RN/58
13.06
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Bevor ich auf den Tagesordnungspunkt Bundespflegegeldgesetz eingehe, darf ich eine Besuchergruppe recht herzlich begrüßen: den Verein zur Förderung von Arbeit und Bildung, FAB Eule Steyr. – Recht herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Nun zum Tagesordnungspunkt: Frau Abgeordnete Belakowitsch hat gemeint, es ändert sich nichts. Die Pflege, mit diesem Tagesordnungspunkt verbunden, ist wie ein Haus: Wenn man bei einem Haus nichts verändert, ändert sich auch nichts, aber was man bei einem Haus schon machen muss: Man muss es instand halten. (Abg. Ragger [FPÖ]: Einmal anweißeln reicht nicht!) Auch die Pflege muss man instand halten. Das, was wir heute diskutieren und beraten, ist für mich wie eine Pflege der Pflege.
Sie wissen, ich komme aus der Bauwirtschaft: Bei einem Haus wird einmal das Dach undicht, da ist einmal ein Fenster zum Austauschen. Bei diesem Tagesordnungspunkt beschließen wir heute auch Änderungen im Angehörigenbonus, beschließen wir genau Änderungen in der Qualitätssicherung und der Datenlage. Deswegen gibt es bei diesen Punkten Verbesserungen und Klarstellungen, die ganz wichtig sind.
Zum Beispiel beim Angehörigenbonus: Seit 2023 bekommen pflegende Angehörige einen sogenannten Angehörigenbonus. Derzeit sind es 134,30 Euro monatlich, wenn sie einen nahen Angehörigen ab der Pflegestufe 4 dauerhaft zu Hause pflegen. Diesen Bonus gibt es entweder automatisch oder auf Antrag, er ist steuerfrei. Im Jahr 2025 haben 16 000 pflegende Angehörige diesen Bonus erhalten; der Aufwand lag bei 25 Millionen Euro. Unklar war aber in der derzeit geltenden Rechtslage, wie lange rückwirkend man so einen Bonus gewähren kann. Das stellen wir jetzt auch richtig, indem wir sagen, bis zu maximal einem Jahr kann auch rückwirkend ausbezahlt werden.
Wir stellen auch klar, wie lange dieser Bonus gilt, wenn zum Beispiel zu Beginn des Monats, Mitte des Monats ein zu pflegender Angehöriger verstirbt. Auch das wird jetzt mit Ende des Monats klargestellt.
Dieser Angehörigenbonus ist zwar nicht unser Modell, was wir als Sozialdemokratie unter Pflege verstehen. Wir hätten andere Vorschläge, wie man das mit den pflegenden Angehörigen besser lösen kann, wie zum Beispiel mit einer Beschäftigungsart, bei der Pensionsansprüche und auch andere Zeiten erworben werden. Das ist derzeit leider nicht möglich, aber Fakt ist: Heute wird mit diesem Gesetzentwurf die Instandhaltung der Pflege, genauso wie die Instandhaltung eines Hauses, geregelt – zwar nicht spektakulär, Frau Abgeordnete, Sie haben schon recht –, es ist aber wichtig und notwendig, dass wir das tun. Deswegen ersuchen wir auch um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stark [ÖVP].)
13.09
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Heike Eder.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.