20.51
Abgeordneter Ing. Thomas Elian (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, es ist Dienstagmorgen, 5.43 Uhr, und plötzlich fällt der Strom aus – nicht nur in einem Haushalt, nicht nur in einem Bezirk, sondern flächendeckend in einem großen Gebiet. Ein großräumiger Blackout trifft unser Land. Die Züge stehen still, der Flughafen schaltet auf Notbetrieb, der Schiffsverkehr auf der Donau liegt still, und gleichzeitig beginnt der eigentliche Wettlauf: Menschen brauchen Versorgung, Medikamente müssen in Krankenhäuser, Rettungsfahrzeuge müssen fahren können, Lebensmittel müssen geliefert werden können. Familien im ganzen Land sind auf funktionierende Versorgungsketten angewiesen.
Was bleibt, ist das Bundesstraßennetz. Es ist die einzige bundesweite Verkehrsinfrastruktur, die in einem solchen Moment noch funktioniert oder funktionieren sollte; doch dann – und das ist das eigentliche Problem – greift das geltende Recht: Ohne Strom können die Mindestanforderungen des Straßentunnelsicherheitsgesetzes nicht eingehalten werden. Belüftung, Beleuchtung, Überwachung – alles ausgefallen. Die Konsequenz nach derzeitiger Rechtslage: 160 Tunnel müssen gesperrt werden, davon 24 hochprioritäre Verbindungen, unter anderem der Vösendorfer Tunnel oder der Plabutschtunnel und – in Zukunft, hoffentlich – auch der Lobautunnel. Das Straßennetz, das die Versorgung sichern sollte, ist blockiert; und genau das, meine geschätzten Damen und Herren, darf nicht passieren.
Das Bundesstraßennotfallgesetz schließt diese gefährliche Lücke. Es gibt dem zuständigen Minister die Möglichkeit, im Ernstfall per Verordnung schnell und gezielt zu handeln, Tunnelsicherheitsstandards temporär anzupassen, den Benutzerkreis zu priorisieren, Lenkungsmaßnahmen zu erlassen – alles unter einem unverrückbaren Grundsatz: nur das Notwendigste und nur, solange es unbedingt erforderlich ist.
Als aktives Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr weiß ich aus eigener Erfahrung: Im Ernstfall zählt jede Minute. Unsere Einsatzorganisationen Polizei, Bundesheer, Rettung, Feuerwehr, aber auch Straßenverwaltung und Asfinag sind bereit und hochprofessionell. Stellvertretend für alle Kameradinnen und Kameraden darf ich sagen: Diese Menschen geben alles, oft unter schwersten Bedingungen, und was sie brauchen, sind klare gesetzliche Grundlagen, um koordiniert und wirksam handeln zu können. Dieses Gesetz gibt ihnen genau das.
Sehr geehrte Damen und Herren! Resilienz ist keine Option – sie ist eine staatliche Pflicht. Österreich muss auf den Ernstfall vorbereitet sein. Mit dem Bundesstraßennotfallgesetz setzen wir genau diesen Schritt: Wir handeln, bevor der Ernstfall eintritt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.54
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.