RN/74

14.33

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich habe Ihnen etwas mitgebracht: Das ist ein Ausschnitt eines „Profil“-Artikels aus dem Jahr 1997, das war 22 Jahre nachdem in Österreich die Fristenlösung eingeführt worden ist. Was sieht man hier? – Man sieht hier eine Menge dauerbetender Herren und eine junge Redakteurin – das bin ich –, die eine Geschichte darüber macht. (Die Rednerin hält eine Tafel mit dem beschriebenen Ausschnitt und der Aufschrift „Nur eine Frauensache“ in die Höhe. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

29 Jahre später übernehmen wir endlich auch Verantwortung für Frauen, für ihre Würde und für ein selbstbestimmtes Leben. Ich bin schon sehr irritiert, wenn ich den Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ während der Debatte so zuhöre. Es wird hier von Gesinnungszonen gesprochen und davon, dass man Mahnwachen skandalisieren würde, dass es auch eine fehlende Bereitschaft von Frauen zur Verhütung – weil das offensichtlich eine Frauenangelegenheit ist (Zwischenrufe der Abgeordneten Schartel [FPÖ] und Schwaighofer [FPÖ]) – und auch eine fehlende Bereitschaft zur Mutterschaft gäbe, und wie ein stilles Gebet denn nur stören könne. 

Kollegin Schuch-Gubik spricht davon oder interpretiert, dass Frauen arme Hascherln sind, die nicht allein Entscheidungen treffen können, sie brauchen unterschiedliche Perspektiven, die man denn auch beachten müsse. Sie spricht somit Frauen ab, selbstbestimmt Entscheidungen treffen zu können. (Abg. Darmann [FPÖ]: Unterstellung ...! Das ist schäbig, was du da machst! Schäbig!) Das heißt, Frauen müssen sich selbst um die Verhütung kümmern, sie sind allein dafür verantwortlich; gleichzeitig muss man sich, wenn eine ungewollte Schwangerschaft eintritt, zwangsberaten lassen und sich auch unterschiedliche Perspektiven anhören.

Ich finde das auch insofern interessant, als ja gerade die FPÖ immer vom subjektiven Sicherheitsgefühl spricht. Das subjektive Sicherheitsgefühl ist so wichtig und das müssen wir ins Zentrum unseres Handelns stellen, damit die Welt ein sicherer Ort ist. (Abg. Steiner [FPÖ]: ... Österreich! Österreich soll ein sicherer Ort sein!) Das heißt, wenn man keine Evidenz hat, dann muss zumindest das subjektive Sicherheitsgefühl dafür herhalten. Wo das subjektive Sicherheitsgefühl aber offenbar keine Rolle mehr spielt, ist dort, wo Frauen vor Abtreibungskliniken belästigt werden – von Ihnen, von Menschen, denen Sie hier auch die Stange halten.

Es darf kein Spießrutenlauf sein, wenn man eine medizinische Behandlung in Anspruch nimmt. (Zwischenruf der Abg. Ricarda Berger [FPÖ].) Das ist aber für viele Frauen in unserem Land leider Realität. Die Frauen werden beschimpft, sie werden bedrängt, es werden ihnen Bilder, die verstören, die verletzen und die auch einschüchtern sollen, entgegengehalten.

Wenn Sie jetzt behaupten, das sei ja kein Problem, man stünde ja still in einer Ecke und würde nur einen Rosenkranz beten und still protestieren: Fragen Sie Menschen mit einer anderen Hautfarbe in Österreich, wie oft sie rassistisch beleidigt werden und keine Anzeige erstatten, weil es ganz einfach oft sinnlos ist oder weil man sich nicht nochmals zusätzlich dieser Thematik aussetzen möchte! Es ist unglaublich. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen. – Widerspruch bei der FPÖ.)

Sie sprechen davon, dass das ja kein Problem wäre, dass man einfach nur still protestiert, und wollen nicht einsehen, dass es viele Orte gibt, an denen man protestieren kann, zum Beispiel hier vor dem Parlament. Wir machen hier die Gesetze. Hier kann man Tag und Nacht stehen und protestieren, das machen ja viele andere Initiativen auch, aber das wollen Sie nicht, denn Sie zielen auf Einzelpersonen, die Sie einschüchtern wollen, ab. Das ist nicht akzeptabel und wir schaffen jetzt endlich klare Verhältnisse für Frauen in diesem Land. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Die Schutzzonen rund um Einrichtungen sind wichtig. Sie bedeuten Sicherheit statt Einschüchterung, Würde statt Demütigung und Schutz statt psychischem Druck. Es geht auch nicht nur um die Frauen, es geht um Ärztinnen und Ärzte, es geht um das Pflegepersonal, um Menschen, die medizinische Hilfe leisten und dann auch selbst oft zur Zielscheibe von Protesten werden. 

Um Ihnen auch ein bisschen zu zeigen, dass die Situation nicht in allen Bundesländern hervorragend ist, möchte ich ein Beispiel aus dem Burgenland bringen. Da hat eine grüne Landesrätin – und ich unterstelle den Grünen auf gar keinen Fall, kritisch gegenüber Abtreibungen zu sein – in einem Radiointerview gesagt: Es kann im Burgenland keine Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs geben, denn das Burgenland ist klein, da wohnen nicht viele Menschen und dann würden ja andere gleich erfahren, dass sich eine Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch entschlossen hat. – Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Man soll dann ausweichen in die Steiermark oder nach Wien. (Zwischenruf des Abg. Petschnig [FPÖ].)

Wir reden ganz viel davon, dass die Scham die Seiten wechseln muss, und das ist auch da der Fall. (Abg. Petschnig [FPÖ]: Nur weil es eine Grüne sagt!) Es ist ein ganz normaler medizinischer Eingriff. Eine Frau entscheidet sich gegen eine Schwangerschaft aus zwei Gründen: Sie will das Kind nicht oder es ist medizinisch indiziert. Mehr geht auch niemandem etwas an. Ich frage mich: Wenn das im Burgenland ein Problem ist, weil dort nur 300 000 Bürgerinnen und Bürger leben und man untereinander tratscht – was passiert, wenn sie dort Fußpilz oder eine sexuell übertragbare Krankheit haben? Wird dann auch überall darüber gesprochen? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Petschnig [FPÖ].)

Jedenfalls sorgen wir heute dafür, dass fundamentalistische Gruppen nicht mehr wochenlang vor Einrichtungen stehen können, nicht mehr Frauen belästigen können, keine Mahnwachen mehr abhalten können, und dass Frauen in Österreich ein Stück mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben bekommen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.38

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.