19.19

Abgeordneter Roland Baumann (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Wertes Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren gerade die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung. Mit dieser Änderung bringen wir wieder Ordnung in ein sich änderndes Verkehrsverhalten auf den österreichischen Radwegen und Straßen, indem wir neue Regelungen für E-Scooter und E-Mopeds einführen, und das ist gut so, denn wir spüren es jeden Tag, wenn wir in den Städten unterwegs sind, was sich da so tut. 

Außerdem sorgen wir für mehr Sicherheit und schützen besonders die jungen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. E-Scooter bekommen eine immer größere Bedeutung unter den Fortbewegungsmitteln und sind gerade unter den Jüngsten sehr beliebt. Unter der Federführung von Herrn Bundesminister Hanke reagieren wir mit der Helmpflicht auf die steigende Zahl von Unfällen und schützen so unsere Jugend. Und das hat nichts mit Freiheit zu tun, das hat etwas mit Verantwortung gegenüber unseren Jüngsten zu tun. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir sorgen für mehr Lebensqualität, indem wir endlich wichtige Rahmenbedingungen für unsere Gemeinden und Städte bei der Umsetzung von verkehrsberuhigten Innenstädten und Gemeindezentren schaffen. Die österreichischen Städte setzen sich seit vielen Jahrzehnten für Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ein, aber bisher fehlten die rechtlichen Grundlagen, um Fußgängerzonen oder Schulstraßen wirksam vor unberechtigten Einfahrten zu schützen. Die neue Gesetzesgrundlage soll hier Abhilfe schaffen und den Städten die nötige Handhabe geben. Die Städte und Gemeinden brauchen diese Handhabe, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dazu gehört es auch, den motorisierten Verkehr aus gewissen Zonen herauszuhalten, Rettungszufahrten freizuhalten und Einfahrten bei Mobilitätseinschränkungen zu ermöglichen.

Und zu den Datenschutzbedenken: Bei einer technischen Einrichtung ist natürlich eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an Sicherheit und dem berechtigten Interesse des Einzelnen am Schutz der persönlichen Daten durchzuführen. Und bei der vorliegenden Regelung ist die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie des Datenminimierungsgrundsatzes festgeschrieben.

Das heißt zusammengefasst: Nach Jahren des Stillstands kommt endlich eine Lösung, die sich an bereits bewährten Praktiken in anderen europäischen Städten orientiert und von vielen Kommunen erfolgreich eingesetzt wird. Auch der Bürgermeister meiner Heimatstadt – er war vorher Planungsreferent – sieht hier eine praxistaugliche Möglichkeit, bestehende Zufahrtsbeschränkungen wirksam zu kontrollieren und sensible Bereiche, insbesondere die Innenstadt, nachhaltig zu entlasten. Das bedeutet weniger Durchzugsverkehr und somit mehr Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner und attraktivere Rahmenbedingungen für das Einkaufen in den Innenstädten. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)

Die jahrzehntelange engagierte Arbeit in der Verkehrsberuhigung wird hiermit endlich kontrollierbar. Wichtig ist dabei schon, dass diese jahrelange Forderung von vielen Städten und Gemeinden aus den verschiedensten Regionen Österreichs mit dem Ziel, weniger Verkehr in den Stadt- und Gemeindezentren zu haben, von einer grünen Verkehrsministerin jahrelang nicht umgesetzt wurde und jetzt ein sozialdemokratischer Verkehrsminister endlich die gesetzlichen Grundlagen vorgelegt hat. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.) 

19.23

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Stark

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.