19.08

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, die Verkehrsberuhigung von Innenstädten in Österreich ist überfällig, vor allem im Sinne der Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. In Stadtzentren, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossen sind, sollte die Zufahrt mit dem Auto die Ausnahme sein, und diese Novelle schafft dafür einen Rahmen. (Abg. Hörl [ÖVP]: ... falsch!)

Zugleich geht es auch um eine faire Verteilung des öffentlichen Raums. Wenn sich Fußgänger:innen immer größeren Autos unterordnen müssen, finden wir das schlicht unfair. Ja, ursprünglich hatte die Koalition für die Zufahrtskontrolle eine weitreichende Videoüberwachung geplant, sogar mit Aufnahmen im Fahrzeuginneren, und wir haben das klar abgelehnt, denn Verkehrsüberwachung, finden wir, darf kein Vorwand für flächendeckende Überwachung sein. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

Die jahrelange, konsequent grundrechtssensible Vorarbeit zur Innenstadtverkehrsberuhigung unter Bundesministerin Gewessler hat sich aber klar in vielen Stellungnahmen widergespiegelt – der ÖAMTC wurde erwähnt, auch zahlreiche weitere. Dank dieser Bewusstseinsbildung und Überzeugungsarbeit wurden dem Entwurf dann die Giftzähne gezogen. Ja, es sind Punkte aus dem ursprünglichen Entwurf rausgekommen, die wir so nicht hätten mittragen können, beispielsweise jetzt nur Beweisfotos, keine Videoüberwachung. Es werden ausschließlich die Kennzeichen und nicht die Lenker:innen oder Mitfahrende erfasst. Die Kameras müssen bodennah angebracht sein, überwachte Bereiche müssen klar gekennzeichnet sein, und – ganz wichtig – die Nutzung der Daten für andere Zwecke als die Zufahrtskontrolle in die Innenstädte ist ausgeschlossen. Diese Einschränkungen waren notwendig, um unsere Grundrechte zu wahren. Dennoch ist klar: Eine Verkehrsberuhigung von Innenstädten gelingt auch durch Gestaltung – zum Beispiel: mehr Grün, weniger Parkplätze; das stärkt die Lebensqualität in Städten. 

Was wir aber wirklich sagen müssen: Die nun vorgesehene automatisierte Zufahrtskontrolle dient der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Menschen, und deshalb werden wir auch zustimmen. Wir haben aber einen Kritikpunkt, der leider bleibt: die mögliche Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit. Es gab ja schon einen Entwurf unter Ministerin Gewessler, der dem jetzigen ähnlich sieht. Der einzige Kritikpunkt, der noch immer besteht, betrifft die Möglichkeit, bei Versammlungen auch eine Form von Überwachung zu machen. Der sogenannte Chilling-Effect zeigt klar: Wer sich beobachtet fühlt – auch nur fühlt –, weil dort Kameras sind, passt sein Verhalten an, und das schwächt die demokratische Teilhabe.

Ich bräuchte jetzt meinen Antrag, der irgendwo liegt; um die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, bringen wir nämlich einen verfassungsrechtlich gebotenen Abänderungsantrag ein.

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, wenn Sie wollen? (Präsidentin Bures reicht der Rednerin vom Präsidium aus den Antrag.) Sie müssen ihn nämlich verlesen.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (fortsetzend): Danke vielmals.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der oben zitierte Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 Ziffer 16 wird § 98h Abs 3 folgender Satz angefügt:

„Während Versammlungen, Sportveranstaltungen und ähnlichen Großereignissen, bei denen die betroffenen öffentlichen Verkehrsflächen für den regulären Verkehr gesperrt sind, sind die bildverarbeitenden technischen Einrichtungen in den betreffenden Bereichen erkennbar auszuschalten.“


Da während Demonstrationen und Veranstaltungen ohnehin keine Zufahrten möglich sind, braucht es auch keine Kontrolle. Und wir finden, dieser Chilling-Effect, dass jemand sich anders verhält, weil er nur glaubt, er wird überwacht, obwohl die Kamera ausgeschaltet ist, soll verhindert werden, indem die Kameras ganz sichtbar abgedeckt sind und deaktiviert werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.12

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

Straßenverkehrsordnung 1960 (36. StVO-Novelle), Kraftfahrgesetz 1967 und Führerscheingesetz (AA-64)

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Peter Hanke zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.