19.44
Abgeordneter Bernhard Herzog (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Die 23. Novelle des Führerscheingesetzes ist ein gutes Beispiel für gute Politik: Sie ist streng gegenüber Betrug und sie räumt dort auf, wo Bürokratie den Menschen Zeit und Nerven kostet.
Es gibt zahlreiche Verbesserungen, die da anstehen – hier einige Highlights: Wenn bei der Theorieprüfung – bei der theoretischen Führerscheinprüfung – mit Minikameras, einem Knopf im Ohr und externer Hilfe geschummelt wird, dann ist das, bitte, kein Kavaliersdelikt, und was da wichtig ist, ist, dass das Gesetz da jetzt eindeutig strenger wird: Wer beim Schummeln erwischt wird, hat bisher neun Monate warten müssen, um wieder antreten zu dürfen. Das wird jetzt verdoppelt, das bedeutet 18 Monate Wartezeit. Und ganz wichtig ist: Die Hintermänner, die damit Geld verdienen, die das organisieren, die das anbieten, werden ebenso bestraft. – Genau so gehört das, weil das Prüfsystem Glaubwürdigkeit braucht: Wir müssen die schützen, die brav und ehrlich lernen, und es ist am Ende vor allem gefährlich, wenn jemand auf der Straße fährt, der sich durchgeschummelt hat, weil er sich auf der Straße nicht mehr durchschummeln kann. Wenn man sich nicht an die Regeln hält, kann das zu schweren Unfällen führen, und die Straßensicherheit muss für uns höchste Priorität haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Novelle bringt auch weniger Bürokratie und vereinfacht Regelungen. Der internationale Führerschein gilt nicht mehr nur für ein Jahr, sondern für drei Jahre, und auch bei Verlustbestätigungen wird die Gültigkeit auf acht Wochen verlängert, damit Menschen nicht in Probleme kommen, Terminengpässe bei Behörden zu haben.
Wir schaffen auch dort Erleichterungen, wo Regeln schlicht nicht mehr zur Realität passen. Zum Beispiel mussten erfahrene Lkw- und Buslenkerinnen und -lenker ab dem 60. Lebensjahr bisher alle zwei Jahre ihre Lenkerberechtigung verlängern. Künftig wird das jetzt, so wie bei allen anderen, eine Fünfjahresbefristung sein.
Ein Punkt, der mir besonders wichtig ist, sind die freiwilligen Feuerwehren, denn die freiwilligen Feuerwehren leisten Enormes, und zwar ehrenamtlich, neben Beruf und Familie, Tag und Nacht, und gerade sie brauchen klare Bestimmungen und Rechtssicherheit. Deshalb ist es wichtig, dass in dieser 23. Novelle des Führerscheingesetzes klargestellt wird, was unter dem Begriff Feuerwehrfahrzeuge im Rahmen der 5,5-Tonnen-Regelung gemeint ist, nämlich: Die sogenannten Mannschafts- und Transportfahrzeuge fallen jetzt unter eine Regelung, dass man sie auch mit dem B-Führerschein fahren darf. Dasselbe gilt auch für die Justizwache, und auch das ist eine wichtige Vereinfachung für eine Berufsgruppe, die einen schweren Job erledigt.
Das ist ein wichtiges Zeichen für Menschen, die im Einsatz für unsere Sicherheit sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.47
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.