RN/197

21.42

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Abgeordnete Penny Bayr hat Sie ja noch während der Aktuellen Stunde gemäß § 103 GOG ersucht, Frau Abgeordneter Fürst für mehrere Formulierungen einen Ordnungsruf zu erteilen: „Irrsinn“, „Zwangspsychose“, schwindsüchtig, verbrecherische Vorgangsweise der Regierung et cetera. Haben Sie darüber schon entschieden, und können Sie vielleicht auch dem Hohen Haus Ihre Entscheidung mitteilen? (Abg. Stögmüller [Grüne]: Ja, Sie wurden auch aufgefordert! Tun Sie jetzt doch Ihren Job endlich!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich habe aufgrund der Debatte, so wie sie insgesamt geführt wurde, und aufgrund mehrerer Redebeiträge, die dabei waren, davon abgesehen, Ordnungsrufe zu erteilen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (zur Geschäftsbehandlung) (fortsetzend): Herr Präsident! Also es ist ja jeder, der zur Teilnahme an der Sitzung berechtigt ist, berechtigt, einen Ordnungsruf zu verlangen, und sie hat ja sehr konkret auch die Stellen genannt. Das heißt, Sie sind der Meinung, dass diese vier Äußerungen nicht ordnungsrufwürdig sind. Oder sind sie ordnungsrufwürdig? Dann müssen Sie einen Ordnungsruf erteilen. 

Für Ordnungsrufe, die nicht verlangt werden, sind Sie zuständig, aber wenn ein Ordnungsruf verlangt wird, müssen Sie ja in der Sache entscheiden und können nicht sagen: Ach, in der Aktuellen Stunde erteile ich prinzipiell keine Ordnungsrufe!, sondern Sie müssen ja in der Sache entscheiden, weil der ja auch ganz konkret verlangt wurde. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

21.44

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Nemeth.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.