17.25
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist jetzt das Kontrastprogramm zu den Diskussionen der vorigen Stunden. Es ist etwas Seltenes und heute jedenfalls Einmaliges, es ist ein Allparteienantrag, über den ich hier spreche. (Abg. Kogler [Grüne]: Ja schau, geht doch!) Man kann sich also vorstellen, es ist demnach nicht wirklich sehr kontroversiell. Es geht um eine Änderung in der Notariatsordnung. Das ergibt sich wahrscheinlich schon aus dem Notarberuf, dass da für Einvernehmen gesorgt wird. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.)
Es geht darum, dass die Altersobergrenze für den Eintritt in den Notarberuf erhöht wird, und zwar von derzeit 35 Jahre auf 50 Jahre. Der Hintergrund ist – darum gibt es überhaupt ein Eintrittsalter, ein Höchstalter, bis zu dem man eintreten kann –, dass die Ausbildung zum Notar und die Möglichkeit, bis man eine sogenannte Amtsstelle, also wirklich eine eigene Notariatskanzlei hat, einige Jahre dauert. Man kann da mit zwischen 15 und 20 Jahren rechnen. Wenn man also etwa mit 60 Jahren – und Notare gehen mit 70 in Pension, nicht mit 65, das muss man dazusagen – dem Berufsstand beitritt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass man nie mehr selbstständiger Notar wird, obwohl man dem Berufsstand beigetreten ist. Daher hat man gesagt, es gibt ein Höchstalter, damit das noch Sinn macht. Dieses Höchstalter wird aber jetzt aus pragmatischen Gründen und auch um den Zugang zu erleichtern von 35 auf 50 Jahre erhöht, und da gibt es wie gesagt eine Einigung zwischen allen Parteien, das ist auch mit der Notariatskammer so abgesprochen und erscheint einfach pragmatisch als sinnvoll.
Da alle Parteien den Antrag gemeinsam gestellt haben, gehe ich auch davon aus, dass er genauso abgestimmt wird. Man sieht, wenn es sinnvolle Vorschläge gibt, dann stimmt die FPÖ auch zu. (Beifall bei der FPÖ.)
17.27
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.