RN/45
12.23
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist sehr gut, dass das Erfolgsprojekt Wohnschirm und auch die Schulstarthilfe bis Ende 2029 verlängert werden, weil beide ganz zentrale und wichtige Maßnahmen im Kampf gegen die Armut sind. Weniger gut ist allerdings – und darum geht es uns –, dass die beiden Projekte mit Ende 2029 auslaufen, denn abgeschafft ist etwas schnell, wieder eingeführt ist es umso schwieriger. Dazu wird aber eh noch Kollegin Tomaselli sprechen. (Beifall bei den Grünen.)
Reden wir aber über den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung, denn wir haben dazu in der letzten Sitzung des Sozialausschusses jede Menge Anträge eingebracht, die aber alle von den Regierungsparteien vertagt worden sind. Am 30. April ist der Tag der Arbeitslosen, und an diesem Tag rücken die Lebensrealitäten von arbeitslosen Menschen in den Mittelpunkt. Sie sind geprägt von Geldsorgen und Zukunftsängsten: Kann ich mir die Miete noch leisten? Finde ich in meinem Alter noch einen Job? Geht sich ein Kinobesuch mit meinen Kindern noch aus?
Arbeitslose Menschen haben es bereits schwer genug, aber mit dem seit 1. Jänner geltenden Zuverdienstverbot hat es ihnen diese Regierung bedauerlicherweise noch schwerer gemacht. Laut AMS-Chef Kopf haben ja seither rund 18 000 Menschen – das sind etwa zwei Drittel der Betroffenen – ihren bisherigen Zuverdienst aufgeben müssen, aber nur 1 800 haben einen vollversicherten Job gefunden – das sind gerade einmal 10 Prozent. Den restlichen 90 Prozent wurden Einkommen und Perspektiven genommen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, Erfolgsstorys schauen für mich anders aus. (Beifall bei den Grünen.)
Die sozialen Kollateralschäden ziehen inzwischen auch immer weitere Kreise, weil das Zuverdienstverbot längst nicht nur insbesondere Alleinerzieher:innen, Menschen im Entschuldungsverfahren, Kulturschaffende, junge Wissenschaftler:innen oder Journalist:innen trifft – also Arbeitnehmer:innen, die in Bereichen arbeiten, in denen man von Projekt zu Projekt, von Engagement zu Engagement arbeitet und in denen ein Zuverdienstverbot bei Arbeitslosigkeit in Wirklichkeit den beruflichen Anschlussverlust für die Betroffenen bedeutet.
Inzwischen schlägt es zum Beispiel auch bei Pflegeeltern auf, die neben ihrem Hauptjob geringfügig als Pflegemutter oder -vater beschäftigt sind, wie es in einigen Bundesländern der Fall ist, zum Beispiel in Oberösterreich oder in der Steiermark. Sie werden bei Verlust des Hauptjobs dann auf einmal vor die Wahl zwischen Arbeitslosengeld und Pflegeelternschaft gestellt, und das ist für die Familie eine besonders belastende Situation.
Oder Kindergruppen: Denen fehlen jetzt die Springer:innen, weil Elementarpädagog:innen, die auf Jobsuche waren, sich dort oft geringfügig haben beschäftigen lassen, um eben bei Urlauben, Erkrankungen oder anderen Ausfällen die betroffenen Kindergruppenbetreuer:innen zu ersetzen. Auch das ist nicht mehr möglich.
Jetzt haben Sie von den Regierungsparteien die Möglichkeit, entweder weiterzumachen wie bisher und die von Ihnen verursachten Probleme zu ignorieren und vom Tisch zu wischen – das bringt nur nichts, weil die Probleme bleiben – oder endlich seriöse Politik zu machen, dieses untaugliche und praxisferne Gesetz generalzusanieren und bis dahin das Zuverdienstverbot auszusetzen.
Darum bringe ich auch folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „vorübergehende Aussetzung der Einschränkung des geringfügigen Zuverdiensts bei Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem das Verbot der geringfügigen Beschäftigung neben dem Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung ab spätestens 1. Juli 2026 so lange ausgesetzt wird, bis eine sachliche und zielgerichtete gesetzliche Lösung gefunden und umgesetzt wurde.“
Sorgen Sie dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es für Menschen in Arbeitslosigkeit wieder fairer statt schwerer wird! Tausende Betroffene werden es Ihnen danken. (Beifall bei den Grünen.)
12.27
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Präsident Peter Haubner: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann. – Bitte, Frau Bundesministerin.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.