RN/44
12.19
Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, wir verlängern heute den Wohnschirm mit einem klaren Fokus: gezielt Menschen zu unterstützen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
Es geht bei diesem Instrument vor allem darum, Delogierungen frühzeitig zu verhindern, statt später hohe Folgekosten von Obdachlosigkeit bekämpfen zu müssen. Wir setzen da natürlich auf ein Modell, das wirkt, das bekannt ist. Housing first steht hier im Fokus: zuerst ein Dach über dem Kopf sichern und damit dann die notwendige Unterstützung und mit dieser Unterstützung auch Stabilität und Perspektive geben – und ja, unabhängig davon, woher diese Person kommt oder welche Staatsbürgerschaft sie hat.
Was mir aber besonders wichtig ist – Kollege Gödl hat es in einer gewissen Weise angesprochen –: Ja, diese Verlängerung des Wohnschirms ist zeitlich befristet, weil er auch aus unserer Sicht kein Dauerinstrument sein kann, jedenfalls kein Dauerinstrument der Bundesregierung und der Bundespolitik. Das hat eben gute Gründe: Sowohl Wohnen als auch die soziale Grundsicherung sind eigentlich Aufgaben der Bundesländer. Der Bund ist da schon in Vorleistung gegangen und geht es auch bis 2029 noch einmal und übernimmt quasi die Finanzierung für eine Verantwortung, die eigentlich bei den Ländern liegt.
Genau das ist es, was in der Vergangenheit zu oft passiert ist: dass der Bund, wenn die Länder ihre Aufgaben nicht erfüllt haben, eingesprungen ist, und genau das ist auch das Ergebnis, das wir in unseren föderalistischen Strukturen erleben, in denen die Finanzierungsverantwortung und auch die Umsetzungsverantwortung zu oft auseinanderdividiert worden sind – deshalb diese klare Grenze bis 2029, auch damit wir es schaffen, innerhalb der Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auch in diesem Bereich klare Zuständigkeiten hinzubekommen.
Der zweite Aspekt dieses Pakets, das wir heute beschließen werden, sind die Schulstartgutscheine für Familien – für Kinder, die in Sozialhilfe beziehenden Familien leben. Diese stellen sicher, dass sich die Kinder am Schulstart auch die entsprechenden Ausstattungen für den Schulstart leisten können. Ja, das ist Chancengerechtigkeit, und das sind grundsätzlich Sachleistungen, aber auch da sagen wir ganz klar: Das kann jetzt keine langfristige Lösung sein, weil einerseits natürlich die Finanzierung dieser Schulstartgutscheine über den Europäischen Sozialfonds nur bis 2029 gesichert ist und wir andererseits auch grundsätzlich größer denken wollen.
Das machen wir in den sehr intensiven Verhandlungen zur Sozialhilfe, die nicht erst starten, sondern schon seit Wochen laufen, auch sehr konkret im Bereich der Zukunftssicherung für die Kinder, in der für uns klar ist: Wir müssen einen stärkeren Fokus auf Sachleistungen legen, nicht auf Geldleistungen, damit solche Beispiele, die leider auch vorkommen, Kollegin Belakowitsch, der Vergangenheit angehören.
Sie sehen, wir arbeiten hier zielgerichtet im Sinne der Menschen, im Sinne der Steuerzahler und daran, dass wir in diesem Land auch für Kinder Chancengerechtigkeit schaffen können. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
12.22
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Markus Koza. Ich stelle seine Redezeit auf 4 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.