RN/164
Bericht des Ausschusses für Verkehr und Mobilität über die Regierungsvorlage (410 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das IVS-Gesetz geändert wird (437 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 21. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Herr Abgeordneter Wolfgang Moitzi, Sie können zum Rednerpult kommen.
RN/165
20.15
Abgeordneter Wolfgang Moitzi (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Es ist dies zwar auf den ersten Blick ein relativ unspektakulärer Punkt, aber doch ein Gesetz mit großen Auswirkungen.
Der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich mit der Weiterentwicklung intelligenter Verkehrssysteme in Österreich – auch Verkehrssysteme können intelligent sein und sollen es sein. Ziel ist es, digitale Technologien verstärkt zu nutzen, um Mobilität effizienter, sicherer und nachhaltiger zu machen. Im Mittelpunkt steht dabei die bessere Nutzung von Verkehrsdaten als Grundlage für eine moderne vernetzte Verkehrssteuerung.
Ein besonders wichtiges Beispiel dafür ist der öffentliche Verkehr, da spielt die Echtzeitinformation über die Auslastung von Bussen, Straßenbahnen und Zügen eine entscheidende Rolle. Werden diese Daten verfügbar gemacht, können Fahrgäste ihre Wege besser planen und überfüllte Verbindungen vermeiden. Gleichzeitig erhalten Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, ihr Angebot gezielt anzupassen, etwa durch dichtere Takte in Spitzenzeiten oder flexiblere Einsatzplanungen. Dadurch wird der öffentliche Verkehr attraktiver und effizienter genutzt.
Die Bedeutung von Echtzeitdaten reicht jedoch weit über den öffentlichen Verkehr hinaus, und wir als Koalition wollen natürlich auch die Tiroler Bevölkerung, die durch Transit geplagt ist, entlasten.
Wir haben ja vor Kurzem auch im Bundesrat eine Debatte erlebt, in der sich gezeigt hat, dass die FPÖ zum Beispiel für die Tiroler Bevölkerung gerne noch mehr Verkehr hätte, indem sie Gigaliner zulassen möchte – wir in dieser Koalition gehen zum Glück einen anderen Weg. Wir wollen die Tiroler Bevölkerung vom Transitverkehr entlasten, und auch da spielt das IVS-Gesetz eine zentrale Rolle, denn als zentrale Alpentransitregion ist Tirol täglich starkem internationalem Verkehrsaufkommen ausgesetzt.
Im Rahmen der aktuellen Reform, die gemeinsam mit dem Ausbau dieser Verkehrssysteme vorangetrieben wird, soll der Straßenverkehr insgesamt eben digitaler und intelligenter werden. Dabei spielt die verpflichtende Einbindung von Verkehrsdaten in Navigationssysteme eine zentrale Rolle. Ziel ist es, dass behördliche Fahrverbote und Beschränkungen insbesondere zur Vermeidung von Ausweichverkehr auf niederrangigen Straßen direkt im digitalen Routenplaner berücksichtigt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass ortsfremder Durchzugsverkehr in Gemeinden ausweicht und dort zu zusätzlicher Belastung führt. Ich denke, das ist ein großer Fortschritt für Tirol.
Die Integration dieser Echtzeitdaten in das österreichische Verkehrssystem stellt somit einen wichtigen Schritt dar. Ich denke, damit entlasten wir viele, die vom Verkehrsaufkommen und vom Transit geplagt sind, und deshalb ist das ein guter Tag für die Tiroler Bevölkerung und für alle, die durch den Transitverkehr geplagt sind. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
20.18
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Margreth Falkner.
RN/166
20.18
Abgeordnete Margreth Falkner (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute ein Gesetz, das darüber entscheidet, ob eine wichtige Maßnahme gegen den Transitverkehr endlich wirkt und nicht nur umgangen beziehungsweise umfahren wird.
Mit diesem Gesetz verpflichten wir die Anbieter von Navigationsgeräten, Abfahrverbote auf den Hauptverkehrsrouten anzuzeigen und in der Routenplanung auch zu berücksichtigen. Dabei geht es nicht nur um Technik, es geht nicht nur um irgendwelche Details, sondern es geht darum, Gemeinden zu schützen, und es geht vor allem auch darum, die Menschen neben diesen Hauptverkehrsrouten zu entlasten. Es geht auch um Sicherheit und darum, dass Hilfe rechtzeitig da ist, wenn sie gebraucht wird.
