RN/173
Bericht des Ausschusses für Verkehr und Mobilität über die Regierungsvorlage (396 d.B.): Bundesgesetz über Notfallmaßnahmen für Bundesstraßen (Bundesstraßennotfallgesetz – BStNG) (438 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 22.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Gerhard Deimek.
RN/174
20.37
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ja, ich freue mich über diese Gesetzesvorlage des Ministeriums, und wir werden dieser auch zustimmen, denn ein verantwortungsvoller Staat wartet nicht auf Blackout oder Notfälle, sondern er sorgt vor.
Denn im Ernstfall geht es nicht um irgendwelche Formalitäten, sondern da geht es genau um die harten Fakten und Fragen: Kommen Rettungskräfte durch? Können Sicherheitskräfte überhaupt verlegt werden? Wie sieht es mit der Versorgung der Bevölkerung aus? Genau dazu braucht es funktionierende Verkehrsachsen. Genau deswegen ist dieses Gesetz notwendig. Im Falle eines Blackouts ist nämlich das Bundesstraßennetz die einzig wirklich bundesweite Verkehrsinfrastruktur, wo diese Versorgung und der Transport gewährleistet sind, während im Bahn- und im Flugverkehr Ausfälle sein können oder überhaupt nur ein eingeschränkter Betrieb möglich ist.
Denken wir nach: Der Missstand ist ja doch, dass Sie auf einer freien Straße bei Neumond und in tiefster Dunkelheit jederzeit fahren können – mit eingeschränkter Geschwindigkeit, mit Vorsicht und so weiter, aber Sie können fahren –, aber ausgerechnet in einem Tunnel müsste nach der bisherigen Rechtslage im Notfall der Tunnel leergefahren oder gesperrt werden, weil unter den Blackout-Bedingungen nicht jener technische Standard des Normalbetriebs erfüllt werden kann. Das ist nicht praxistauglich, das ist Schönwetterrecht.
Dieses Gesetz schafft genau dafür jetzt die notwendige Rechtsgrundlage, um in einer Krisensituation wirklich befristete Maßnahmen anordnen zu können – nicht aus Beliebigkeit, nicht weil man lustig ist, sondern um genau dieses notwendige Infrastrukturnetz aufrechtzuerhalten. Es geht also um ein geordnetes Weiterfunktionieren statt um irgendeinen chaotischen Stillstand.
Das ist auch wichtig. Es ist kein Freibrief. Es ist eine strenge Notfallregelung, zeitlich befristet, aber genau so muss Vorsorge aussehen, denn Sicherheit heißt nicht, im Notfall alles zuzusperren. Sicherheit heißt, auch im Notfall geordnet handeln zu können, und so gehen wir davon aus, dass unsere Republik funktioniert. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
20.40
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Schroll.
RN/175
20.40
Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Bundesstraßennotfallgesetz soll bei großräumigen Störungen der Energieversorgung im Bereich der Bundesstraßen, zum Beispiel bei Blackouts sowie bei sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen, die das Bundesstraßennetz betreffen, zur Anwendung kommen.
Was ist der Status quo? – Im Falle eines Blackouts – dieses Szenario ist ja immer wieder im Gespräch und alles andere als ein Hirngespinst – bleibt das Bundesstraßennetz wirklich als einziges bundesweites Verkehrsinfrastrukturnetz für die Versorgung und den Transport verfügbar. Die übrigen Verkehrsträger, insbesondere Luftfahrt, Eisenbahn, Schifffahrt, werden in einem solchen Fall voraussichtlich nur eingeschränkt im Notbetrieb funktionieren können. Nach derzeitiger Rechtslage kann im Fall eines Blackouts die Einhaltung der Mindestvoraussetzungen für den Betrieb eines Tunnels gemäß dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz nur durch die Bundesstraßenverwaltung nicht gewährleistet werden. In diesem Fall dürfen Tunnel im Bundesstraßennetz nur leergefahren werden und müssen anschließend gesperrt werden.
Wie sieht die Situation, was Tunnel betrifft, aktuell in Österreich aus? – Im Bundesstraßennetz gibt es derzeit 160 Tunnels, von denen 24 als hoch prioritär eingestuft werden, zum Beispiel der Vösendorfer Tunnel oder der Plabutschtunnel. Gemäß STSG sind für den ordnungsgemäßen Betrieb von Tunneln mit einer Länge von mehr als 500 Meter bestimmte Vorgaben hinsichtlich Belüftung, Beleuchtung et cetera vorgeschrieben. Können diese Vorgaben nicht eingehalten werden, muss der Betrieb eingestellt werden.
