13.48
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Politik gehört ins Parlament, die Justiz gehört vor Gericht. (Ruf bei der FPÖ: Da kennst dich du ja aus! – Abg. Darmann [FPÖ]: Die Justiz gehört vor Gericht? Das ist interessant!) Beides miteinander zu vermischen, ist keine gute Sache. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Es wird leider immer öfter versucht, vor allem von der FPÖ. (Abg. Steiner [FPÖ]: Ausgerechnet er!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Was mich mit Frau Gewessler eint, ist wahrscheinlich nur der Sitz hier im Nationalrat. Aber was mich von Ihnen, Herr Hafenecker, besonders unterscheidet, ist der Stil und die Art und Weise, wie man Politik macht. Ich stehe für scharfe und sachliche Auseinandersetzungen, aber ich stehe nicht für Anpatzen und Vernaderung.
Worum geht es hier? – Es geht um wichtige Verkehrsprojekte in Österreich (Abg. Steiner [FPÖ]: Um Beschlüsse des Parlaments!), wie zum Beispiel den Bau des Lobautunnels, wo es vor allem um den Lückenschluss geht – damit wir eine Wienumfahrung zusammenbekommen –, der für die Ostregion entsprechend wichtig ist, oder auch um den Ausbau der S 37 in Kärnten, wo es vor allem darum geht, dass wir zahlreiche tödliche Verkehrsunfälle in Zukunft vermeiden wollen. Solche wichtigen Verkehrsprojekte wurden leider unter der Amtszeit von Frau Gewessler gestoppt. Dem wird jetzt in Zukunft aber nicht mehr so sein, diese Sorge besteht heute nicht mehr. Ich darf mich daher auch bei Verkehrsminister Hanke dafür bedanken, dass er die Planungen und die Umsetzung dieser Verkehrsprojekte wiederaufgenommen hat. Das, glaube ich, ist genau das, was für die Menschen entscheidend ist: Es geht um einen Lückenschluss, es geht um einen funktionierenden Nord-Süd-Verkehr, aber es geht vor allem um Sicherheit und um Vermeidung solcher schweren Verkehrsunfälle.
Nun noch konkret zur Ministeranklage: Der Verfassungsgerichtshof stellt in seiner Judikatur sehr hohe formale Anforderungen an einen Antrag. Herr Kollege Hafenecker, wenn ich mir den Antrag, den Sie gestellt haben, anschaue, dann stelle ich mir aber auch ernsthaft die Frage, ob dieser Antrag wirklich den formalen Erfordernissen genügt. Es wäre aber sicherlich auch nicht in Ihrem Interesse, wenn der Verfassungsgerichtshof allein aus formalen Gründen diesen Antrag zurückweist. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hafenecker [FPÖ] und Steiner [FPÖ].) Aber auch wenn wir in den Inhalt hineingehen, wissen wir, dass dies eine sehr komplexe, strittige juristische Frage ist. Es geht nämlich nicht nur um die Haltung der Frau Gewessler, sondern es geht auch darum, wie die Aktiengesellschaft Asfinag geleitet ist und welche Verantwortung sie dort trifft.
Daher – ich sage es im Sinne der Strafprozessordnung –: Anklagen sollen immer erst dann eingebracht werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit von über 50 Prozent gegeben ist. Wir sehen diese Wahrscheinlichkeit nicht. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, wir haben diese Sache auch genau geprüft. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker [FPÖ].)
Es ist daher ganz wichtig: Nicht alles, was politisch oder – wie Sie selbst gesagt haben – moralisch falsch erscheint, ist zugleich auch ein Fall für die Justiz. Eine Anklage einzubringen, nur um politisches Kleingeld zu schlagen oder den politischen Mitbewerber anzupatzen, das ist nicht unser Stil. (Zwischenruf des Abg. Darmann [FPÖ].) Wir verlagern die politische Debatte nicht in den Gerichtssaal.
Wissen Sie, meine Damen und Herren, vor allem liebe Zuseherinnen und Zuseher, wie viele Ministeranklagen es hier im Hohen Haus schon gegeben hat? – Es waren rund 20. Und wissen Sie auch, wer diese Ministeranklagen eingebracht hat? – 16 davon die FPÖ, eine das BZÖ; das heißt, 17 von 20 Anträgen kommen aus (in Richtung FPÖ) Ihrem Eck. Strache, Kickl und Grosz waren diejenigen, die immer solche Ministeranklagen eingebracht haben. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker [FPÖ].) Mehr als 90 Prozent kommen von Ihnen.
Es sind immer dieselben, die in diesem Haus andere vernadern wollen. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung. (Abg. Darmann [FPÖ]: Das ist unser Recht!) Den Versuch, Politik über die Justiz zu machen, halten wir für vollkommen falsch. Politische Auseinandersetzungen gehören ins Parlament und nicht in den Gerichtssaal! (Beifall bei ÖVP und NEOS.)
13.51
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard Herzog.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.