17.31

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ein Wohlfühlthema, ein Kontrastprogramm, wir haben es vorhin schon gehört, nach dem letzten Tagesordnungspunkt, dennoch ein gar nicht unwichtiges Thema: Wir haben auch Notare hier im Hohen Haus, der Notariatsstand ist ganz wesentlich in unserem Rechtsstaat, tagtäglich sorgen unsere Notarinnen und Notare da draußen für Rechtssicherheit, für Verlässlichkeit, für Vertrauen. Sie sind der verlängerte Arm der Gerichte, in diesem Fall ist das auch sehr gut so; und insofern möchte ich auch betonen, dass diese Maßnahme wichtig ist.

Ich habe mir die Mühe gemacht, da dieses Thema auf eine alte Bestimmung zurückzuführen ist, die Stenographischen Protokolle der damaligen Sitzung vom 29.3.1962 auszuheben. Ich darf auszugsweise zitieren: „Der Notariatskandidat darf bei seiner ersten Eintragung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“, um „eine zu große Belastung der Versicherungsanstalt des Notariats“ zu vermeiden. (Heiterkeit der Abg. Zadić [Grüne].– Das war der damalige Grund. Ich glaube, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns alle einig: Das war 1962, derlei Begründungen sind völlig aus der Zeit gefallen. Die Versicherungsanstalt des Notariats kann nicht der alleinige Grund dafür sein, dass wir Altersdiskriminierung aufrechterhalten. 

Wir haben, auch das haben wir schon gehört, europarechtliche Rahmenbedingungen und einen entsprechenden Handlungsbedarf. Da gibt es einerseits die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie, die solche Altershöchstgrenzen unter bestimmten Voraussetzungen auch zulässt. Es gab mehrere Konkretisierungen vom EuGH, und deren Konsequenz ist, dass wir heute dieses Höchsteintrittsalter von 35 Jahren auf 50 anheben. Wir schaffen damit Rechtssicherheit. Wir sichern gleichzeitig eine geordnete Altersstruktur im Stand und der Generationenwechsel im Notariat kann damit auch weiterhin gewährleistet werden. 

Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich und in aller Form, das möchte ich besonders betonen, bei der Österreichischen Notariatskammer für die herausragende und sehr gute Zusammenarbeit bedanken. Es gibt bei derlei Gesetzesmaterien ja immer wieder einen sehr aktiven Austausch mit allen Parteien, mit allen Vertreterinnen und Vertretern im Justizausschuss, mit der Frau Justizministerin, mit dem BMJ – vielen herzlichen Dank also an das Notariat. Manche Wege sind einfacher und effizienter, wenn die Zusammenarbeit so gut funktioniert. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Abschließend – da das ja ein Wohlfühltagesordnungspunkt ist, wir aber dennoch heute eine spannende Tagesordnung hatten, passt es jetzt, glaube ich, sehr gut –: Wir, alle Parteien gemeinsam, stimmen jetzt einer ganz einfachen, sachlich begründeten Gesetzesnovelle zu, einstimmig, im Konsens. Das sollte bei derlei einfachen Themen der Normalfall sein. Wir wissen, dass das nicht der Fall ist. Es fühlt sich auch komisch an: Alle erwähnen das und heben hervor, wie toll es ist, dass wir das gemeinsam, über alle Parteigrenzen hinweg machen. Es fühlt sich unrichtig an, und das ist, glaube ich, der falsche Zugang, insbesondere bei ganz einfachen, sachlichen Themen, die nicht mit einer Ideologie verbunden sind. Ich nehme mich da gar nicht aus, aber es gibt ja hier im Hohen Haus die Praxis, dass wir reflexartig, automatisch Nein sagen, wenn Vorschläge von anderen Fraktionen kommen, auch bei einfachen, unideologischen, sachlichen Themen wie diesem. Ich glaube, das müsste man reduzieren.

Und ganz wichtig: Was mich bei derart einfachen Themen ganz besonders stört, ist der Kuhhandel, dieser Tauschhandel, der Basar, der von einigen hier im Hohen Haus betrieben wird. Wenn es darum geht, Zustimmung zu bekommen, wird diese mit anderen ideologischen Themen verknüpft. Das muss endlich aufhören. (Abg. Kogler [Grüne]: ... die ÖVP!) Das ist unwürdig, das hat sich die Bevölkerung nicht verdient. Das sabotiert eigene, gemeinsame Reformvorhaben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

17.36

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.