Was bedeutet das für Österreich, für uns? – Da ein Betrieb der Tunnel gemäß STSG im Falle eines Blackouts derzeit nicht möglich wäre (Abgeordnete der Grünen unterhalten sich in ihren Bankreihen – Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), müsste das BMIMI als zuständige Tunnelverwaltungsbehörde die Sperrung der betroffenen Tunnel veranlassen. Dadurch wäre die Nutzung des Bundesstraßennetzes für die Versorgung der Bevölkerung sowie für den Transport lebenswichtiger Güter stark eingeschränkt.
Ziel dieses Gesetzes ist die rechtliche Absicherung vom Notfallmanagementverfahren für den Betrieb der Bundesstraßen bei einem Blackout oder anderen Großschadensereignissen. Das Gesetz sieht eine Verordnungsermächtigung für den Herrn Bundesminister vor, um im Falle der genannten Störungen entsprechende Maßnahmen zu erlassen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, niemand hier in diesem Saal wünscht sich einen Blackout. Diese Maßnahme ist eine, die wir hoffentlich nie brauchen werden, aber wenn, dann sollten wir vorbereitet sein. Darum bitten wir um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
20.43
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager.
RN/176
20.43
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz regelt eigentlich die Materie, im Notfall auf eine Infrastruktur verkehrstechnisch zugreifen zu können, die mit den Bundesstraßen vorhanden ist. Im Bundesstraßennotfallgesetz regeln wir jetzt, dass man, wenn wir nicht mehr alles mit Energie versorgen können und es in den Tunnels entsprechend Ausfälle von Lüftung oder Lichtanlagen gibt, per Verordnungsermächtigung dem Verkehrsminister sozusagen nun in die Hand legt, da eingreifen zu können, um den Betrieb trotzdem aufrechtzuerhalten.
Ich glaube, das ist wichtig, vorausschauend. Das regelt diesen Umstand unter den Ministerien, sozusagen zwischen Innenminister und Verkehrsminister, jetzt sehr deutlich. Die Zuständigkeit ist effizient. Im Notfall kann schnell eingegriffen werden, damit die Versorgung der Bevölkerung auch aufrechterhalten bleiben kann. Daher kann man dem nur zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.44
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Janos Juvan, bitte.
RN/177
20.44
Abgeordneter Mag. (FH) Janos Juvan (NEOS): Danke, Frau Präsidentin. – Der Kollege hat mich jetzt ein bisschen überrascht. Ich muss gestehen, als Klagenfurter ist gerade der größte Notfall, dass der KAC im entscheidenden Viertelfinalspiel nach dem zweiten Drittel 0 – 1 gegen Fehérvár hinten liegt. Deswegen die Klagenfurter Abgeordneten – Philip Kucher sehe ich da –: Da bitte gute Gedanken nach Ungarn schicken!
Aber wir beschäftigen uns jetzt hier natürlich mit einem Notfall anderer Art, nämlich mit dem Bundesstraßennotfallgesetz – in parlamentarischer Form. Sehr geehrte Damen und Herren Zuseher, wenn Sie jetzt nicht sofort wissen, worum es da geht, dann bitte kein schlechtes Gewissen haben! Ich glaube, dieses Gesetz gehört natürlich nicht zu den Top-drei-Berühmtheiten unter den Gesetzen in Österreich.
Ich muss auch gestehen, mir war nicht bewusst, bevor wir über dieses Gesetz näher diskutiert haben, dass es aktuell die gesetzliche Situation in Österreich gibt, dass wir im Fall eines Blackouts die Tunnelanlagen im Bundesstraßennetz gar nicht nutzen können, was in einem Land mit hohen Bergen und tiefen Tälern natürlich wenig Sinn macht und unbedingt geändert werden muss. Es ist gut – vielleicht gerade auch an einem Tag mit viel Dissens –, dass wir das jetzt mit Zustimmung aller Parteien schaffen.
