RN/37

11.50

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Jahr ist gerade einmal 13 Wochen alt und schon wieder sind fünf Frauen in Österreich ermordet worden. Fünf Femizide und mindestens 22 Mordversuche und Fälle schwerer Gewalt sind aber nur die Spitze des Eisbergs von Gewalt, die wir in Österreich erleben. 

Jede dritte Frau ist zumindest einmal in ihrem Leben von Gewalt – in unterschiedlichen Formen – betroffen, unabhängig davon, wie alt die Frauen sind, wo sie herkommen, welcher Religion sie angehören oder in welchem sozialen Milieu sie sich befinden. Die Täter? – Fast ausschließlich Männer. 

Es kann überall passieren, ob im Krankenhaus oder im Pflegeheim, in öffentlichen Verkehrsmitteln, am Sportplatz, im Park, am Arbeitsplatz, auf der Uni, im Veranstaltungssaal, auf der Bühne, in der Umkleidekabine, im Einkaufszentrum und ganz extrem steigend auch im digitalen Raum – es gibt für Frauen keinen Ort, an dem sie vor Gewalt geschützt und sicher sind, und am wenigsten ist dieser Ort das eigene Zuhause. Die eigenen vier Wände, der vermeintlich sichere Hort, sind nach wie vor der gefährlichste Ort für Frauen in diesem Land. 

Das wird durch die hohe Zahl von Gewaltdelikten, bei denen die Polizei einschreiten muss und Annäherungs- und Betretungsverbote ausgesprochen werden, unterstrichen. Allein im Jahr 2024 wurden 14 500 Annäherungs- und Betretungsverbote ausgesprochen – eine Zahl, die stetig steigt. 

Auch die vielen Maßnahmen, die in den letzten Jahren gemeinsam und mit einem breiten Schulterschluss gesetzt wurden, reichen offensichtlich nicht aus. Wir haben im vergangenen Jahr in der Bundesregierung rasch das Dickpic-Verbot auf den Weg gebracht und bei der Verschärfung des Waffengesetzes den sozialen Nahraum noch einmal explizit in den Fokus genommen. 

Übrigens, Frau Kollegin Ecker: Bei diesen beiden Maßnahmen hat die FPÖ nicht mitgestimmt, obwohl es da um den direkten Schutz der Frauen ging. Da war die FPÖ wieder einmal dagegen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)

Unsere Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner hat diesen Gewaltschutz prioritär auf ihrer feministischen To-do-Liste im Ministerium verankert und rasch diesen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen, den wir jetzt diskutieren, auf den Weg gebracht, und zwar unter Einbindung aller Ministerien, unter Einbindung der Expertinnen und Experten, der Beratungsstellen, der Gewaltschutzeinrichtungen und auch von Vertreterinnen verschiedener vulnerabler Gruppen. Sie sind nämlich diejenigen, die am besten wissen, wo Lücken bestehen und wo konkrete Handlungsfelder sind, um Gewalt endlich umfassend zu bekämpfen. 

Dieser Nationale Aktionsplan liegt nun vor und zeigt ganz klar: Gewaltschutz darf nicht nur die Aufgabe der Frauen sein. Ganz im Gegenteil, das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deswegen sind alle Ministerien hier mit eingebunden und müssen Maßnahmen umsetzen. Ich möchte auf drei konkrete Maßnahmen aus diesem umfassenden Maßnahmenpaket konkret eingehen, auch weil es aktuelle Entwicklungen notwendig machen. 

Mit dem Wegweiserecht und der Möglichkeit, Annäherungs- und Betretungsverbote auszusprechen, verfügen wir in Österreich über eine viel beachtete und auch wirksame Maßnahme, wenn es darum geht, Frauen vor Gewalt zu schützen. Leider zeigt aber der letzte tragische Femizid in Innsbruck, dass wir zusätzliche Maßnahmen setzen müssen, wenn es darum geht, Hochrisikotäter von den Opfern fernzuhalten. Deswegen haben wir da vorgesehen, dass wir mittels Fußfesseln oder Armbändern, mittels digitaler Tracking-Formen sicherstellen wollen, dass sich nach einer Aussprache eines Betretungs- und Annäherungsverbotes diese Gewalttäter nicht dem Opfer nähern und dass Polizei und Opfer informiert werden, wenn es dazu kommen sollte. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist übrigens eine Maßnahme, die in anderen Ländern schon praktiziert wird und die erfolgreich funktioniert. Wir können uns ja auch etwas abschauen, was andere erfolgreich umgesetzt haben. 

Ein zweiter wichtiger Punkt, den ich ansprechen möchte, sind die Maßnahmen, die wir gegen digitalisierte Gewalt setzen wollen, die mittels Deepfakes stattfindet – man denke nur an Grok oder an den medial breit diskutierten Fall von Collien Fernandes. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um gegen diese missbräuchlich verwendeten Deepfakes, die zu sexualisierter Gewalt führen, entsprechend vorzugehen. Wir müssen prüfen, welche Maßnahmen wir setzen müssen, um da konsequent zu zeigen: Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein, schon gar nicht, wenn es darum geht, Frauen vor Gewalt zu schützen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)

Ein dritter Punkt, den ich hervorheben möchte, ist die Evaluierung des Sexualstrafrechtes. Sehr geehrte Damen und Herren, aktuell gilt in Österreich das Prinzip Nein heißt Nein. Das heißt, der Fokus bei sexualisierten Gewaltdelikten liegt am Verhalten des Opfers. – Das kann es doch nicht sein! Wir müssen das Verhalten des Täters in den Fokus rücken und endlich zum Konsensprinzip – nur Ja heißt Ja – übergehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.) Dieses Prinzip wird bereits in 18 europäischen Ländern praktiziert und muss auch in Österreich umgesetzt werden. Die Scham muss endlich die Seiten wechseln. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, aber nicht nur die Scham muss die Seiten wechseln, auch die Verantwortung muss die Seiten wechseln. Und wir zeigen mit diesem NAP ganz klar: Es ist unsere allumfassende gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Frauen und Männer sind gefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, um Gewaltschutz voranzutreiben. Jede Frau in Österreich, jedes Mädchen in Österreich hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von NEOS und Grünen.)

11.57

Präsident Peter Haubner: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß zu Wort gemeldet. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.