14.06
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Ich möchte die Debatte nicht verlängern, sondern das nur noch einmal vielleicht auf das Einfachste herunterbrechen: Das Parlament hat über das Bundesstraßengesetz angeordnet, dass wir bestimmte Straßenprojekte verwirklichen wollen. Eine Ministerin, da zufällig Kollegin Gewessler, hat sich auf den Standpunkt gestellt: Stopp, wir wollen diese Projekte nicht verwirklichen!, und dann gab es einen Rechtsstreit, verschiedene Rechtsmeinungen darüber, ob diese Vorgehensweise der ehemaligen Ministerin nun rechtmäßig oder rechtswidrig war. Und wie es oft so ist – zwei Juristen, drei Meinungen –, gab es einen Meinungsstreit, nicht nur von Juristen der FPÖ, sondern von ganz verschiedenen Juristen, auch solche der Österreichischen Volkspartei, die gesagt haben, das geht nicht, das ist rechtswidrig und da muss es Konsequenzen geben und so weiter.
Die Konsequenz, die unsere Bundesverfassung vorsieht, und dieses Instrument lasse ich mir von Ihnen, Herr Kollege Gerstl, auch nicht schlechtreden, ist eben die Ministeranklage gemäß Artikel 142 B-VG. Das klingt vielleicht martialisch, Anklage und so weiter, und dass das etwas mit Strafrecht zu tun hätte – das hat mit Strafrecht aber gar nichts zu tun. Das ist ein Instrument, so wie es von der Bundesverfassung vorgesehen ist. Unsere Aufgabe als Parlament wäre es, den Rechtsstandpunkt des Parlaments zu vertreten, nämlich: Wir haben uns im Bundesstraßengesetz auf verschiedene Projekte verständigt – das war ja auch Ihre Mehrheit – und diese vermeintliche Rechtsverletzung der ehemaligen Ministerin Gewessler wollen wir vor den Verfassungsgerichtshof bringen und feststellen lassen – um nichts mehr und nichts weniger ging es. (Beifall bei der FPÖ.)
Da die Redezeit heute leider schon sehr knapp bemessen ist, gestatten Sie mir noch, zum Zickzackkurs der ÖVP jetzt keine eigenen Ausführungen mehr zu machen, sondern Ihnen einfach nur einen Lesehinweis für eine weiterführende Lektüre zu geben. Es dauert gar nicht lang, googeln Sie einfach einmal einen Artikel aus der bürgerlichen Presse, aus der Zeitschrift „Die Presse“. Dieser Artikel trägt den Namen – Sie finden ihn sofort über Google –: „Als die Juristen die ÖVP verließen“. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
14.07
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.