RN/19
10.54
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Wichtigste zuerst: Ich darf im Namen des Abgeordneten Janos Juvan die 8C des BORG Klagenfurt sehr herzlich bei uns hier im Nationalrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
An alle Zuseherinnen und Zuseher gerichtet: ein paar ganz, ganz grundsätzliche Gedanken zum Kapitalmarkt, über den wir ja heute hier diskutieren. Der österreichische und natürlich auch – das wurde schon erwähnt – der europäische Kapitalmarkt ist einerseits zentraler Bestandteil im Rahmen der Finanzierung von Unternehmen, übrigens auch für den Staat; andererseits ist der Kapitalmarkt eine wichtige Möglichkeit zur Geldanlage und damit eben zum Vermögensaufbau. Deswegen ist ein funktionierender Kapitalmarkt so essenziell für Wirtschaftswachstum, damit einhergehend Arbeitsplatzsicherung und Wohlstandssicherung.
Das, was wir heute diskutieren, ein Bundesgesetz, mit dem unter anderem das Börsegesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden und mit dem wir ein moderneres Kapitalmarktrecht für Österreichs mittelständische Wirtschaft schaffen, ist auch ein Beitrag zu Entbürokratisierung und einem leichteren Zugang für die mittelständische Wirtschaft zu solchen Finanzierungsinstrumenten. Bisher ist es so gewesen: Wenn Unternehmen Kapital über Aktien oder Anleihen aufnehmen wollten, waren sie mit sehr aufwendigen Dokumentationspflichten wie der Prospektpflicht konfrontiert. Das war für kleinere Unternehmen eine relativ große Hürde, weil das sehr aufwendig und teuer ist. Der Listing Act vereinfacht diese Vorgaben deutlich: Weniger Bürokratie, niedrigere Schwellen und vereinfachte Verfahren sollen es mehr Unternehmen ermöglichen, leichter an Kapital zu gelangen, indem unter anderem die Prospektpflicht künftig erst ab 12 Millionen Euro gilt. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt: Die Börsenzulassung wird einfacher. Das heißt, künftig können Unternehmen schneller an die Börse gehen. Statt wie bisher drei Jahre muss eine Aktiengesellschaft künftig nur noch ein Jahr etabliert sein, um an der Börse zugelassen zu werden. Zudem muss nur noch ein Jahresabschluss veröffentlicht werden statt bisher drei. Also insgesamt werden die Regeln vereinfacht und das soll insbesondere jungen Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt ermöglichen. Auch hinsichtlich Mindeststreubesitz wird von 25 Prozent auf 10 Prozent gesenkt. Was bedeutet das? – Dass ich nicht mehr ein Viertel meiner Anteile hergeben muss, sondern dass ich minimal 10 Prozent hergeben muss. Das bedeutet insbesondere für Familienunternehmen durchaus auch die Möglichkeit, die wesentlichen Anteile halten zu können, aber trotzdem am Kapitalmarkt teilnehmen zu können.
Insgesamt ist das also ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung und auch ein Beitrag zu besseren Rahmenbedingungen der Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
10.58
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.