RN/52
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir gleich zur Abstimmung.
Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 25 d.B., Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt […] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat […] Olga Voglauer […] wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat […] Olga Voglauer besteht; einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat […] Olga Voglauer wird nicht zugestimmt.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dem anschließen, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft.