13.16
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Ich war ursprünglich doch einigermaßen überrascht, dass seitens der Grünen dieses Thema so vehement aufgegriffen wird, denn es wäre wohl niemandem aufgefallen, dass sich die Grünen hier bei der Abstimmung in der Dezembersitzung, in der eben diese Dienstrechts-Novelle behandelt wurde, einen derartigen Fauxpas geleistet haben, nämlich einer Gesetzesmaterie zuzustimmen und nachher zugeben zu müssen, sie haben das nicht genau gelesen oder sie kennen sich nicht aus. So genau hat man das dann nicht herausgefunden. Also ich weiß jetzt nicht: Ist es politische Inkompetenz oder ist es einfach Unvermögen? Das sei dahingestellt, ich will das jetzt auch gar nicht beurteilen.
Mit der Einbringung dieses Antrages ist jedoch nicht nur diese seltsame Darstellung Ihrer Partei neu aufgespielt worden, sondern etwas anderes ist mir auch aufgefallen, nämlich der ehemalige Vizekanzler und Beamtenminister hat damals, noch vor seinem Abgang, eine gute, ausgeglichene und wertschätzende Lohnerhöhung für den öffentlichen Dienst eingetaktet, wofür ihm auch Dank und Anerkennung gebühren. Die jetzige Bundesregierung hat das Paket aufgeschnürt und hat mit dieser Dienstrechts-Novelle, die im Dezember behandelt wurde, eine massive Verschlechterung für die Bediensteten im Gehaltsabschluss für die kommenden Jahre herbeigeführt – und da haben Sie auch zugestimmt.
Wissen Sie, wer der ehemalige Vizekanzler und Beamtenminister war? – Werner Kogler, der jetzt neben Ihnen sitzt. Also ich weiß ja nicht, was Werner Kogler Ihnen in der Partei angetan hat, dass Sie ihn da öffentlich so vorgeführt haben und dass Sie das jetzt noch einmal prolongieren, indem Sie diesen Antrag jetzt noch einmal öffentlich zur Schau stellen. Das sei dahingestellt, auch das will ich nicht beurteilen, denn das steht mir auch nicht zu. Das müssen Sie sich schon selber in Ihrer Fraktion ausmachen.
Aber glücklicherweise gibt es die FPÖ (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP), denn wir haben von Anfang an gegen diese Dienstrechts-Novelle gestimmt, als einzige Partei in diesem Haus (Zwischenruf des Abg. Zarits [ÖVP]) – als einzige Partei in diesem Haus! Ich habe damals gesagt, es ist sinnvoll, dass es eine einheitliche Lösung gibt. Dafür stehe ich auch heute noch. Jetzt bin ich schon bei Ihnen, dass man sagen kann, es ist eine Frage der Gerechtigkeit, ob man derartig hohe Zulagen zahlt, die, wie wir wissen, ausschließlich im akademischen Bereich und im Bildungsbereich zugrunde liegen, denn dort gibt es nämlich diese hoch bewerteten Planstellen, auf denen man aufbaut. Und weil man dort diese hoch bewerteten Planstellen als Ausgangsbasis hat, kommen solche Zulagen zustande, wie Sie gesagt haben; zwar ist die Höhe ein bisschen redaktionell unscharf, aber sei es drum.
Ich bin da schon bei Ihnen, darüber kann man reden, darüber sollte man auch reden, aber ich bin auch dafür, dass wir, wenn wir diese Dienstrechts-Novelle schon aufschnüren, dann auch über einen fairen und gerechten Lohnzugang im öffentlichen Dienst reden.
