20.43
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz regelt eigentlich die Materie, im Notfall auf eine Infrastruktur verkehrstechnisch zugreifen zu können, die mit den Bundesstraßen vorhanden ist. Im Bundesstraßennotfallgesetz regeln wir jetzt, dass man, wenn wir nicht mehr alles mit Energie versorgen können und es in den Tunnels entsprechend Ausfälle von Lüftung oder Lichtanlagen gibt, per Verordnungsermächtigung dem Verkehrsminister sozusagen nun in die Hand legt, da eingreifen zu können, um den Betrieb trotzdem aufrechtzuerhalten.
Ich glaube, das ist wichtig, vorausschauend. Das regelt diesen Umstand unter den Ministerien, sozusagen zwischen Innenminister und Verkehrsminister, jetzt sehr deutlich. Die Zuständigkeit ist effizient. Im Notfall kann schnell eingegriffen werden, damit die Versorgung der Bevölkerung auch aufrechterhalten bleiben kann. Daher kann man dem nur zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.44
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Janos Juvan, bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.