RN/41
12.05
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren hier herinnen und vor den Fernsehgeräten! Bei dem, was jetzt in der Ankündigung sehr technokratisch geklungen hat, nämlich diesem Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, handelt es sich um eine Verlängerung des sogenannten Wohnschirms. Der Wohnschirm wurde in Zeiten von Corona eingeführt, um Menschen, die in finanzielle Schieflage geraten sind, vor Obdachlosigkeit zu bewahren.
Mir hat kürzlich eine Dame geschrieben. Nennen wir sie Katharina. Sie wohnt in einer kleinen Stadt in Tirol, ist geschieden, hat zwei Kinder; eines davon ist leider Gottes behindert, das heißt, sie kann nicht arbeiten gehen. Ihr Ex-Mann zahlt zwar Alimente, aber er arbeitet als Grenzgänger in Italien, und das ist auch der Grund, warum diese Familie keine Familienbeihilfe erhält. Das Finanzamt hat eine Aufforderung an Italien geschickt, es wäre nämlich zuständig. Italien allerdings verweigert das mit der Begründung, die Kinder leben nicht im Land.
Diese Familie kann sich keinen Rechtsanwalt leisten, das Finanzamt arbeitet wahrscheinlich nicht ordnungsgemäß. Jedenfalls, damit genau eine solche Familie nicht in die Obdachlosigkeit stürzt, ist es gut und sinnvoll, dass man ihr hilft. Das ist auch der Grund, warum wir heute dieser Verlängerung zustimmen werden.
Aber – und jetzt komme ich zum Aber, Frau Bundesministerin –: Ich habe mir die Homepage dieses Wohnschirms anschaut und ein bisschen rekapituliert, was wir Sie im Ausschuss gefragt haben, worauf wir aber keine Antworten bekommen haben, nämlich: Wie schaut es denn aus mit den Personen, die diesen Wohnschirm bekommen haben? An die 15 000 Personen wurden durch diesen Wohnschirm sozusagen vor der Obdachlosigkeit geschützt. Nun gehen wir davon aus, dass das pro Wohnung meistens Familien mit mehreren Mitgliedern sind, es waren doch einige Fälle, wo dieser Wohnschirm gegriffen hat.
Wir wollten gerne wissen: Wie war es denn mit den Staatsbürgerschaften? Was sind denn das für Staatsangehörige, die sich beim Wohnschirm hauptsächlich beworben haben? Dann hat die Frau Bundesministerin gesagt, das wird nicht erhoben. Wenn man sich das auf der Homepage aber ein bisschen genauer ansieht, dann kommt man drauf: Man muss hier einen Reisepass oder ein Ausweisdokument hochladen, wenn man einen Antrag stellt. Es wäre also ein Leichtes, Frau Bundesminister, hier die Staatsbürgerschaft auszulesen. Ich weiß auch, dass Sie diese Zahlen kennen, aber Sie haben sie nicht gesagt. Das sagt auch einiges aus, meine Damen und Herren!
Das Zweite ist: Wenn Sie sich die Homepage anschauen, liebe Österreicherinnen und Österreicher – das können Sie jetzt alle sofort machen –, dann sehen Sie, auf welche Gruppe es abzielt. Sie sehen dort nämlich sofort ein Foto einer Frau mit Kopftuch. Das ist offensichtlich die neue Wählerklientel der SPÖ, denn die eigenen Wähler, Frau Bundesministerin, laufen Ihnen ohnehin schon davon. (Beifall bei der FPÖ.)
Gemeinsam mit diesem Gesetz wird weiterhin beschlossen beziehungsweise verlängert, dass es Sachleistungen von 150 Euro gibt, die Familien, die eben Sozialhilfe beziehen, in Form von Gutscheinen zur Verfügung gestellt werden. Das wird mit diesem Gesetz eben auch verlängert. Wenn Sie davon noch nie etwas gehört haben, meine Damen und Herren, dann sind Sie offensichtlich kein Sozialhilfeempfänger, denn die bekommen zusätzliche Förderungen.
Was wir dann immer zum Schulanfang beobachten, ist auch besonders spannend. Das sind die Mindestsicherungsbezieher und Sozialhilfebezieher, die diese Gutscheine dann loswerden wollen beziehungsweise auf Willhaben verkaufen. Medien berichten dann darüber. (Die Rednerin stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der ein Zeitungsartikel mit der Überschrift „Mindestsicherungs-Bezieher wollen Gutscheine loswerden“ abgedruckt ist.)
Es gab einen ganz perfiden Fall: Ein Vater hat für fünf Kinder Gutscheine bekommen und alle fünf Gutscheine verkauft. 150 Euro waren sie wert, er hat sie zur Okkasion von 125 verkauft. Frau Minister, da muss man schon auch einmal fragen: Sind wir vielleicht ein bisschen zu übersozial? Geben wir vielleicht manchen Familien viel zu viel und helfen anderen zu wenig? Ich glaube, darüber sollten wir auch einmal nachdenken. (Beifall bei der FPÖ.)
Für uns als FPÖ ist es ganz klar: Unser Wohlfahrtsstaat, unser Sozialstaat wurde für unsere Bürger aufgebaut. Was jetzt, in den letzten Jahren, passiert, das, was wir auch immer wieder sehen – und Sie genieren sich jetzt nicht einmal mehr, das ganz offen auf eine Homepage zu stellen –, ist, dass sämtliche Sozialförderungen überproportional und überdurchschnittlich an nicht österreichische Staatsbürger gehen. Es ist beispielsweise die gesamte Sozialhilfe: Da gehen bereits 56 Prozent – 56 Prozent, das ist mehr als die Hälfte – an Drittstaatsangehörige. Dass dieses System auf Dauer nicht funktionieren kann und dass dieses System kippt, ist dann gar kein Zufall mehr.
In dem Sinne: Wir stimmen zu, damit wir es nicht denen nehmen, die das wirklich brauchen. Aber: Ich würde Sie bitten, Frau Minister, diesen Missbrauch, den Sie hier eingeführt haben (Abg. Gasser [NEOS]: Also das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist ... von Ihnen!), diese Pullfaktoren für Zuwanderung in das Sozialsystem endlich abzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)
12.11
Präsident Peter Haubner: Ich begrüße die Frau Bundesministerin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.