RN/43
12.15
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Vor einigen Wochen ist mir eine Schlagzeile ins Auge gestochen, nämlich von der „Wiener Zeitung“; sie hat getitelt: „Sozialstaat Nr. 1: Österreich gibt weltweit am meisten aus“. Das ist eine an und für sich sehr schöne Schlagzeile, wenn man es unter der Perspektive sieht, dass Österreich ein sehr eng geknüpftes soziales Netz hat. Man muss natürlich auch die andere Seite betrachten: Ein Sozialstaat muss auch finanziert werden. (Abg. Koza [Grüne]: Erbschaftssteuer!)
Da sind wir dann immer auch bei der Frage der Gerechtigkeit. Wenn über Umverteilung gesprochen wird – und das wird in unserem Parlament sehr oft diskutiert –, dann sei vielleicht einmal zum Beispiel erwähnt, dass 10 Prozent der Einkommensteuerzahler 51 Prozent des Aufkommens finanzieren (Beifall des Abg. Pramhofer [NEOS]) und 50 Prozent der Einkommensteuerzahler überhaupt 94 Prozent des Aufkommens finanzieren. Wir haben also im Steuerbereich in einem Staat, der eine hohe Staatsquote hat, um den Sozialstaat zu finanzieren, naturgemäß eine sehr hohe Umverteilung.
Trotzdem gibt es auch dann, wenn ein Sozialstaat sehr eng geknüpft ist, immer Ausnahmefälle. 2022, als dieses Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz eingeführt wurde – im Zuge der Coronapandemie, dann verknüpft mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, was in der Folge dann hohe Energiepreise bedeutet hat –, war Europa quasi in einem Ausnahmezustand. In einem Ausnahmezustand kann man natürlich auch ausnahmsweise ein Ausnahmegesetz machen. Ich sage deswegen Ausnahme, weil für die Wohnversorgung und auch für die Wohnunterstützung und für die soziale Abfederung, Herr Kollege Muchitsch – das haben wir auch im Ausschuss diskutiert –, natürlich per Gesetz, per Verfassungsgesetz die Länder zuständig sind. Jetzt kann man in Ausnahmesituationen eben ausnahmsweise auch solche Gesetze beschließen, und das haben wir getan.
Wir waren in den letzten Monaten auf einem guten Weg, was die Staatsfinanzen, die Inflationsbekämpfung und auch das Wirtschaftswachstum betrifft. Sie kennen die Formel 2-1-0, die Stocker-Formel. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Oje, oje!) Mit Jahresbeginn waren wir eben bei 2 Prozent Inflation, wir waren bei 1 Prozent Wirtschaftswachstum oder sogar darüber; die Null steht eben für null Toleranz im Bereich von Integration und Migration. Das hat sehr gut begonnen und wir waren durchaus sehr zuversichtlich. Dann kam eben dieser Krieg im Nahen Osten, auch mit einer wahnsinnig fragwürdigen Vorgangsweise der amerikanischen Administration und mit den Folgen, die wir jetzt in Österreich und in ganz Europa in Form von höheren Energiepreisen, von höheren Spritpreisen wieder zu spüren bekommen. Das wird die Inflation wieder befeuern und dergleichen.
In so einer Situation ist es auch rechtens und, glaube ich, ein guter Schritt, wenn wir dieses Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, also diesen Wohnschirm und auch die Zahlungen – Kollege Muchitsch hat es angeführt – für die Unterstützung für Kinder im Schulalter, wenn sie in Familien leben, die Sozialhilfe beziehen, verlängern. Wir werden in dieser Phase, aufgrund dieses Ausnahmezustands, in dem sich die Welt befindet, dieses Ausnahmegesetz wieder verlängern, aber eben zeitlich befristet – im Gegensatz zu dem, was die Grünen wünschen. Bis 2029 werden also jetzt jährlich 28 Millionen für den Wohnschirm und 15 Millionen für die Sachleistungen für Kinder bereitgestellt.
In einer Zeit eines Ausnahmezustands – und wir hoffen ja doch, dass wir irgendwann wieder in den Normalzustand hinsichtlich der Weltlage kommen und dass Ausnahmezustände wieder vergehen – kann man eben solche Gesetze auch hier auf Bundesebene beschließen, wiewohl, wie gesagt, die Unterstützungsleistungen, die soziale Absicherung auf Länderebene angesiedelt sind.
Meine Damen und Herren, wir stehen daher zu diesem Gesetz. Wir beschließen es ja auch gemeinsam. Ich möchte aber trotzdem an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Sozialstaat nur dann funktioniert, wenn wir ein Prinzip, glaube ich, ganz hochhalten: Hilf den Hilflosen, aber sorge dich nicht um die Sorglosen!
Wir müssen einen fairen Sozialstaat gewährleisten, und deswegen, Frau Ministerin, ist es auch so wichtig, dass wir eine österreichweite Sozialhilfereform auf den Weg bringen. Wenn ich richtig informiert bin, beginnen dieser Tage auch die intensiven Verhandlungen. Wir brauchen einen fairen Sozialstaat. Wir haben ein gutes Sozialnetz, aber das müssen wir im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch fair gestalten und diesen Sozialstaat damit auch fair absichern. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.19
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johannes Gasser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.