Weil wir auch über Tunnel sprechen, habe ich Ihnen heute ein kleines Stück Stoff mitgebracht. (Der Redner hält ein kleines, blaues Stück Stoff in die Höhe.) Jetzt könnte man einerseits sagen, dieses Stück Stoff hat eine dunkle Vergangenheit. Man könnte aber auch sagen, es ist ein Symbol für Freiheit und Verbundenheit. Ich schaue jetzt in lachende Gesichter bei der FPÖ – aber ich muss Sie enttäuschen, es ist nicht blau wegen Ihrer Parteifarbe, sondern weil es ein europäisches Band ist. Dieses Stück Stoff habe ich mitgenommen, weil wir vor wenigen Tagen in Kärnten die zweite Röhre des Karawankentunnels eröffnet haben – Herr Minister, Sie waren auch mit dabei.
Freiheit und Verbundenheit ist, glaube ich, genau das, was Tunnel gerade für uns in Österreich bedeuten. Die machen nämlich aus einer bloßen geografischen Nähe die echte Verbundenheit mit unseren Nachbarn. Das ist etwas ganz, ganz Wichtiges.
Da möchte ich Ihnen kurz erzählen: Wir hatten gestern eine Schulklasse aus Sankt Veit hier bei uns im Hohen Haus zu Gast und hatten mit ihr eine gemeinsame Diskussion – mit Vertretern mehrerer Parteien. Es waren aber nicht nur Kärntner Schülerinnen und Schüler, sondern auch, ich glaube, acht Austauschschüler, -schülerinnen aus den Vereinigten Staaten mit dabei. Das war wirklich ein interessantes Gespräch und eine interessante Diskussion, bis vielleicht auf den Umstand, dass Kollege Ragger mich in dieser Besprechung zum Republikaner und Trumpisten erklärt hat – über das müssen wir, glaube ich, noch reden.
Interessant fand ich einfach die Fragen, die diese jungen Menschen gestellt haben, die Anregungen, die sie gemacht haben. Weil, werte Kolleginnen und Kollegen: Diese jungen Menschen beschäftigt Politik. Die beschäftigt auch, wie sich ihr amerikanischer Präsident verhält. Die besorgt, welche Wirkung die Politik ihres Landes auf Verbündete oder ehemalige Verbündete hat. Die interessieren sich sehr dafür, wie ihr Land heute von Europa gesehen wird. Die fragen sich völlig zu Recht, was das für ihre Zukunft bedeutet.
Diese Diskussion hat mir gezeigt: Diese jungen Menschen, sowohl die amerikanischen als auch die österreichischen Schülerinnen und Schüler, die da dabei waren, haben alles andere als einen Tunnelblick. Die haben echten Weitblick und einen Blick in die Zukunft. Ich weiß schon, es gibt dieses Sprichwort, das sagt: Was der liebe Gott durch Berge und Täler getrennt hat, das soll der Mensch nicht durch Brücken und Tunnel verbinden!, aber ich glaube, in diesem Fall könnte ein Sprichwort gar nicht falscher sein, denn: Die Verbindung zu schaffen, Verbindungen zu schaffen, ist auch, aber keinesfalls nur im Fall eines Blackouts absolut unsere Aufgabe. (Beifall bei NEOS und ÖVP sowie des Abg. Della Rossa [SPÖ].)
20.48
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze, Sie gelangen zu Wort.
RN/178
20.48
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde jetzt schon mehrfach gesagt, das Bundesstraßennotfallgesetz ist ein neues Gesetz. Auf den ersten Blick könnte es vielleicht so klingen: Na ja, wozu brauchen wir denn ein neues Gesetz?
Wir haben uns heute Früh sehr ausführlich über die Auswirkungen globaler Entwicklungen auf unsere Energieversorgung, auf die Spritpreise unterhalten. Und ja, de facto kann Energiemangel oder ein Blackout massive Auswirkungen haben, auch darauf, welche Mobilität im Land überhaupt noch möglich ist. Klar ist, Flugzeug würde ziemlich sicher ausfallen. Klar ist, Zug würde ausfallen oder ziemlich sicher ausfallen. Dann müsste die Versorgung, müssten vielleicht auch Truppen über die Straße transportiert werden. Das ist derzeit laut Gesetzeslage gar nicht so einfach möglich, weil ein Tunnel unter der gegebenen Gesetzeslage möglicherweise nicht betrieben werden könnte.