Ein Beispiel dazu aus dem letzten Sommer in Tirol: Ellbögen, eine Gemeinde im Tiroler Wipptal: Es gab einen Unfall in der Gemeinde, die Rettung wurde gerufen, die Straßen waren alle verstopft, auf dem Boden war nichts mehr möglich und ein Hubschrauber musste gerufen werden.
Das ist einer der Gründe, warum das Land Tirol diese Abfahrverbote auch eingeführt hat. Und wir reden da von unglaublichen Zahlen: 1,1 Millionen Fahrzeuge, die in ein bisschen mehr als einem Jahr abgewiesen wurden, 175 000 davon allein im Außerfern, im Bezirk Reutte. Das muss man sich einmal vor Augen führen. Damit man vielleicht ein Bild dazu hat: Wenn wir das in Fahrzeuge umrechnen – wir rechnen 7 Meter pro Auto mit Abstand –, dann sind das 8 000 Kilometer Stau – 8 000 Kilometer! –, das muss man sich einmal vor Augen führen! Das ist die Strecke von Tirol bis nach Indien. Das zeigt, welche Dimension wir da vor Augen haben.
Genau diese Dimension spüren die Menschen auch vor Ort, jeden Tag und ganz besonders natürlich zur Hauptreisezeit. Ohne diese Zurückweisungen werden alle diese Fahrzeuge durch die Dörfer gefahren. Und wenn wir ehrlich sind, wir kennen das doch alle selber: Wir fahren auf der Autobahn, es ist Stau, das Navi zeigt uns eine Ausweichroute an, und wir fahren ab. Natürlich machen wir das, denn die Technik macht es möglich. Aber damit ist das Problem natürlich nicht gelöst, denn dieser Ausweichverkehr verschwindet ja nicht im Nirwana, sondern er landet in den Dörfern, er landet vor den Schulen, er landet in den Wohngebieten, er landet vor den Haustüren.
Dabei geht es nicht nur um den Verkehr, es geht nicht nur um den Lärm und es geht nicht nur um die Abgase, es geht eben vor allem um die Menschen, die damit belastet sind. Das ist der Punkt, an dem wir nicht mehr über eine reine Verkehrslenkung reden, sondern wir reden eben über Sicherheit und über Leben, über Verantwortung. Gerade im Tiroler Außerfern, an der Brennerroute und immer mehr auch im Unterland ist diese Belastung längst unerträglich geworden. Unsere Dörfer werden zu Ausweichrouten, Wohngebiete werden zu Durchzugsstraßen. Vermeintliche Schleichwege führen zu völligem Stillstand, und das ist den Menschen vor Ort einfach nicht mehr zumutbar.
Fahrverbote, die das Navi nicht kennt oder die nicht angezeigt werden, werden schlichtweg ignoriert und weiterhin umfahren. So schaut die Realität aus. Deshalb ist diese Novelle auch so wichtig und dringend notwendig. Damit sind es keine bloßen Empfehlungen mehr, sondern klare Regeln, und diese werden sanktioniert, und vor allem, das ist wichtig zu sagen, nicht einfach nur so sanktioniert, sondern bei Nichteinhaltung werden auch Strafen eingefordert.
Wir schaffen damit eine Grundlage, dass die Maßnahmen eben nicht nur beschlossen, sondern auch wirksam werden, indem diese Fahrverbote verpflichtend in den Navigationssystemen aufscheinen und indem die Sanktionen dann eben mit erheblichen Strafen auch geahndet werden. Dann kann sich niemand einfach mehr so durchschummeln. Regeln ohne Konsequenzen reichen da nämlich längst nicht mehr aus.
Diese Entscheidung heute ist daher nicht nur irgendein technisches Detail, sie ist eine Frage der Fairness, ein Schritt zu mehr Sicherheit und vor allem ist sie eine Frage des Respekts gegenüber den Menschen, die tagtäglich vom Verkehr extrem belastet sind. Dieser Beschluss heute bringt konkrete Maßnahmen, und machen wir es wie das Navi: Sie haben damit das Ziel erreicht! (Beifall bei der ÖVP.)
20.23
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dominik Oberhofer zu Wort. – Bitte.
