20.04
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist (Unruhe im Saal – Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), glaube ich, eines zu sagen: Wichtig ist die politische Arbeit hier, aber ich darf Ihnen auch sagen, wichtig ist, um vier Gesetzesnovellen auf den Weg zu bringen, das richtige Team zu haben, das im Hintergrund arbeitet. Da ich hier führende Mitarbeiter meines Kabinetts sehe, möchte ich mich explizit bei euch bedanken und auch beim Ministerium, weil es fein ist, mit euch zu arbeiten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Um nach der Führerscheinstatistik wieder zu den Inhalten zu kommen, darf ich vielleicht wie folgt kurz zusammenfassen: Mit der vorliegenden Gesetzesinitiative werden ganz gezielte Anpassungen im Führerschein- und Ausbildungsrecht vorgenommen, um Rechtssicherheit, Verwaltungsvereinfachung und natürlich Verkehrssicherheit zu stärken. Die Maßnahmen tragen aktuellen praktischen Erfordernissen Rechnung und schaffen klare, zeitgemäße Rahmenbedingungen. Ziel ist besonders, Regelungen zu präzisieren, bürokratische Hürden abzubauen und den hohen Standard der Verkehrssicherheit weiter auszubauen. Konkret wird unter anderem klargestellt, dass im Bereich der Mehrphasenausbildung bewährte Regelungen auf Gesetzesebene verankert werden, indem sowohl die zehnjährige Erteilung der Berechtigung für Instruktoren und Übungsplatzbetreiber als auch ein wirksames Sanktionssystem gesetzlich abgesichert werden.
Gleichzeitig werden verfahrensrechtliche Erleichterungen geschaffen, etwa durch die Verkürzung der Reprobationszeit bei Fahrprüfungen, die Verlängerung der Gültigkeit von Verlustbestätigungen für Führerscheine sowie durch Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung technisch unterstützten Prüfungsbetrugs – um das auch hier mit drei Rufzeichen zu verankern. (Beifall bei der SPÖ.)
Darüber hinaus werden mehrere Anpassungen vorgenommen, wie Sie wissen, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Dazu zählen beispielsweise die Aufhebung von altersbedingten Sonderbefristungen für die Klassen C und D, die Anpassung dieser an die allgemeine fünfjährige Gültigkeitsdauer, und ergänzend werden die Gültigkeit internationaler Führerscheine verlängert und eine klare Rechtsgrundlage für die nachträgliche Abnahme physischer Führerscheine geschaffen.
Insgesamt trägt diese Novelle zu mehr Klarheit, Effizienz und (Abg. Hörl [ÖVP]: Sicherheit!) Praxistauglichkeit im Führerscheinrecht bei und stärkt damit ein modernes, verlässliches Verwaltungshandeln. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.07
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lukas Brandweiner.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.