19.26
Abgeordneter Franz Jantscher (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist unbestritten, die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt vor allem bei E-Mopeds, E-Scootern und E-Bikes strengere Regeln. Der Gesetzgeber reagiert damit auf neue Risiken im Straßenverkehr, etwa auf die deutlich höheren Geschwindigkeiten von E-Mopeds, die bisher auch auf Radwegen unterwegs waren.
Dass Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit notwendig sind, zeigen diese Zahlen klar: Im Jahr 2018 verunglückten über 1 000 E-Bike- und E-Scooter-Fahrende. Fünf Jahre später, im Jahr 2023, waren es bereits über 4 000. Diese Entwicklung macht deutlich, dass neue Regeln unumgänglich sind.
E-Scooter – das wurde von meinen Vorrednern schon mehrmals angesprochen – werden künftig eindeutig als Fahrzeuge definiert. Damit gelten auch klare Sicherheitsvorschriften für sie. Zusätzlich wird auch festgelegt, dass auf einem E-Scooter ausschließlich eine Person fahren darf und kein Gütertransport erlaubt ist. Außerdem werden hier die Alkoholgrenze und auch die technische Ausstattung präzisiert.
Mit der Neukategorisierung der E-Mopeds reagiert der Gesetzgeber ebenfalls auf die steigende Zahl schwerer Verkehrsunfälle mit diesen Fahrzeugen. Sie gelten künftig als Kraftfahrzeuge. Sie dürfen keine Radwege mehr benutzen, sie müssen zugelassen und versichert werden. Es braucht einen Führerschein und einen Helm. Das ist keine Schikane, sondern dient der Verkehrssicherheit für alle Betroffenen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Eines sei mir noch erlaubt anzumerken: In Österreich sind rund 5 000 Zustellerinnen und Zusteller mit diesen Mopeds unterwegs, meist mit montierten Warmhalteboxen für Essenslieferungen. Viele arbeiten unter prekären Bedingungen als freie Dienstnehmer oder Scheinselbständige bei Subunternehmen, die wiederum Aufträge großer Plattformen ausführen. Damit sich ihre Arbeitsbedingungen durch die neuen Regelungen nicht weiter verschlechtern, werden zusätzliche Maßnahmen notwendig sein.
Zusammengefasst: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören nicht in der Scheinselbständigkeit ausgebeutet, sondern diese Zusteller und Zustellerinnen gehören angestellt, mit geregelten Arbeitszeiten, Krankenversicherung, Urlaub und einigem anderen mehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Gleiches gilt übrigens auch für die vielen Paketzusteller, die ebenfalls im Rahmen der Selbstausbeutung arbeiten. Und weil Unternehmen im Bereich der Essenszustellung stark auf E-Mopeds setzen, treten die neuen Bestimmungen, wie schon angeführt, erst im Oktober in Kraft. Diese Übergangsfrist soll es den Betrieben ermöglichen, ihren Fuhrpark rechtzeitig anzupassen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.29
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.