RN/167
20.23
Abgeordneter Dominik Oberhofer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze: Das ist ein wichtiges Gesetz, und ich glaube, dass es nicht nur ein wichtiges Gesetz für Tirol ist, sondern generell für Österreich. Warum? – Weil wir in Zukunft die Navigationssysteme viel, viel besser mit Informationen, wie zum Beispiel eben über die Abfahrtsbeschränkungen bei uns in Tirol, unterstützen können. Das ist aus mehreren Perspektiven ganz wichtig. Erstens einmal – das ist schon oft von meinen Vorrednern erwähnt worden – für die lokale Bevölkerung, die in Tirol natürlich vor dem Transit geschützt werden muss, deshalb auch diese Abfahrtsbeschränkungen.
Als Tourismussprecher ist es mir aber auch ganz, ganz wichtig zu sagen, dass das auch für unsere Kunden, für unsere Touristinnen und Touristen sehr, sehr wichtig ist. Warum? – Die ärgern sich natürlich extrem, wenn sie im Auto sitzen und das Navi irgendetwas ausspuckt und dann steht dort der Polizist und sagt: Nein, es geht nicht!, und zum Schluss wird man sogar gestraft. Es ist also meiner Meinung nach auch ganz wichtig, dass wir da eine Lösung zusammenbringen.
Mir als Tiroler Abgeordneter ist das wirklich wichtig. Wir sind in den vergangenen Jahren mit ganz, ganz vielen Wünschen Richtung Wien immer wieder hier vor der Haustür gestanden. Ich bin acht Jahre im Tiroler Landtag gesessen, ich weiß, was wir alles nach Wien geschickt haben und was nicht bearbeitet, sondern schubladisiert worden ist. Und diese Bundesregierung, insbesondere auch du, sehr geehrter Herr Minister, und dein Haus, nehmen das ernst und setzen sehr, sehr viele Wünsche von uns aus Tirol zeitnahe um. Einer dieser Wünsche – ich habe nachgeschaut, das haben wir uns im Tiroler Landtag im Jahr 2018 gewünscht – ist mit der neuen Bundesregierung jetzt umgesetzt worden. Darauf können wir, das Verkehrsteam, auch stolz sein. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
20.25
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze.
RN/168
20.25
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen über intelligente Verkehrssysteme. Das klingt ziemlich abstrakt, aber die meisten von uns kennen das. Das sind Routenplaner, die durchaus auch unterschiedliche Verkehrsmittel optimal kombinieren sollen, also beispielsweise auch den Zug mit anderen Verkehrsmitteln, mit Echtzeitverkehrsinformationen, also auch Verspätungen und Staus, und dazu gehört zum Beispiel auch intelligentes Parkraummanagement, wie es zum Beispiel die Asfinag bei ihrem Lkw-Stellplatz-Informationssystem hat.
In Österreich haben wir bereits ein entsprechendes Gesetz. Diese Maßnahmen, die wir heute beschließen, machen die Mobilität hoffentlich noch effizienter, sicherer und auch umweltfreundlicher. Es geht also um die Mobilität von morgen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte aber auch hinzufügen – und ich erkläre dann gleich, was geändert wird –, all diese Maßnahmen wirken nur, wenn sie auch entsprechend kontrolliert werden. Das beste Gesetz nützt nichts, wenn die Einhaltung nicht kontrolliert wird. Gerade bei den Autobahnabfahrten, glaube ich, muss noch viel mehr kontrolliert werden, denn Empfehlungen allein sind nur die halbe Miete.
Was beschließen wir also? – Einerseits einheitliche Regeln, und zwar verkehrsträgerübergreifend, damit diese Dinge gut vernetzt werden und die Daten einheitlich bereitgestellt werden. Wir bauen, das ist ganz wichtig, die Hürden beim Zugang und bei der Nutzung der Daten ab. Das fördert auch Innovationen, zum Beispiel für multimodale Reiseplaner, aber auch digitale Buchungsplattformen und Bezahlsysteme, etwas, worauf wir in Österreich ja noch warten. Außerdem sollen die Daten rechtzeitig und verlässlich bereitgestellt werden.
Wie gesagt, das ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz, denn bessere Informationen und leichtere Nutzungsmöglichkeiten erleichtern auch den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel und unterstützen so die Dekarbonisierung des Verkehrswesens.
Was ich an der Stelle auch sagen möchte, ist: In Österreich sind wir durchaus in vielen Bereichen schon Vorreiter. Wir verfügen über sehr leistungsfähige Systeme, zum Beispiel die Verkehrsauskunft Österreich oder die Echtzeit Verkehrsinformation Straße, Evis genannt, oder die Graphenintegrationsplattform. Wenn Sie oder die Zuschauer:innen das googeln, werden Sie sich wundern, wie viele tolle Daten da zur Verfügung stehen. Wir sind da wirklich unter den modernsten in ganz Europa und haben auch tolle Betriebe, die dazu beitragen.
