13.24

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte vorab im Namen der Abgeordneten Laurenz Pöttinger und Manfred Hofinger die Berufsschule aus Ried im Innkreis hier bei uns recht herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Und es freut uns auch, und zwar besonders Herrn Abgeordneten Stark, dass Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse des BG und BRG aus Gleisdorf hier bei uns sind – herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Dieses kleine grüne Büchlein (ein entsprechendes Buch in die Höhe haltend) ist das Bundes-Personalvertretungsgesetz mit allen gesetzlichen Grundlagen, der Geschäftsordnung und der Wahlordnung, und ich möchte im Zusammenhang mit dieser heutigen Diskussion auf einen besonderen Paragrafen eingehen, nämlich auf § 25, der ganz klar festlegt: Freigestellte Personalvertreterinnen und Personalvertreter dürfen aufgrund der Ausübung der Funktion in ihrer dienstlichen Laufbahn keine Nachteile erfahren und auch keine besoldungsrechtlichen Nachteile. – Ähnlich ist das auch im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt, indem auch Betriebsrätinnen und Betriebsräte in der Privatwirtschaft keine Nachteile aus ihrer Tätigkeit als Personalvertreter, als Personalvertreterin haben dürfen. – Und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das ist keine Interpretation, das ist auch kein politischer Standpunkt, das ist geltendes Recht. 

Die Realität hat aber gezeigt, dass in den letzten Jahrzehnten diese Angelegenheiten, diese Regelungen in Erlässen teilweise sehr unterschiedlich geregelt waren (Abg. Maurer [Grüne]: Sie waren vor allem ungesetzlich, ...urteil gezeigt hat!), unübersichtlich, aber vor allem auch teilweise rechtsunsicher. Und auch der Oberste Gerichtshof hat in einer früheren Entscheidung das damalige Fehlen einer klaren gesetzlichen Grundlage sehr kritisch gesehen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Maurer [Grüne].) 

Und ich sage Ihnen auch ganz klar eines, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Personalvertretung, das ist kein Nebenjob. (Zwischenruf der Abg. Maurer [Grüne].) Personalvertreter zu sein, heißt, Verantwortung zu übernehmen, nämlich Verantwortung wie zum Beispiel für 120 000 Lehrerinnen und Lehrer in unserer Republik (Abg. Maurer [Grüne]: Für das braucht ... freigestellte Personalvertreter?) oder für 36 000 Polizistinnen und Polizisten. Das ist Verantwortung, und das bedeutet auch: Konflikte lösen, vermitteln zwischen Dienstgebern, auch zwischen Kollegen, das bedeutet 24/7 Verhandlungen führen, rechtliche Fragen klären – sei es betreffend Mutterschutz, Karenz, Pflegefreistellungen, Ruhestandsversetzungen, besoldungsrechtlichen Fragen oder auch Pensionen. Gleichbehandlungsfragen gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet der großartigen Personalvertretung, und es war ein längst fälliger Schritt, hier für alle Berufsgruppen eine einheitliche gesetzliche Regelung zu schaffen. 

Ich möchte aufgrund der unterschiedlichen Diskussionen jetzt auch einmal eines klarstellen: Zwischen Personalvertretung und Gewerkschaft besteht ein grundlegender Unterschied. Die Personalvertretung ist gesetzlich verankert, demokratisch gewählt und vertritt jeden Kollegen, unabhängig davon, ob er Gewerkschaftsmitglied ist. Die Gewerkschaft ist ein Verein mit freiwilliger Mitgliedschaft und ist kein Teil der Dienstbehörden. Und so eine typische Fehlannahme ist auch: Ja, Gewerkschaft wird von der öffentlichen Hand bezahlt. – Das ist falsch: Sie finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, und wer hier etwas anderes behauptet, der vermischt bewusst Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. 

Mit der neuen Regelung, die für alle Berufsgruppen im öffentlichen Dienst anwendbar sein soll, verlieren freigestellte Personalvertreter sämtliche Zulagen. Sie erhalten künftig ihr Grundgehalt plus eine neue Zulage. Ich weiß nicht, woher sie diese beliebigen Zahlen nehmen, denn dieses Besoldungsschema im öffentlichen Dienst ist komplex. Und das ist auch kein Geschenk an die Personalvertretung, das ist ein Ausgleich. 

Und ja, ein Gehaltsabschluss ist immer wieder mit einer Dienstrechtsnovelle verknüpft, das ist richtig, aber ich sage Ihnen ehrlich eines: Sie hängen sich am Gehaltsabschluss auf, Kollege Werner Herbert. Denken Sie doch bitte auch daran, was in der Dienstrechts-Novelle hier noch alles mitbeschlossen wurde. Ich denke da an die besondere Hilfeleistung, vor allem für die Exekutive, aber auch für den gesamten öffentlichen Dienst, ich denke auch an die Teilpensionen für die öffentlich Bediensteten. 

Und was noch besonders bemerkenswert ist, ist, dass selbst die FPÖ, die kaum eine Gelegenheit auslässt, die Gewerkschaft öffentlicher Dienst zu kritisieren – das ist wahrscheinlich auch ein Grund, warum die Gewerkschaft öffentlicher Dienst jetzt einen Höchststand an Mitgliedern hat –, auch noch die Regelung ausdrücklich begrüßt. Ein FPÖ-Abgeordneter, der selbst seit vielen Jahren als Personalvertreter tätig ist und auch diesbezügliche Zulagen bezogen hat oder meines Wissens bezieht, hat hier im Nationalrat während der Debatte ganz klar gesagt – ich zitiere –: dass „die Regelungen in § 169 Gehaltsgesetz [...] eine gute Sache sind“. 

Es ist auch umso erstaunlicher, warum das jetzt ausgerechnet die Grünen nicht gewusst hätten. Es war schon beim letzten Mal (Abg. Maurer [Grüne]: ...! Ihr habt es immer abgelehnt, über Jahre!), als wir noch gemeinsam in der Regierung waren, eine wichtige und notwendige Maßnahme. (Abg. Kogler [Grüne]: ... ja immer abgelehnt!) Auch den Grünen nahe stehende Gewerkschafter:innen und Personalvertreter, nämlich die Ugöd, haben im Februar eine Aussendung gemacht. Ich zitiere ebenfalls: „Die unabhängigen Gewerkschafter:innen in der GÖD positionieren sich ausdrücklich gegen den geplanten Abänderungsantrag der Grünen, sondern begrüßen die gesetzliche Regelung von Zulagen zur Vereinheitlichung im Interesse der Rechtssicherheit.“ (Abg. Maurer [Grüne]: Aber nicht zur Höhe!)

Ohne starke Personalvertretung gibt es keinen starken öffentlichen Dienst und ohne starken öffentlichen Dienst keinen funktionierenden Staat. Deshalb sage ich hier noch einmal ganz klar: Wer die Kollegenschaft angreift, greift Fairness an. Wer sie schlechtredet, der stellt Verantwortung infrage. Wer sie verzerrt darstellt, der täuscht auch bewusst die Öffentlichkeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.30

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Kocevar.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.