17.44
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Bundesregierung hat dem Parlament heute ein Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz vorgelegt. Damit soll planmäßig und von oben verordnet unser Wirtschaftssystem gendergerecht umgebaut werden. Vereinfacht gesagt: Österreichs Wirtschaft soll zu einer Genderplanwirtschaft umgestaltet werden. (Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Abg. Yildirim [SPÖ]: Shame on you!)
Die Mindestquote soll auf 40 Prozent Frauen und 40 Prozent Männer angehoben werden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ein solches Gesetz kann also wirklich nur von Personen stammen, die nie zuvor in der Privatwirtschaft gearbeitet haben (Abg. Yildirim [SPÖ]: Willkommen im 21. Jahrhundert!) und die wirklich glauben (Zwischenruf bei den Grünen), dass ein börsennotiertes Unternehmen in Österreich keine gravierenderen Probleme hat als die Quotenfrage in den Aufsichtsräten.
Ich habe mir auch die Frage gestellt, was mit den verbleibenden 20 Prozent der Quote denn vorgesehen ist. Ich habe nämlich eine vage Vorahnung. Es wird nicht lange dauern, dass sozusagen die woke Fraktion mit ihren zahlreichen Geschlechtern daherkommt, die in Zukunft in die Aufsichtsräte gesetzt werden sollen. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grüne. – Ruf bei den Grünen: Respektlos!) Ansonsten hätten Sie ja eigentlich auch gleich eine 50-50-Regelung verabschieden können.
Es muss sich also in Zukunft, sehr geehrte Damen und Herren, ein privates börsennotiertes Unternehmen sagen lassen, wer als Aufsichtsrat bestellt werden soll. Es geht nicht um Unternehmen der öffentlichen Hand, es geht um private Unternehmen. Ich möchte an dieser Stelle in Erinnerung rufen, worum es bei börsennotierten Gesellschaften im eigentlichen Sinne geht. Es geht um Profit, es geht um Shareholder-Value und es geht um die Interessen der Eigentümer, das heißt um die Interessen der Aktionäre. (Abg. Yildirim [SPÖ]: Die in Frauenhänden bestens aufgehoben sind! – Ruf bei den Grünen: Es gibt auch Eigentümerinnen, ja!) Worum es also nicht in einem börsennotierten Unternehmen geht, sind Genderdiskussionen und die Frage, welches Geschlecht in welchem Sessel Platz nehmen soll. (Zwischenruf der Abg. Yildirim [SPÖ].) Mit diesem Gesetz greifen Sie tief in die Privatautonomie ein, und private Eigentumsrechte von Aktionären werden entsprechend beschnitten. (Abg. Götze [Grüne]: Ist gut für die Wirtschaft und die Volkswirtschaft!)
Nicht Qualifikation und Leistung sollen maßgebliches Kriterium für Organfunktionen sein (Ruf bei den Grünen: Ja wenn es das wäre!), sondern das Geschlecht der Verantwortungsträger. Auch wenn das auf einer Richtlinie basiert, hätten Sie durchaus Spielräume gehabt, dieses Gesetz weniger scharf auszugestalten, als es derzeit hier vorliegt. Sie hätten durchaus auch eine Vorlage bieten können, die eben nicht alle börsennotierten Gesellschaften betrifft.
Wenn die Mehrheit der Aktionäre nun ihren Aufsichtsrat beispielsweise nur mehr mit kompetenten Frauen besetzen will, dann geht das ja gar nicht, weil 40-40-Zwang bedeutet, dass mir, wenn ich jetzt als Aktionär sage, ich möchte meinen Aufsichtsrat nur mit Frauen besetzt haben, das das Gesetz de facto verbietet und mir eine Mindestquote von 40 Prozent Männern vorschreibt. (Abg. Schatz [SPÖ]: Ja!) Ich meine, dass das nicht im eigentlichen Sinn des Aktiengesetzes sein kann, muss Ihnen doch selber auffallen.
Was mich besonders schockiert, ist, dass eigentlich bei jedem liberal denkenden Menschen da de facto eigentlich die Alarmglocken schrillen sollten. Mich wundert auch, dass die NEOS als wirtschaftsliberale Partei oder die ÖVP da nicht auf die Barrikaden gehen. Hat es jemals aus Ihrer Sicht funktioniert, wenn sich der Staat in die freie Wirtschaft einmischt? Also ich kenne jedenfalls keinen Fall. (Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Doch! Da gibt es sogar wunderbare Studien dazu!) Das Wesen der freien Marktwirtschaft ist, dass sich die Politik mit ihren Schnapsideen zurückhält und raushält. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Yildirim [SPÖ]. – Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Wunderbare Studien!)
Was dem Fass aber den Boden ausschlägt, ist das, was ich im Ausschuss erfahren habe, nämlich dass Sie, Frau Justizministerin, ursprünglich nicht nur die Aufsichtsräte regulieren wollten, sondern auch die Vorstände. Der nächste Schritt ist also schon geplant. Das Ziel ist also in Wahrheit eine Quotenregelung für den Vorstand eines börsennotierten Unternehmens. (Zwischenruf der Abg. Greiner [SPÖ].) Da wünsche ich Ihnen schon jetzt viel Spaß bei den Verhandlungen mit den Unternehmern. Um ehrlich zu sein: Wenn ich Unternehmer wäre, ich würde das ja gar nicht mehr ernst nehmen. Ich würde mir auf den Kopf greifen und mich fragen, mit wem ich da eigentlich diskutiere – so praxisfremd ist das einzuordnen.
Es handelt sich um eine rein ideologisch geprägte Symbolpolitik (Abg. Disoski [Grüne]: Ja, damit kennt ihr euch aus!), die vollkommen an den Zielsetzungen der Unternehmen vorbeigeht. Das Aktiengesetz ist eine zutiefst demokratische Materie, die keine Zurufe von außen nötig hat. Die Aktionäre entscheiden im Rahmen der Hauptversammlungen selber, wer ihr Geld verwaltet und wer ihr Unternehmen kontrollieren soll.
Alles in allem kann man nur eines sagen: Dieses Gesetz geht an den Bedürfnissen der freien Wirtschaft vollkommen vorbei. Die Unternehmer greifen sich zu Recht auf den Kopf. Wir werden diesen Gesetzentwurf aus diesen Gründen auch klar ablehnen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
17.49
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sabine Schatz. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.