Ziel ist es nun, das weiterzuentwickeln und unsere Stärken weiter auszubauen. Ich habe auch schon erwähnt, worauf wir dringend warten – und ich glaube, es ist im Regierungsprogramm auch vorgesehen –: Auf eine digitale Buchungsplattform für Verkehrsdienstleistungen über alle Anbieter hinweg, also nicht nur über jene bei der ÖBB oder bei der Westbahn, sondern wirklich auch in kombinierter Form, um hier Beispiele zu nennen. Da hoffe ich, dass bald etwas kommt, vielleicht können Sie auch darauf eingehen, Herr Minister.
Das ist jedenfalls ein entscheidender Gesetzesvorschlag für eine moderne, vernetzte und für eine nachhaltige Mobilität, und wir stimmen daher natürlich zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.28
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Peter Hanke zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/169
20.28
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Drei Buchstaben: IVS – kurz gesagt, aber mit großer Wirkung. Ich glaube, es ist uns hier wirklich gelungen, einen rechtlichen Rahmen für die koordinierte Einführung und den Betrieb intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr in Österreich, aber auch und im Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben zu gestalten. Es geht um die digitale Infrastruktur der Zukunft und es stellt sicher, dass Verkehrsdaten einheitlich erhoben, standardisiert, bereitgestellt und europaweit genutzt werden können.
Mit diesem IVS-Gesetz wird eine moderne, sichere und effiziente Verkehrssteuerung unterstützt und der digitale Datenaustausch zwischen den öffentlichen Stellen, den Infrastrukturbetreibern und den Dienstanbietern ermöglicht. So müssen beispielsweise Navigationsdienste, wie wir schon gehört haben, behördliche Sperren anzeigen, damit Ausweichverkehre nicht mehr durch unsere Dörfer geleitet werden. Das hilft insbesondere beim Transitmanagement, und es war eine langjährige Forderung von Tirol und Salzburg. Ich glaube, da ist uns wirklich ein wichtiger Schritt nach vorne gelungen.
Auch im öffentlichen Verkehr bringt dieses IVS-Gesetz Vorteile: Ab 2030 sollen Fahrgäste Echtzeitinformationen über die Auslastung von Zügen und Bussen erhalten. Österreich nimmt mit diesem Gesetz eine Spitzenposition in Europa ein. Damit sorgen wir einmal mehr dafür, die Menschen in Österreich sicher, sauber und verlässlich ans Ziel zu bringen, und ich ersuche Sie um entsprechende Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
20.30
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Haitzer.
RN/170
20.30
Abgeordneter Andreas Haitzer (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! IVS, intelligente Verkehrssysteme, sind im Bereich Mobilität nicht mehr wegzudenken und werden von fast allen Menschen genutzt. Es handelt sich bei diesem Tagesordnungspunkt um die Umsetzung der IVS-Richtlinie zur Einführung von intelligenten Verkehrssystemen. Ich darf mich im Speziellen auf den Individualverkehr beschränken.
Es geht im Grunde darum, dass Verkehrsdaten verpflichtend erhoben und diese Informationen auch zur Verfügung gestellt werden. Das heißt in weiterer Folge auch, dass die Navigationsgerätehersteller die aktuellen Verkehrsaufkommen und auch die Verkehrsbeschränkungen den Autofahrern zur Verfügung stellen und diese in die Datensysteme einspielen müssen.
Neben den zahlreichen Verkehrsinformationen dienen diese Systeme aber auch der Kontrolle von gesetzlichen Grundlagen, sprich der Straßenverkehrsordnung. Geschätzte Damen und Herren, ich möchte dazu zwei Beispiele nennen. Erstens: Abfahrtskontrollen auf Autobahnen. Ich erinnere dabei an die Stauflüchtlinge bei der Sanierung der Tunnelkette auf der A 10, der Tauernautobahn. Die Missachtung der Abfahrtsverbote führte zu massiven Staus auf den parallel laufenden Bundes- und Landesstraßen. Die an der Autobahn liegenden Gemeinden wurden von einer Blechlawine überrollt – eine unerträgliche Belastung für die Menschen, für die Anrainer an den sogenannten Ausweichstrecken. Warum? – Weil sich Autofahrer:innen nicht an die Spielregeln gehalten haben.
