RN/69
14.13
Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! – Kollegin Berger, ich muss Sie enttäuschen, jetzt ist schon wieder ein Mann am Rednerpult, der sich für Selbstbestimmungsrechte einsetzt. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.) Weil: Wenn Frauen nicht selbstbestimmt entscheiden können, kann es die gesamte Gesellschaft nicht selbstbestimmt machen.
Schwangerschaftsabbrüche: Ja, das sind keine leichten Entscheidungen, aber schlussendlich sind es Entscheidungen, die jede Frau selber treffen kann und treffen können muss. Doch es gibt immer noch Gruppen, die glauben, dass man das einschränken muss, und ja, die gehen so weit, dass sie vor Gesundheitseinrichtungen protestieren, Rosenkränze beten, Mahnwachen abhalten. (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ].) Steht da wirklich im Vordergrund, dass sie dort beten und Mahnwachen abhalten? – Nein. Es geht darum, lang erkämpfte Rechte zu bekämpfen. Es geht darum, Druck auszuüben. Es geht darum, Frauen einzuschüchtern, und ja, es geht auch um psychische Gewalt. Man will, dass sich Frauen schämen, dass Frauen verunsichert werden und in einer selbstbestimmten Entscheidung eben beeinflusst und zurückgehalten werden.
Ich sage zu denen, die sagen, da werde das Demonstrationsrecht eingeschränkt, ganz klar: Sie können gegen die Fristenlösung oder gegen Abtreibungen von mir aus protestieren, wo Sie wollen, vor dem Parlament zum Beispiel, Sie können Rosenkränze beten, wo Sie wollen – Kirchen, habe ich gehört, sind dazu besonders gut geeignet –, aber nicht dort, wo Frauen in ihren selbstständigen Entscheidungen beeinflusst werden. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)
Das Ganze betrifft ja nicht nur die Frauen selber, die sich dafür entscheiden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, nein, es betrifft auch die gesamten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Gesundheitsbereich in diesen Einrichtungen tätig sind, und sogar unbeteiligte Personen, die in diesen Einrichtungen vielleicht einfach irgendeine Untersuchung vornehmen lassen und sich dann da sozusagen auch belästigen lassen müssen.
Wir haben gerade in Vorarlberg gesehen, was es bedeutet, wenn es da keinen rechtlichen Rahmen gibt. Wir hatten in Vorarlberg lange das Thema, dass wir nur einen Arzt hatten, der Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt hat; er hat aber schon seit Langem seinen Ruhestand angekündigt. Ich weiß auch, dass es in anderen Bundesländern das Problem gibt, dass man im niedergelassenen Bereich fast keine Ärzte findet, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten wollen, auch nicht medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche, oder auch nicht wollen, dass bekannt ist, dass sie das anbieten, weil sie nicht diesen Mob sozusagen vor ihrer Ordination stehen haben wollen und nicht belästigt werden wollen. Deshalb machen sie das nicht. Nach Jahren der Suche hat man in Vorarlberg eine Lösung im Landeskrankenhaus Bregenz gefunden – jetzt stehen sie halt nicht mehr vor der Ordination von Herrn Dr. Hostenkamp, sondern vor dem Eingang des Landeskrankenhauses Bregenz.
Das zeigt auch, dass dort eine Grenze überschritten wird, es werden dort nämlich nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angegriffen oder belästigt. Wir haben in Vorarlberg lange versucht, herauszufinden, welche Möglichkeiten es gibt, dagegen vorzugehen. Und ja, man stößt rechtlich an seine Grenzen. Es ist nicht so einfach, eine Bannmeile auch landesgesetzlich oder ortspolizeigesetzlich festzulegen, es ist nicht immer möglich, das Ganze im Hausrecht zu machen, und deshalb müssen wir natürlich schauen, welche Möglichkeiten auch bundesgesetzlich umgesetzt werden könnten, damit man die Möglichkeit schafft, da einen besseren Schutz sicherzustellen. – Das macht dieser Antrag. Wir stellen klar: Rechtliche Lücken sollen geschlossen werden, denn es geht um Schutz, es geht um Würde und vor allem um Selbstbestimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)
14.16
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.