. Wenn ich auf die Uhr schaue: In 1 Minute sind es genau 12 Stunden bis zur nächsten Sitzung des Geschäftsordnungskomitees, in der wir dieses Thema behandeln und weiterführen.
Unsere Experten wollen alle auch gerne eine neue Regelung finden, mit der einerseits die Unmittelbarkeit entsprechend gegeben ist, aber andererseits auch der Schutzfunktion des Staates gegenüber den Auskunftspersonen nachgekommen wird. Ich glaube, das ist ein wesentliches Kapitel, das man nicht vergessen darf. Gerade Sie als Grüne achten auch immer darauf, dass die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen entsprechend geschützt werden, und um die geht es ganz besonders – nicht, wenn Politiker als Auskunftspersonen zur Verfügung stehen, sondern vor allem, wenn Beamte, Personen aus dem zivilen Leben, die sonst nichts mit der Öffentlichkeit zu tun haben, zur Verfügung stehen –: dass deren Rechte auch entsprechend gewahrt werden. Darum wird gerungen und in dem Sinne sind wir, glaube ich, alle für eine Regelung, die verfassungskonform ist, die Stabilität, Transparenz und Sicherheit herstellt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
2.00
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Muna Duzdar.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.