20.40
Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Bundesstraßennotfallgesetz soll bei großräumigen Störungen der Energieversorgung im Bereich der Bundesstraßen, zum Beispiel bei Blackouts sowie bei sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen, die das Bundesstraßennetz betreffen, zur Anwendung kommen.
Was ist der Status quo? – Im Falle eines Blackouts – dieses Szenario ist ja immer wieder im Gespräch und alles andere als ein Hirngespinst – bleibt das Bundesstraßennetz wirklich als einziges bundesweites Verkehrsinfrastrukturnetz für die Versorgung und den Transport verfügbar. Die übrigen Verkehrsträger, insbesondere Luftfahrt, Eisenbahn, Schifffahrt, werden in einem solchen Fall voraussichtlich nur eingeschränkt im Notbetrieb funktionieren können. Nach derzeitiger Rechtslage kann im Fall eines Blackouts die Einhaltung der Mindestvoraussetzungen für den Betrieb eines Tunnels gemäß dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz nur durch die Bundesstraßenverwaltung nicht gewährleistet werden. In diesem Fall dürfen Tunnel im Bundesstraßennetz nur leergefahren werden und müssen anschließend gesperrt werden.
Wie sieht die Situation, was Tunnel betrifft, aktuell in Österreich aus? – Im Bundesstraßennetz gibt es derzeit 160 Tunnels, von denen 24 als hoch prioritär eingestuft werden, zum Beispiel der Vösendorfer Tunnel oder der Plabutschtunnel. Gemäß STSG sind für den ordnungsgemäßen Betrieb von Tunneln mit einer Länge von mehr als 500 Meter bestimmte Vorgaben hinsichtlich Belüftung, Beleuchtung et cetera vorgeschrieben. Können diese Vorgaben nicht eingehalten werden, muss der Betrieb eingestellt werden.
Was bedeutet das für Österreich, für uns? – Da ein Betrieb der Tunnel gemäß STSG im Falle eines Blackouts derzeit nicht möglich wäre (Abgeordnete der Grünen unterhalten sich in ihren Bankreihen – Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), müsste das BMIMI als zuständige Tunnelverwaltungsbehörde die Sperrung der betroffenen Tunnel veranlassen. Dadurch wäre die Nutzung des Bundesstraßennetzes für die Versorgung der Bevölkerung sowie für den Transport lebenswichtiger Güter stark eingeschränkt.
Ziel dieses Gesetzes ist die rechtliche Absicherung vom Notfallmanagementverfahren für den Betrieb der Bundesstraßen bei einem Blackout oder anderen Großschadensereignissen. Das Gesetz sieht eine Verordnungsermächtigung für den Herrn Bundesminister vor, um im Falle der genannten Störungen entsprechende Maßnahmen zu erlassen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, niemand hier in diesem Saal wünscht sich einen Blackout. Diese Maßnahme ist eine, die wir hoffentlich nie brauchen werden, aber wenn, dann sollten wir vorbereitet sein. Darum bitten wir um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
20.43
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.