RN/71

14.22

Abgeordnete Irene Eisenhut (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Versammlungen vor Abtreibungskliniken – das haben wir jetzt bereits gemerkt – sind ein sehr emotional aufgeladenes Thema, das kontrovers diskutiert wird und große Meinungsunterschiede in unserer Gesellschaft mit sich bringt. Diese Proteste stehen im Spannungsfeld zwischen freier Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit auf der einen Seite und dem Schutz der Privatsphäre und der Würde der betroffenen Frau auf der anderen Seite. 

Schauen wir auf die Perspektive der Befürworter solcher Versammlungen: Für sie ist das ungeborene Leben schützenswert und sie sehen es als moralische Pflicht, öffentlich darauf aufmerksam zu machen. Das Recht, seine Überzeugungen friedlich zu äußern, ist ein Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft. (Beifall bei der FPÖ.) Aktivistinnen und Aktivisten verstehen ihre Präsenz als Angebot zur Beratung oder Unterstützung in dieser schwierigen Lebenslage, oftmals einfach nur betend im Nahbereich stehend. 

Für eine betroffene Frau hingegen ist der Gang in eine solche Klinik – und das ist uns schon bewusst – oft von Angst, persönlicher Not und Unsicherheit geprägt. Treffen sie auf Aktivist:innen, kann dies subjektiv als massiver Eingriff in ihre Privatsphäre empfunden werden. Kritiker argumentieren, dass solche Versammlungen nicht bloße Meinungsäußerung sind (Zwischenruf der Abg. Brandstötter [NEOS]), sondern in der Praxis Druck ausüben und Schuldgefühle verstärken. 

Ein zentraler Punkt dieser Debatte ist jedoch die rechtliche Komponente der sogenannten Schutzzonen – zur Erklärung für die Zuseherinnen und Zuseher: eine rechtliche Prüfung, ob im Bereich von Abtreibungskliniken oder Beratungsstellen bestimmte Bereiche einzurichten sind, in denen keine Versammlungen oder gezielte Ansprachen erlaubt sind. Schutzzonen sind im Sicherheitspolizeigesetz geregelt – und genau dort sollen diese Schutzzonen vor Kliniken und Abtreibungsberatungsstellen zusätzlich eingerichtet werden. 

Aus dem Polizeiberuf weiß ich aber aus Erfahrung, dass es bereits jetzt zahlreiche Möglichkeiten und Maßnahmen gibt, im entsprechenden Fall einzuschreiten; und es ist auch immer zu prüfen, wenn eine Schutzzone eingerichtet wird: Ist diese verhältnismäßig? (Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Es geht nicht um Schutzzonen! Es geht um den Schutz allgemein!) Gibt es sogenannte gelindere Mittel, um einzuschreiten; und wie konkret ist die Gefährdung der betroffenen Person? Genau bei diesem Gefährdungspotenzial sind wir unterschiedlicher Meinung. Für uns ist fraglich, worauf sich das Gefährdungspotenzial bezieht. Ist das Ansprechen schon als Gefährdung zu werten? Ist das stille Beten als Gefährdung zu werten? Dies wäre nämlich die Grundvoraussetzung zur Errichtung einer sogenannten Schutzzone. 

Es gibt die rechtliche Möglichkeit und die Befugnisse der Polizei, im Falle einer Störung der öffentlichen Ordnung, bei aggressivem Verhalten vor Ort dementsprechende Maßnahmen zu setzen. Es gibt Straftatbestände, Verwaltungsübertretungen, schlimmstenfalls können auch das Strafrecht oder Befugnisse nach dem Strafrecht eingesetzt werden. Wir können daher diesen vorliegenden Entwurf in dieser Form nicht unterstützen. Es muss erlaubt sein, seine Meinung friedlich kundzutun und dieses hohe Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, auf die freie Meinungsäußerung auch an einer Örtlichkeit wahrzunehmen, welche unmittelbar von dieser Meinung betroffen ist. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Jachs [ÖVP].)

14.26

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sebastian Schwaighofer.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.