11.38

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister für Bildung! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Zuallererst möchte ich die Gruppe um Engelbert Uller aus Dollrath, aus Sankt Stefan im Rosental, in der schönen Südoststeiermark, herzlich willkommen heißen! (Allgemeiner Beifall.) Ebenso die Mittelschule Riegersburg mit Herrn Fachlehrer Josefus: herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren, ich durfte im Bildungsbereich bereits unterschiedliche Funktionen innehaben: Ich bin ausgebildete Lehrerin, ich war auch viele Jahre Schulleiterin. Als SQM weiß ich, was es heißt, eine Schule zu leiten, Schule zu organisieren und weiterzuentwickeln, oft unter schwierigen Bedingungen, weil Personal fehlt und nie Zeit für das Wesentliche da ist. Ich weiß, dass Entlastung im System sowohl für Lehrkräfte als auch für Schulleitungen dringend notwendig ist.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz bringt Verbesserungen! Ein mittleres Management – im Sinne von mehr Ressourcen für die pädagogische Administration – kann Schulen stärken und auch Schulleitungen entlasten. (Beifall bei ÖVP und NEOS.) 

Der Begriff ist allerdings nicht ganz neu. Ein mittleres Management mit Lerndesign und Standortkoordinator gab es schon an der neuen Mittelschule. Ich selbst durfte Lerndesignerin sein, war allerdings zahnlos, weil dieses mittlere Management ja keine Befugnisse und auch kein Weisungsrecht hatte. In diesem Fall bedeutet mittleres Management aber einfach mehr Ressourcen für die pädagogische Administration, was an unseren Schulen auch dringend benötigt wird.

Bei der Verteilung dieser Ressourcen sehe ich allerdings auch eine gewisse Schieflage, was den ländlichen Raum angeht. Kleine Schulen – diese gibt es vor allem in ländlichen Regionen – erhalten ungleich weniger Unterstützung als große Schulen. Aber gerade diese sind dadurch sehr belastet, da viele Funktionen – Q-SK, Genderbeauftragte und, und, und – auf nur wenige Personen aufgeteilt werden müssen, die Schulleitungen nicht freigestellt sind, sondern neben dem großen administrativen Aufwand auch noch klassenführend unterrichten müssen. Da muss es weitere Überlegungen geben, lieber Herr Minister, um auch diese Schulen zu entlasten. (Beifall bei der ÖVP.)

Eine große Entlastung aus meiner Sicht wäre, wenn Schulen im Bereich der Sonderpädagogik mehr Ressourcen hätten. Diese sind dringend notwendig, um den schulischen Alltag zu bewältigen, und genau daran müssen wir jetzt arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir brauchen an den Schulen statt mehr unausgebildetem Personal endlich wieder vollwertig ausgebildete Inklusions- und Sonderpädagoginnen und -pädagogen. Übrigens ist auch oder gerade im inklusiven Setting diese Expertise erforderlich. Bitte setzen wir gemeinsam das um, was auch im Regierungsprogramm verankert ist: eine vollwertige Ausbildung im Bereich Inklusions- und Sonderpädagogik. Vergessen wir nicht auf unsere Schulen im ländlichen Raum, auch diese haben die beste Unterstützung verdient. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf einen Punkt Bezug nehmen: Sprachunterricht stärkt wesentliche Grundlagen wie analytisches Denken, Sprachkompetenz und nicht zuletzt auch das kulturelle Verständnis. Daher ist eine Kürzung in diesem Bereich aus meiner Sicht gerade im Hinblick auf Demokratie- und Medienbildung kontraproduktiv. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich denke, auch da sollte, so wie Kollegin Künsberg Sarre gesagt hat, die Schulautonomie weiter ausgebaut werden. Es sollen jene über Bildungsangebote an den Schulen entscheiden können, die dort arbeiten, die entsprechende Expertise haben. Das sind für mich die Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen, weil sie die Begabungen ihrer Schülerinnen und Schüler am besten kennen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.42

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lisa Aldali. – Ihre gewählte Redezeit beträgt 3 Minuten, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.