RN/61
13.15
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir diskutieren heute hier – die Vorrednerinnen und Vorredner haben es ja schon ganz gut auf den Punkt gebracht – eine sehr stark technische Novelle, die jetzt nicht unbedingt die großen inhaltlichen Brocken hat. Wir werden daher heute dieser Novelle auch zustimmen, wenngleich wir dann eben auch eine getrennte Abstimmung haben werden, weil es trotz allem immer noch datenschutzrechtlich bedenkliche Passus in dieser Novelle gibt, die leider Gottes, obwohl wir das im Ausschuss entsprechend eingemeldet haben, nicht beseitigt wurden. Ansonsten passt diese Novelle in Summe und wir können dem Ganzen auch zustimmen.
Jedoch, und darüber muss man auch reden, steht diese Novelle ja vor dem Hintergrund, dass hier in Österreich seit Wochen – eigentlich schon seit Monaten, kann man sagen – eine Diskussion rund um die Fragen läuft: Wie komme ich an ein Gutachten? Wie werde ich bei der Begutachtung behandelt? Wie werde ich von Gutachter:innen, von Sachverständigen behandelt? Wie schaut es überhaupt mit der wissenschaftlichen Qualität dieser Gutachten aus und, und, und? Wir haben dazu eine breite Diskussion. Auslöser war die Arbeiterkammer mit der Foresight-Studie aus Oberösterreich, die klar aufzeigt, da liegt etwas im Argen, und zwar geht es um kasernenartigen Ton bei den Begutachtungen, um das Absprechen von Erkrankungen und das systematische Wegwischen bereits vorhandener Diagnosen, die fehlende Anerkennung von Lebensrealitäten. Es geht um etwas ganz Grundlegendes, nämlich um den Respekt gegenüber den Betroffenen und Würde.
Das Problem an dieser ganzen Geschichte – und Frau Ministerin, da kommen Sie mir nicht aus – ist dieses wochenlange dröhnende Schweigen aus Ihrem Haus, aus Ihrem Ministerium; wochenlang wurde sich in aller Öffentlichkeit nicht dazu zu Wort gemeldet. Auch damals, als Generaldirektor Pinggera ME/CFS-Erkrankten unterstellt hat, dass diese angeblich Trittbrettfahrer oder Scheinkranke wären, haben Sie sich genauso wenig zu Wort gemeldet – und dieses Mal ist es dasselbe. (Beifall bei den Grünen.)
Dann gehen Sie doch einmal raus, weil der öffentliche Druck schon so groß ist, weil fast jeden Tag eine Meldung nach der anderen kommt, weil sich Betroffene öffentlich zu Wort melden. Dann gehen Sie am Karfreitag raus und sagen: Ja, es wird eine Änderung geben; es wird einen Wertekodex geben; es wird mehr Informationen geben; es wird auch die Möglichkeit geben, in Zukunft jemanden zu den Begutachtungen mitzunehmen! – Was macht die PVA ein paar Tage später? – Sie sagt: Nein, stimmt ja in Wirklichkeit gar nicht, das wird es alles so gar nicht geben! – Sie haben dann zugegebenermaßen zwar noch eine gesetzliche Änderung angekündigt (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Schumann), aber das Zentrale, um das es wirklich geht, nämlich dass wir dieses ganze System endlich wieder vom Kopf auf die Füße stellen müssen, bleiben Sie uns bis heute schuldig.
Es geht schon darum, dass wir eine unabhängige Ombudsstelle mit Kompetenz brauchen, damit die Menschen nicht ständig vor Gericht ziehen müssen. Es braucht fachlich qualifizierte Gutachter:innen, die Verpflichtung, bestehende Diagnosen zu berücksichtigen. Es braucht unabhängige Begutachtungsstellen, unabhängige Zertifizierungsstellen, Qualitätsvorgaben, die fachlich wie menschlich passen. Es braucht auch Konsequenzen für die PVA, es braucht Konsequenzen für die Sozialversicherungen und, und, und. Das bleiben Sie uns bis heute schuldig. Wir werden da nicht lockerlassen. Der heutigen Novelle werden wir zustimmen, aber Sie können sich darauf einstellen – denn das sind wir den Betroffenen im Land schuldig –: Es braucht eine umfangreiche Reform und die werden wir tagtäglich von Ihnen einfordern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.18
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.