RN/19

Präsidium

RN/19.1

Einlauf und Zuweisungen 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die verteilte Mitteilung. 

Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/19.2

Mitteilungsliste

RN/19.3

Ich teile mit, dass der Erste Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde. 

RN/19.4

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Um den Punkt 3 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen. 

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Olga Voglauer, 25 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich sehe, das ist einstimmig der Fall. 

RN/19.5

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 3,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: FPÖ 60, ÖVP 54, SPÖ 47, NEOS 30 sowie Grüne 28 Minuten. 

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich sehe, das ist einstimmig angenommen. Danke schön. 

Wir gehen in die Tagesordnung ein.