Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit den Bestimmungen über Preise für Sachgüter und Leistungen getroffen werden, und das Energie-Control-Gesetz geändert werden, in 439 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Alois Schroll, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen einen Änderungsantrag eingebracht.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinn des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Alois Schroll, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Änderungsantrag betreffend Art. I Z 2 und 4 eingebracht.
Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Vor Eingang in diesen Abstimmungsvorgang teile ich mit, da meine Kollegin und mein Kollege des Präsidiums auch an der Abstimmung teilnehmen, dass ich auch selbst an der Abstimmung teilnehme.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden, ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegenstimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.
Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin, Frau Abgeordnete Petra Tanzler, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Ricarda Berger wird sie später dabei ablösen. – Bitte schön.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Tanzler und Berger werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich sehe auch niemanden mehr in höchster Eile – die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführung die Stimmenzählung vornehmen.
Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten – jedenfalls für die erforderliche Zeit – unterbrochen.