Ein zweites Beispiel: Einfahrtsbeschränkungen oder Fahrverbote in Ortszentren. Ganz klar und verständlich mit einem Fahrverbot kenntlich gemacht, möchten Städte und Gemeinden bestimmte Bereiche vom Autoverkehr freihalten. Geschätzte Damen und Herren, was passiert? – Herr und Frau Autofahrer:in missachten das Fahrverbot und fahren einfach vorbei. Das Fahrverbot wird ignoriert, mit ein paar erklärenden Worten quasi als gerade nicht geltend weggewischt: Ich musste ja nur, ich wollte nur! Und warum? – Wieder, weil sie Spielregeln nicht so genau einhalten. Es ist ja nur die Straßenverkehrsordnung!
Spielregeln, geschätzte Damen und Herren, sind im Zusammenleben in den Gemeinden und für die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr notwendig. Sicherheit, Information auf der einen und die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden auf der anderen Seite sind unerlässlich und damit ist diese Änderung, die IVS-Gesetzesnovelle dringend notwendig.
Abschließend noch an die Freiheitliche Partei: Mit einer eventuellen Stimme gegen die intelligenten Verkehrssysteme stimmen Sie für die Stauflüchtlinge und für verstopfte Ortszentren. Das erklären Sie im Anlassfall bitte auch den Anrainern! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Du hast uns überzeugt, wir stimmen zu!)
20.34
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Mair.
RN/171
20.34
Abgeordneter Klaus Mair (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen hier im Plenum und zu Hause! Ein kleiner Schritt für die Menschheit – ein großer Schritt für Tirol! (Beifall bei der ÖVP.)
Nachdem all meine Vorredner dieses Gesetz schon so angekündigt haben, dass das wirklich eine wesentliche Verbesserung für unseren Lebensraum ist, darf ich da gleich einsteigen, denn als Tiroler Abgeordneter, der entlang der Brennertransitroute lebt, weiß ich aus eigener Erfahrung, was Verkehr bedeutet und vor allem welche Auswirkungen er auf die Menschen und ihren Lebensraum hat.
Gleichzeitig ist Verkehr aber auch eine zentrale Grundlage für unseren Wirtschaftsraum in Tirol. Er ermöglicht Mobilität und sichert insbesondere in den Seitentälern und Bergregionen ein Stück Freiheit und auch Teilhabe.
Die Belastung ist jedoch hoch. Das Verkehrsaufkommen, geprägt von Individualverkehr aus dem Tourismus und dem internationalen Transitverkehr, führt zu regelmäßigen Staus. Vor allem an Wochenenden und in den Hauptsaisonen beim Urlauberwechsel entstehen massive Zusatzbelastungen für die Anrainerinnen und Anrainer. Für viele bedeutet das eine erhebliche Einschränkung in ihrer Lebensqualität.
Mit der heutigen Novelle des IVS-Gesetzes setzen wir eine europäische Richtlinie, die die digitalen Verkehrssysteme in ganz Europa betrifft, in nationales Recht um. Ein zentraler Punkt dabei ist die Verbesserung der Nutzung von Verkehrsdaten. Künftig müssen bestehende Informationen, etwa aus Navigationssystemen oder anderen digitalen Diensten, standardisiert, digital und kostenlos verfügbar gemacht werden. Das ist ein wichtiger Schritt, denn je besser die Datenlage ist, desto gezielter können wir den Verkehr lenken und steuern. Wir schaffen damit ein breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Verkehrsdaten für Straße, Bahn und Bus gleichermaßen.
Gerade für Tirol ist das von besonderer Bedeutung. Ich erhoffe mir, dass durch diese verpflichtende Bereitstellung von Informationen, etwa zu Abfahrtssperren, der Ausweichverkehr durch unsere Dörfer deutlich reduziert wird. Das wäre eine spürbare und wichtige Entlastung für uns Tirolerinnen und Tiroler. – Herr Bundesminister, besten Dank für Ihren Einsatz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Der Redner begibt sich zur Regierungsbank und reicht Bundesminister Hanke die Hand.)
20.36
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/172
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 410 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. (Abg. Schnedlitz [FPÖ] – in Richtung Abg. Haitzer [SPÖ] –: Du hast uns überzeugt! Hättest du nichts gesagt, hätten wir eh dagegen gestimmt!)
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.