RN/198
21.44
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zweierlei zur Usance: Es obliegt immer dem Vorsitz führenden Präsidenten (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Ja, und wenn der schwach ist?) beziehungsweise der Präsidentin, einen Ordnungsruf zu erteilen und nicht dem nachfolgenden Vorsitz führenden Präsidenten oder der nachfolgenden Vorsitz führenden Präsidentin. In dem einen Fall war es offenkundig nicht der Fall, dass Präsident Rosenkranz den Vorsitz geführt hat. Daher ist die Frage nicht von ihm zu entscheiden.
Und zum Thema des Verlangens: Es ist richtig, jeder kann einen Ordnungsruf verlangen. Es ist aber auch die parlamentarische Praxis – und ich habe das bei Präsidentin Bures bereits persönlich so erlebt –, dass dann ein Ordnungsruf erteilt wird oder nicht, aber dass nicht erklärt wird und man sich als Präsident nicht rechtfertigen muss, warum man keinen Ordnungsruf erteilt.
Möglich ist es, das in der nächsten Präsidiale zu thematisieren. Ich gehe davon aus, dass Ihr Klub (in Richtung SPÖ) das ansprechen wird. Mit dieser Vorgangsweise sind wir absolut d’accord. (Beifall bei der FPÖ.)
21.45
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Shetty.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.