RN/30
11.30
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Finanzminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Bevor ich zu meinem Redebeitrag komme, darf ich im Namen von Herrn Abgeordneten Christoph Stark die Damen und Herren des Seniorenbunds Ratten aus dem Bezirk Weiz hier sehr herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich spreche zu Tagesordnungspunkt 1, zu ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz – ein sehr sperriger Begriff. Ich möchte auch ein bisschen auf die FPÖ replizieren, weil sie leider nun doch nicht mitstimmen will – aus meiner Sicht mit falschen Argumenten.
Ich habe hier zwei Aktieninfos von zwei Betrieben aus meinem Wahlkreis in der Hand, zwei extrem wichtige Betriebe, einerseits die Aktieninfo des Unternehmens Andritz, andererseits von Mayr-Melnhof.
Wenn ich jetzt die Bewertung von Mayr-Melnhof hernehme, sieht man bei der Inhaltsangabe unter Punkt fünf, dass eben ESG-Ratings vorgenommen wurden. Sie werden nach den Nachhaltigkeitskriterien E für Umwelt, S für Soziales und G für Governance, also für die Unternehmensführung bewertet. Das ist natürlich eine Informationsquelle für jene, die in diese Unternehmen investieren wollen.
Ich bin ja völlig bei Ihnen, wenn Sie – auch Sie, Herr Litzke – sagen, wir wollen weniger Bürokratie auf europäischer Ebene. Das ist ja völlig klar. Ich glaube, wir haben uns auch gerade als Volkspartei ganz klar erkenntlich gezeigt – Stichwort Entwaldungsverordnung –, auch die ganze Nachhaltigkeitsberichterstattung auf einem vernünftigen, verträglichen Niveau zu halten.
Aber darum geht es bei diesem Gesetz gar nicht. Beim ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz geht es ja darum, dass diese Ratings nachvollziehbar werden, dass bei der Bewertung von Unternehmen nur das behauptet werden darf, was auch nachweisbar ist.
Diese Agenturen gibt es seit den Achtzigerjahren, und diese haben sich natürlich weiterentwickelt und auch verschieden entwickelt. Da ist auch das eine oder andere nicht ganz ehrlich vonstattengegangen: Stichwort Greenwashing.
Um genau das auszuschalten, hat die Europäische Union mit dieser ESG-Rating-Verordnung eine völlig richtige und wichtige Verordnung gemacht und gesagt: Wenn in diesem Bereich geratet wird, dann muss es auch klar nachvollziehbare und prüfbare Kriterien geben. Es muss eine Vergleichbarkeit geben, und es muss vor allem das Vertrauen für die Investoren und auch für die privaten Anleger gegeben sein. Daher ist es völlig richtig, seitens der Europäischen Union zu sagen, hier machen wir ein gemeinsames Level.
Diese Verordnung tritt bekannterweise am 2. Juli in Kraft, und deswegen haben wir heute auch dieses Verordnung-Vollzugsgesetz. Es wird diese Verordnung nun also auf österreichischer Ebene gesetzgeberisch vollzogen, damit wir auch bei uns die richtigen Kriterien anwenden.
So gesehen geht es wirklich um ein wichtiges Instrument, nämlich um die Vergleichbarkeit und um die Nachvollziehbarkeit von Ratings. Daher sehe ich nicht ganz ein – Herr Schiefer, Sie sind ja ein anerkannter Wirtschaftsexperte –, dass Sie diesem Punkt, der wie gesagt für unsere Unternehmen wichtig ist und auch eine Standortfrage ist, nicht zustimmen.
Die beiden Unternehmen aus meinem Wahlkreis, Mayr-Melnhof und Andritz, unterliegen auch einer solchen Bewertung, und diese Bewertungen sind absolut sauber, und es ist im internationalen Vergleich nachvollziehbar, was bewertet wird.
Das, glaube ich, soll dazu dienen, um eine faire Wirtschaftsweise zu ermöglichen. Daher ist dieses Gesetz aus unserer Sicht vollkommen einleuchtend und wichtig, und es ist nicht verständlich, warum Sie da nicht mitstimmen können. Das Gesetz wird trotzdem beschlossen und es geht in die richtige Richtung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hofer [NEOS].)
11.34
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.