RN/99
15.39
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Es geht um einen Antrag bezüglich Nachtverkehr für Lkws auf Autobahnen. Man kann das relativ einfach formulieren: Es geht darum, die Sicherheit zu erhöhen. Wir haben nämlich eine überholte Regelung, wonach schwere Lkws in der Nacht nur 60 fahren dürfen, und die wollen wir ändern. Diese alte, derzeit geltende Regelung ist aus einer anderen Zeit, sie war damals gut gemeint. Sie ist heute aber alles andere als gut, sie ist nicht einmal mehr schlecht, sie ist grottenschlecht. Auf dem hochrangigen Straßennetz von heute ist diese Regelung immer öfter kein Sicherheitsgewinn, sondern ein heftiges Sicherheitsrisiko. Sie ist Teil des großen Problems.
Es geht nämlich nicht um die absolute Geschwindigkeit von Lkws, es geht um die erzeugten Differenzgeschwindigkeiten zu anderen Fahrzeugen. Was heißt das ganz konkret? – Ein schwerer Lkw ist in der Nacht zwischen 22 Uhr und 5 Uhr auf 60 km/h gedrosselt. Gleichzeitig sind andere Fahrzeuge mit der üblichen Geschwindigkeit, das heißt 100, 130, auf den Autobahnen oder Schnellstraßen unterwegs, und genau daraus entsteht die Situation, die bei Dunkelheit sehr gefährlich ist: Die Lkws werden spät erkannt. Es wird abrupt abgebremst. Es wird hektisch ausgeschert und es wird möglichst knapp überholt. Das heißt in einem Satz: Nicht die Lkw-Geschwindigkeit ist das Problem, sondern die Tempolücke, und um die geht es in diesem Antrag.
Wir wollen auch keine Radikallösung in dem Sinn und wir wollen auch, weil es manchmal unterstellt wird, keine Rasereien, wir wollen auch keine schrankenlosen Freigaben, sondern eine Normalisierung. Das ist der Punkt, um den es uns geht: Es geht um die Verringerung der gefährlichen Differenzgeschwindigkeiten.
Und wir sollten uns hier bitte nichts vormachen: Wenn der Staat rechtmäßig Nachtfahrten zulässt, wenn er das will, wenn er nicht gleichzeitig unsachgerechte Verkehrsbedingungen erzwingen will, wenn er Nachtlogistik nicht nur erlaubt, sondern im Sinne der Versorgung auch ausdrücklich will, dann geht es um planbare Abläufe, die man in der Nacht braucht, und die gehören im hochrangigen Straßennetz vernünftig geregelt. Das heißt, dieser Punkt sollte von Ihnen angenommen werden.
Jetzt kommen wahrscheinlich auch Argumente den Lärmschutz betreffend: Gilt der nichts mehr? Darauf gibt es eine relativ schöne und klare Antwort: Der Antrag heißt nicht, dass wir auf die Schutzinteressen vergessen, aber es geht um eine pauschalierende Regel, die im hochrangigen Straßennetz gilt. Der Schutz der Bevölkerung ist kein Widerspruch, vor allem angesichts der neuen Technologien. Es geht nicht um alte, starre Regeln, es geht um Sicherheit und eine realitätsgerechte Ordnung, und ich ersuche Sie um Unterstützung für diesen Antrag. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.43
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Schnabel. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.