RN/27

11.22

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Stellen Sie sich vor, ein Unternehmen gehört nur einer einzigen Person oder nur einer kleinen Gruppe und diese wenigen entscheiden dann nicht nur über das Unternehmen, sie können auch den Preis der Aktie allein bestimmen. Das ist nicht nur ein Problem für die Anlegerinnen und Anleger, es macht vor allem keinen Sinn, denn bei einem Aktienhandel geht es ja wohl ums Handeln. Genau da kommt der Mindeststreubesitz ins Spiel. Er sorgt dafür, dass ein Teil der Aktien zumindest theoretisch vielen Menschen, also ganz normalen Anlegerinnen und Anlegern und nicht nur den Großinvestoren, gehören kann. Das hält – so besagt es ja die Theorie, aber auch die Praxis – auch den Marktpreis fair. 

Es ist schon interessant: Obwohl gerade die NEOS den Markt immer beschwören und jedem, der es hören will oder auch nicht, sagen, man solle sich doch bitte Aktien für die eigene Pensionsvorsorge holen, stellen sie sich bei diesem Gesetzentwurf lieber auf die Seite der Großinvestorinnen und Großinvestoren und nicht auf die Seite der Anlegerinnen und Anleger. Denn – und das ist sehr, sehr wichtig – die EU-Richtlinie sieht zwar einen niedrigeren Mindeststreubesitz beim Börsengang vor, die Regierung – auch interessant für die SPÖ im Übrigen – geht aber noch einen Schritt weiter und kippt auch den Mindeststreubesitz, wenn das Unternehmen bereits im Handel ist. Bisher waren nämlich 2 Prozent vorgesehen, was eh schon sehr wenig ist, also nur 2 Prozent der Aktien sollten sich im Handel befinden, und jetzt gibt es gar nichts mehr. Das wird auch nicht transparent gemacht, sondern Sie verpacken das so, dass in einem Paragrafen, der in einen neuen Paragrafen überführt wird, bei sechs Sätzen einfach der siebte Satz wegfällt – und hups braucht es keinen Streubesitz mehr und hups gibt es auch gar nichts mehr zu handeln. 

Jetzt haben Sie sich – und ich habe vorhin extra im Regierungsprogramm nachgeschaut – ja selber zur Aufgabe gemacht, EU-Richtlinien nicht mehr überzuerfüllen. Aber was ist denn das, wenn nicht Gold-Plating? Dass das der ÖVP und den NEOS gefällt: ja; aber dass die SPÖ, die die Konsumentenschutzministerin und den Finanzminister stellt, da auch noch mitmacht, verstehe ich persönlich gar nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Ich verstehe auch die Verschlechterung bei der Prospektpflicht nicht. Sie haben Kollegen Pramhofer vorhin gehört. Ich finde, es ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass Papiere, Schreiben nicht per se böse Bürokratie sind. Die Prospektpflicht ganz konkret schützt die Anlegerinnen und Anleger, denn sie schafft Transparenz, sie schafft Haftungsgrundlagen und sie erleichtert vor allem die Durchsetzung von Ansprüchen. Mit dieser Vorlage wird die Prospektpflicht zurückgedrängt und das ist wieder schlecht für die Anlegerinnen und Anleger. Alles in allem ist dieser Gesetzentwurf damit für die Grünen nicht zustimmungswürdig. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.26

Präsident Peter Haubner: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.