19.12
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich darf heute ganz kurz zur Einführung vielleicht eines sagen: Ich möchte mich bei Ihnen allen für diese engagierte Debatte der letzten drei Tage bedanken. Ich hätte mir vorgenommen, länger dazu zu sprechen, weil all das, was ich zur Mobilität und zur Unabhängigkeit zu sagen habe, dazu passt, aber nachdem hier, glaube ich, wirklich intensiv diskutiert wurde – Dank auch an die grüne Fraktion, dass diese Spritpreisbremse hier mitgetragen wird –, ist das, glaube ich, ein wichtiger Moment, um mich auf die Tagesordnung zu konzentrieren und auch auf diese einzugehen und vieles, was hier gesagt wurde, noch einmal zusammenzufassen.
Die Modernisierung der Mobilität ist einer der Schlüssel für eine unabhängigere und sicherere Zukunft. Daher benötigen wir auch ein neues Regelwerk, das mit dem Wandel der Zeit und der Technologie Schritt hält. Genau dieses finden Sie in der Novelle der Straßenverkehrsordnung jetzt wieder. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Als ich im vergangenen Oktober die Novelle der Straßenverkehrsordnung vorgestellt habe, haben wir uns den 1. Mai dieses Jahres als Ziel des Inkrafttretens gesetzt, und es freut mich natürlich, dass wir mit Ihrer Unterstützung dieses Ziel nun erreichen können. Dafür von meiner Seite an unsere Partner von ÖVP und NEOS, aber genauso an meine Fraktion, die SPÖ, ein großes Danke, und ich möchte hier dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Wolfgang Moitzi besonders meinen Dank aussprechen. – Danke, dass du dich da so eingesetzt hast. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Diese 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt, wie es bis dato schon ausgeführt wurde, einen großen Modernisierungsschub für die Mobilität in Österreich – mit Innovation, mit Pragmatismus und mit einem klaren Fokus auf die Menschen gerichtet. Wir haben im Rahmen der Begutachtung, wie schon ausgeführt wurde, sehr viele Stellungnahmen bekommen und die Bedenken ernst genommen. Vor allem der Datenschutz war uns ein wesentliches Anliegen, und ich darf Ihnen die Eckpunkte der Straßenverkehrsordnung hier nochmals präsentieren.
E-Mopeds und E-Scooter: Wir definieren E-Scooter nun eindeutig als Fahrzeuge. (Beifall des Abg. Hörl [ÖVP].) Um Umgehungskonstruktionen, etwa durch Gashebel, einen Riegel vorzuschieben, haben wir die Begriffsdefinition weiter präzisiert. Ein weiterer Punkt, den wir in dieser Novelle haben, ist die Verlagerung der E-Mopeds von den Radwegen auf die Straßen, denn aktuell gelten diese Gefährte laut der Straßenverkehrsordnung als Fahrräder, haben auch noch immer eine Beschilderung: Ich bin ein Fahrrad. – Damit ist nun Schluss, denn E-Mopeds sind definitiv keine Fahrräder. Sie sind schwer, wie heute schon ausgeführt wurde, sie sind deutlich schneller, und sie gehören nicht auf einen Radweg. Wir nehmen diese Gefährte daher nun in das Kraftfahrgesetz auf. Damit gelten für sie die gleichen Regeln und Pflichten wie auch für andere Mopeds, die bereits heute im Straßenverkehr unterwegs sind und seit Jahrzehnten so behandelt werden.
Für jene, die von der Umstellung besonders betroffen sind – ich spreche von den Essenszustellern und -zustellerinnen –, sehen wir für diesen Punkt am 1.10. dieses Jahres ein späteres Inkrafttreten vor. Damit bleibt den Anbietern und Fahrern ausreichend Zeit, um gegebenenfalls auf andere Gefährte umzustellen – auf Fahrräder oder E-Bikes –, um klarzumachen, dass diese Zeit eine andere geworden ist.
Außerdem wird mit der Straßenverkehrsnovelle auch eine Helmpflicht für E-Bikes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und für E-Scooter bis zum 16. Lebensjahr eingeführt. Mir ist wichtig: Der Kopf gehört geschützt. Gerade bei den jüngsten Verkehrsteilnehmern müssen wir als Gesellschaft in die Verantwortung gehen. Zusätzlich wird da auch noch die aktuelle Promillegrenze beim E-Scooter-Fahren von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Ein weiterer zentraler Punkt der Novelle – er wurde ja schon ausgeführt – ist das kamerabasierte Zufahrtsmanagement für Kommunen. Wir geben Bezirksverwaltungsbehörden ein Werkzeug in die Hand, um bestimmte Zentren effizient verkehrssicher zu gestalten und diese auch zu entlasten. Wie gesagt haben wir die Datenschutzbedenken aus der Begutachtung sehr, sehr ernst genommen und das Gesetz nachgeschärft. Die Anwendbarkeit des Sicherheitspolizeigesetzes ist ausgeschlossen. Es geht rein um Verkehrssicherheit und nicht um eine allgemeine Überwachung.
Jedes digitale Zufahrtsmanagementkonzept benötigt auch eine eigene Datenschutzfolgenabschätzung. Zudem werden klare Speicherfristen vorgesehen. Im Regelfall, wenn es keinen Verstoß gibt, wird sofort gelöscht. Ansonsten geht man von einer maximalen Dauer von einem Jahr aus, beziehungsweise sobald das Verfahren beendet ist. Die Lebensqualität in unseren Städten ist ein wichtiges Ziel, aber rechtlich ist nun klargestellt: Der Hauptgrund für diese Maßnahmen ist die gesteigerte Verkehrssicherheit. Wir wissen, gerade in den oft sehr dicht bebauten Innenstädten bedeutet weniger Verkehr mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität. Deshalb ersuche ich um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
19.19
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Roland Baumann zu Wort. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.