RN/70
14.16
Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Danke schön, Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Der Schutz von Frauen und ihrer körperlichen Selbstbestimmung ist ein extrem hohes Gut. Das erkannte man auch in Österreich vor bereits über 50 Jahren, als damals die sogenannte Fristenregelung eingeführt worden ist – unter Justizminister Christian Broda und vor allem gefordert und unterstützt durch eine Vielzahl von Frauen und Frauenorganisationen. Diese Fristenregelung war damals, vor über 50 Jahren, wirklich ein großer Meilenstein.
Heute, Jahrzehnte danach, sehen wir dennoch noch immer, dass der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen, egal ob medikamentös oder auch chirurgisch, nicht ausreichend gesichert ist.
Werte Abgeordnete, Sie kennen diesbezüglich auch meine höchstpersönliche Meinung und Überzeugung. Die Legalisierung, somit die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch, und die Überführung in gesundheitsrechtliche Regelungen bleibt und muss das Ziel bleiben, um Frauenrechte auch allumfassend in Österreich möglich zu machen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Viele Länder haben diesbezüglich auch schon stärkere Regelungen als die aktuell geltenden in Österreich eingeführt, erst kürzlich auch wieder Großbritannien, Frankreich et cetera. Wir sehen aber natürlich auch, dass andere Länder Rückschritte machen.
Da hier insbesondere auch die Rolle der Männer, die am Pult waren, angesprochen worden ist, muss ich schon ganz offen und ehrlich sagen: Was mich als Frau, als Frauenpolitikerin erschüttert, ist, wenn Männer nach Wahlen und entsprechenden Wahlergebnissen sagen: Your body, my choice!, und somit Frauen ihre Rechte absprechen und klar sagen, die Entscheidung über Frauenkörper (Abg. Stefan [FPÖ]: Geht’s jetzt um die Impfpflicht, oder was?) obliege den Männern. Das halte ich für die wahre Problematik in diesem Themenbereich. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Neben den Frauen und ihrem Recht auf Selbstbestimmung ist natürlich auch ganz zentral wichtig, Gesundheitseinrichtungen, die medizinische Leistungen im Rahmen der Fristenregelung anbieten, zu schützen und zu unterstützen, beispielsweise durch Schutzzonen. Sie können sich sicher sein, dass Frauen, die Abbrüche vornehmen lassen oder lassen wollen, deshalb auch Gesundheitseinrichtungen besuchen und sich das sehr wohl überlegt haben, warum sie das tun. Sie brauchen keine Ratschläge, sie brauchen keine Stoßgebete und sie brauchen keine unerwünschten Ansprachen von fremden Dritten. Es ist die höchstpersönliche Entscheidung, und da auch zu intervenieren oder intervenieren zu wollen, ist ein Problem und nicht erwünscht. Und ja, es ist bereits ein Akt von Gewalt: man bedrängt, man ist übergriffig im Bereich der höchstpersönlichen Angelegenheiten von Frauen.
Außerdem muss der Schutz von Gesundheitspersonal in und vor Gesundheitseinrichtungen selbstverständlich sein – das wurde in der Debatte schon öfters erwähnt. Wie kommen Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, medizinisches Personal dazu, auf dem Weg in ihre Arbeitsstätte, auf dem Weg zu den Tätigkeiten, die sie tagtäglich durchführen (Abg. Steiner [FPÖ]: Seit 2015 ... besser!), von fremden Personen belästigt zu werden? In ihrer Tätigkeit als Gesundheitspersonal unterstützen sie tagtäglich Menschen, helfen und versorgen – unabhängig von der Gesundheitsabteilung, im Krankenhaus beispielsweise, in der sie arbeiten. Wie kommt das medizinische Personal dazu, dort belästigt zu werden? Das sehe ich persönlich nicht ein. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen.)
Deshalb ist es vollkommen klar, dass Gesundheitspersonal und Frauen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, geschützt werden müssen. Schutzzonen können hier Abhilfe schaffen und ihre Einrichtung ist wesentlich, um entsprechend der gesetzlichen Grundlage, die wir in Österreich haben – nämlich der Fristenregelung –, auch weiterhin sichere Schwangerschaftsabbrüche in Österreich anbieten zu können.
Eines, werte Abgeordnete, sei Ihnen auch gewiss – das darf man niemals außer Acht lassen: Schwangerschaftsabbrüche finden immer statt. Die wesentliche Unterscheidung ist jedoch, ob man Frauen in die Illegalität jagt und somit ihr Leben gefährdet, oder ob man sichere wohnortnahe und unterstützende Möglichkeiten bietet. Man jagt die Frauen in die Illegalität und gefährdet ihr Leben, oder man unterstützt sie und bietet Sicherheit und Schutz. Schwangerschaftsabbrüche wird es in beiden Szenarien immer geben, aber es ist eine politische Entscheidung, ob man Frauen unterstützt und schützt oder ihr Leben gefährdet. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.21
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Irene Eisenhut.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.