20.48

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde jetzt schon mehrfach gesagt, das Bundesstraßennotfallgesetz ist ein neues Gesetz. Auf den ersten Blick könnte es vielleicht so klingen: Na ja, wozu brauchen wir denn ein neues Gesetz?

Wir haben uns heute Früh sehr ausführlich über die Auswirkungen globaler Entwicklungen auf unsere Energieversorgung, auf die Spritpreise unterhalten. Und ja, de facto kann Energiemangel oder ein Blackout massive Auswirkungen haben, auch darauf, welche Mobilität im Land überhaupt noch möglich ist. Klar ist, Flugzeug würde ziemlich sicher ausfallen. Klar ist, Zug würde ausfallen oder ziemlich sicher ausfallen. Dann müsste die Versorgung, müssten vielleicht auch Truppen über die Straße transportiert werden. Das ist derzeit laut Gesetzeslage gar nicht so einfach möglich, weil ein Tunnel unter der gegebenen Gesetzeslage möglicherweise nicht betrieben werden könnte.

Dafür sorgt dieses neue Gesetz: dass entsprechende Verordnungen erlassen werden können, dass auch im Krisenfall, auch im Falle eines Blackouts ein Tunnel noch immer genutzt werden kann. Insofern, glaube ich, ist das eine sehr wichtige Sache.

Hoffen wir, wir brauchen es nie, aber wenn wir es brauchen, dann ist es gut, wenn wir dieses Gesetz haben und entsprechend vorbereitet sind. So stärken wir also unsere Resilienz, unsere Krisenfestigkeit, auch unsere Infrastruktur und bleiben auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig. Wir werden also natürlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.50

Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister Peter Hanke, Sie haben das Wort.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.