Es kann nämlich nicht sein, dass wir hier eine Neiddebatte führen, bei der wir sagen, dass wir uns bei rund 200 Personalvertretern im öffentlichen Dienst Sorgen machen, dass die zu viel Zulagen bekommen, und die anderen 250 000 öffentlich Bediensteten lassen wir links liegen. – Auch das ist bezeichnend für Ihre Partei, weil Sie sich da offensichtlich eine bestimmte Thematik heraussuchen, von der Sie glauben, dass Sie damit öffentlich punkten, Sie übersehen aber das gesamte Ganze. Und das gesamte Ganze sind nämlich nicht nur die Personalvertreter, denen ich an dieser Stelle auch Dank und Anerkennung für die Tätigkeit aussprechen darf, sondern das gemeinsame große Ganze sind die vielen Bediensteten im öffentlichen Dienst, in den verschiedenen Segmenten – bei der Polizei, beim Bundesheer, in der Lehrerschaft (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Was wollen Sie uns eigentlich ...?), bei der Bildung, in der Krankenversorgung oder auch nur in der Verwaltung –, und das sind diejenigen, die sich trotz untauglicher Arbeitsverhältnisse und mangelnder Wertschätzung – wo sich der Kreis zu den Gehalts- und Lohnerhöhungen schließt – noch immer Sorgen machen, dass die Republik nicht zugrunde geht, und die diese Republik am Leben erhalten. So schaut es aus!
Aus diesem Grund glaube ich, dass Ihre punktuelle Wahrnehmung hier betreffend ein paar Personalvertreter viel zu kurz greift, und darf daher folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neuverhandlung eines gerechten Gehaltsabschlusses für die öffentlich Bediensteten“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
(Abg. Deckenbacher [ÖVP]: Da werden sich eure Personalvertreter ...!)
Ich darf dann auch kurz Folgendes erklären: Wie gesagt, wir haben im Dezember 2025 diese Dienstrechts-Novelle beschlossen, wobei alle Parteien zugestimmt haben – auch die Grünen –, mit Ausnahme der FPÖ. Damals wurde nämlich nicht nur diese Zulage, von der wir heute hier als Tagesordnungspunkt ein Segment herausgenommen debattieren, beschlossen, sondern auch ein Gehaltsabschluss, der dahin gehend zurückgenommen wurde – im Gegensatz zur ursprünglich vorgesehenen Lösung, die der damalige Vizekanzler Kogler wohlwollenderweise für den öffentlichen Dienst festgesetzt hat –: Er wurde nämlich dahin gehend negativ gestellt, dass man den öffentlich Bediensteten für das heurige Halbjahr nur ab Juli bis Ende des Jahres 3,3 Prozent und dann anschließend für die nächsten beiden Jahre – die Jahre 2027 und 2028 – 1 Prozent Lohnerhöhung – 1 Prozent Lohnerhöhung! – zugesteht.
Das ist eigentlich eine Verhöhnung! Schon allein, wenn wir wissen, wie sich die allgemeine Wirtschaftslage entwickelt, ist das eigentlich unglaublich – unglaublich! –, aber wie gesagt: Das war damals der Entschluss der Regierungsparteien und auch der Grünen, die damals das so mitbeschlossen haben, und gleichzeitig wurde damals mit dieser Dienstrechts-Novelle auch die Regelung getroffen, dass eben anstelle aller übrigen Zulagenvergütungen im öffentlichen Dienst für dienstfrei gestellte Personalvertreter eine einheitliche Dienstzulage geschaffen wird – einheitlich ist gut, die Ausführung schlecht. Warum? – Weil hier drei Säulen propagiert wurden, nämlich die Planstelle, die als Ausgangspunkt genommen wird, eine etwaige Funktion, die der jeweilige freigestellte Personalvertreter innehat, und dann kommt noch das Dienstalter dazu. (Abg. Zarits [ÖVP]: Ja, klar, oder?)
Alles in allem ergibt das in Summe eine rechnerische Möglichkeit in Höhe dessen, was Kollegin Maurer gesagt hat. Rein praktisch wird das wahrscheinlich kaum einer erreichen, weil er von dieser Möglichkeit nicht ausgehen kann, außer er ist ein Uni-Rektor oder ein Gruppenleiter in irgendeinem Ministerium.
In diesem Sinne darf ich um Zustimmung für diesen Antrag ersuchen und hoffe, dass wir da eine neue, gute Lösung für alle öffentlich Bediensteten zustande bringen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
13.24
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Romana Deckenbacher. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.