Dafür sorgt dieses neue Gesetz: dass entsprechende Verordnungen erlassen werden können, dass auch im Krisenfall, auch im Falle eines Blackouts ein Tunnel noch immer genutzt werden kann. Insofern, glaube ich, ist das eine sehr wichtige Sache.
Hoffen wir, wir brauchen es nie, aber wenn wir es brauchen, dann ist es gut, wenn wir dieses Gesetz haben und entsprechend vorbereitet sind. So stärken wir also unsere Resilienz, unsere Krisenfestigkeit, auch unsere Infrastruktur und bleiben auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig. Wir werden also natürlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.50
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister Peter Hanke, Sie haben das Wort.
RN/179
20.50
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich freue mich sehr über die einheitlichen Debattenbeiträge und sage dafür Danke, weil es unser aller Verständnis für Blackouts und schwierige Situationen zeigt, in die wir hoffentlich alle nicht kommen mögen.
Die Nutzung der Bundesstraßen und der Tunnelsysteme ist uns allen ein großes Anliegen. Ich möchte das jetzt nicht weiter vertiefen, sondern das mit einem Ausrufungszeichen bestätigen. Ich freue mich, dass wir hier gemeinsam einen Weg in die Zukunft gehen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)
20.51
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Thomas Elian.
RN/180
20.51
Abgeordneter Ing. Thomas Elian (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, es ist Dienstagmorgen, 5.43 Uhr, und plötzlich fällt der Strom aus – nicht nur in einem Haushalt, nicht nur in einem Bezirk, sondern flächendeckend in einem großen Gebiet. Ein großräumiger Blackout trifft unser Land. Die Züge stehen still, der Flughafen schaltet auf Notbetrieb, der Schiffsverkehr auf der Donau liegt still, und gleichzeitig beginnt der eigentliche Wettlauf: Menschen brauchen Versorgung, Medikamente müssen in Krankenhäuser, Rettungsfahrzeuge müssen fahren können, Lebensmittel müssen geliefert werden können. Familien im ganzen Land sind auf funktionierende Versorgungsketten angewiesen.
Was bleibt, ist das Bundesstraßennetz. Es ist die einzige bundesweite Verkehrsinfrastruktur, die in einem solchen Moment noch funktioniert oder funktionieren sollte; doch dann – und das ist das eigentliche Problem – greift das geltende Recht: Ohne Strom können die Mindestanforderungen des Straßentunnelsicherheitsgesetzes nicht eingehalten werden. Belüftung, Beleuchtung, Überwachung – alles ausgefallen. Die Konsequenz nach derzeitiger Rechtslage: 160 Tunnel müssen gesperrt werden, davon 24 hochprioritäre Verbindungen, unter anderem der Vösendorfer Tunnel oder der Plabutschtunnel und – in Zukunft, hoffentlich – auch der Lobautunnel. Das Straßennetz, das die Versorgung sichern sollte, ist blockiert; und genau das, meine geschätzten Damen und Herren, darf nicht passieren.
Das Bundesstraßennotfallgesetz schließt diese gefährliche Lücke. Es gibt dem zuständigen Minister die Möglichkeit, im Ernstfall per Verordnung schnell und gezielt zu handeln, Tunnelsicherheitsstandards temporär anzupassen, den Benutzerkreis zu priorisieren, Lenkungsmaßnahmen zu erlassen – alles unter einem unverrückbaren Grundsatz: nur das Notwendigste und nur, solange es unbedingt erforderlich ist.
Als aktives Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr weiß ich aus eigener Erfahrung: Im Ernstfall zählt jede Minute. Unsere Einsatzorganisationen Polizei, Bundesheer, Rettung, Feuerwehr, aber auch Straßenverwaltung und Asfinag sind bereit und hochprofessionell. Stellvertretend für alle Kameradinnen und Kameraden darf ich sagen: Diese Menschen geben alles, oft unter schwersten Bedingungen, und was sie brauchen, sind klare gesetzliche Grundlagen, um koordiniert und wirksam handeln zu können. Dieses Gesetz gibt ihnen genau das.
Sehr geehrte Damen und Herren! Resilienz ist keine Option – sie ist eine staatliche Pflicht. Österreich muss auf den Ernstfall vorbereitet sein. Mit dem Bundesstraßennotfallgesetz setzen wir genau diesen Schritt: Wir handeln, bevor der Ernstfall eintritt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.54
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/181
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 438 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung auch einstimmig angenommen.