RN/50

13.01

Abgeordneter Roland Baumann (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn Abgeordneter Leinfellner hier herinnen behauptet, es wissen eh alle Bescheid, dass das Ja-heißt-Ja-Prinzip gilt, dann kann ich ihn nur darum bitten, in der eigenen Partei für Aufklärung zu sorgen; denn letzte Woche ist im Linzer Gemeinderat zu diesem Ja-heißt-Ja-Prinzip eine Resolution verabschiedet worden, und es waren alle dafür – außer der Freiheitlichen Partei. (Rufe bei den Grünen: Ah! Wui! ... die Steiermark ...!) Also bitte in den eigenen Reihen für Aufklärung sorgen! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Mit dem gerade diskutierten Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen unter der Federführung von Frau Bundesministerin Holzleitner ist ein verbindlicher und ressortübergreifender Fahrplan zur Prävention und zur Bekämpfung gegen Gewalt an Frauen und Mädchen vorgelegt worden. Wichtig dabei ist: Die Regierung verpflichtet sich zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs bis zum Ende der Legislaturperiode. Es ist ein ambitionierter Plan. Der Nationale Aktionsplan enthält einen umfangreichen Maßnahmenkatalog, er zeigt, welchen hohen Stellenwert die Gleichberechtigung in dieser Bundesregierung hat. 

Als Betriebsrat ist mir dabei ein Kapitel besonders wichtig, das Kapitel 2: „Gewaltfreies Arbeiten und wirtschaftliche Unabhängigkeit“; denn in der Arbeit – dem Einsatz der vielen Frauen und Männer, die Tag für Tag und Nacht für Nacht die Wirtschaft am Laufen halten – liegt die Basis für unseren Wohlstand, und daran müssen alle gleichberechtigt beteiligt werden. 

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei für mich auf der Partnerschaftlichkeit und der Väterbeteiligung in der Kindererziehung. Ich kenne die Diskussionen in den Werkstätten und unter den Kollegen. Ich kenne das, wenn ein Kollege zu mir sagt: Ich kann nicht in Karenz gehen, uns fehlt das Einkommen! Ich kenne aber auch das Umgekehrte, wenn eine Frau bei uns in der Werkstätte gut verdient, dass sie sagt: Ich kann nicht in Karenz gehen, denn in der Firma meines Mannes kommt es nicht gut an, wenn wir das machen! – Das zeigt das strukturelle Problem, das wir haben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Gasser [NEOS] und Disoski [Grüne].)

Die aktuellen Zahlen sagen eigentlich alles aus: Nicht einmal zwei von zehn Männern gehen in Karenz. Und während Männer durchschnittlich neun Tage in Karenz gehen, sind es bei Frauen 416 Tage. Das zeigt das Problem auf, das wir haben. 

Dieses Ungleichgewicht ist dann die Ursache für Abhängigkeiten und der Beginn einer Spirale. Die schrecklichen Femizide, von denen wir lesen, sind nur die Spitze eines viel zu großen Eisbergs. Wir müssen viel früher beginnen, Gewalt zu erkennen. Das fängt oft bei einem kleinen Gespräch an, bei einzelnen Aussagen, bei einem vermeintlichen Witz gegenüber der Kollegin oder dem Kollegen, und da ist es unsere Aufgabe, vor allem von uns Männern, gleich Stopp zu sagen und unseren Kolleginnen zur Seite zu stehen, denn so etwas ist in der Arbeit völlig fehl am Platz. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Vertreter der Männerberatung haben bei einer Veranstaltung der Produktionsgewerkschaft, auf der wir uns mit Gewalt im Betrieb beschäftigt haben – da möchte ich kurz eine super Broschüre herzeigen, auch für Betroffene und für Betriebsrät:innen (eine Broschüre der Produktionsgewerkschaft „PRO-GE“ mit dem Titel „Gewalt stoppen. Kolleg:innen schützen. Jetzt handeln.“ in die Höhe haltend) –, gesagt, es ist heute schon erwähnt worden: Nicht alle Männer sind Gewalttäter, aber fast alle Gewalttäter sind Männer. Und deshalb sind wir auch in der Verantwortung, Dinge anzusprechen, bei Vorfällen einzuschreiten und für ein gleichberechtigtes Land zu arbeiten. Stoppen wir die Gewalt, schützen wir unsere Kolleginnen und handeln wir jetzt! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

13.06

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gudrun Kugler

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.