RN/62
13.18
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen heute über einen Bereich, der wie kaum ein anderer das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts bildet: die Pflege. Die Pflege leistet täglich Großartiges und sie steht gleichzeitig vor enormen Herausforderungen. Mehr als eine halbe Million Menschen bezieht derzeit in Österreich Pflegegeld, genau sind es 504 000. Hinter dieser Zahl stehen Menschen: jemand, der Unterstützung braucht, und jemand, der sich fürsorglich um diese Person kümmert. Pflege geht aber weit über eine reine Versorgung hinaus. Sie steht für Vertrauen, Nähe und Würde.
Besonders herausheben möchte ich zwei Gruppen, die oft im Hintergrund wirken und doch Unschätzbares leisten. Es sind die Beschäftigten in der Pflege mit ihrer großartigen, engagierten und von Empathie getragenen Arbeit und die rund 1 Million pflegenden Angehörigen. Der Großteil davon sind Frauen, die sich um ihre Familienmitglieder oftmals über Jahre hinweg und mit großem Einsatz kümmern.
Viele von ihnen erleben eine Doppelbelastung durch berufliche Tätigkeit und die Pflege eines Familienmitglieds, und das ist in höchstem Maße anzuerkennen. Es gebührt ihnen unser Respekt und unsere Wertschätzung, und das kann man nicht genug zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)
Gleichzeitig aber stehen wir vor einer demografischen Entwicklung in diesem Land, die die Pflege vor große Herausforderungen stellen wird. Ich glaube, das ist allen, die in der Pflege arbeiten, die sich mit Pflege beschäftigen, mit Pflege und Betreuung beschäftigen – man muss ja da auch in der Begrifflichkeit differenzieren – bewusst. Darauf muss man sich einstellen, dafür muss man jetzt politisches Handeln setzen. Gute Politik aber – und das ist auch Tatsache – entsteht nicht im Alleingang, sondern nur im Zusammenwirken. Das bestimmt gerade die Arbeit in der Pflege.
Wir wissen, dass die Zuständigkeit im Wesentlichen bei den Ländern liegt, aber es gilt, ein Zusammenwirken von Ländern und Bund für diese gemeinsame Verantwortung zu erreichen, nämlich im Hinblick auf die großen Herausforderungen, die wir in der Pflege zu erwarten haben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich bin daher im ständigen und guten Austausch mit allen Beteiligten, und im Rahmen der Pflege-Entwicklungs-Kommission besteht eine sehr intensive und positive Zusammenarbeit, denn da werden die Expertise und das gemeinsame Arbeiten an tragfähigen Konzepten für die Zukunft der Pflege gebündelt.
Mit der vorliegenden Novelle des Bundespflegegeldgesetzes setzen wir weitere Schritte, die Verbesserungen für pflegende Angehörige und pflegebedürftige Personen bringen. Ich möchte zwei davon besonders hervorheben: Auf der einen Seite werden qualitätssichernde Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Pflegesituation zu Hause zu verbessern, und auf der anderen Seite wird das Steuerungsinstrument ausgebaut, auf dessen Basis weitere frühzeitige Maßnahmen geplant und gesetzt werden können.
Das Kompetenzzentrum der SVS führt seit vielen Jahren im Auftrag des Sozialministeriums Hausbesuche bei Menschen, die zu Hause gepflegt und betreut werden, durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen und -beziehern kontaktiert, die dann kostenlose Hausbesuche bekommen, und sie können auch auf Wunsch beantragt werden. 2025 wurden rund 59 000 Hausbesuche durchgeführt. Im Rahmen dieser Hausbesuche werden die Pflegesituation und die Pflegequalität erfasst und die Pflegebedürftigen und ihre An- und Zugehörigen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen beraten und informiert – ein ganz, ganz wichtiges Instrument. Sie leisten einen Beitrag zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und Betreuung und sind mit den gesetzlichen Verankerungen in § 33a Bundespflegegeldgesetz somit auch gesetzlich sichergestellt.
Eine zeitgemäße Steuerung des Gesundheits- und Pflegesystems setzt voraus, dass gesundheitliche und pflegerische Entwicklungen gemeinsam betrachtet werden können. Mit der neu geschaffenen Grundlage wird dieses Planungsinstrument geschaffen. Pflegedaten werden unter strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben an den Dachverband, an das BMASGPK und an die GÖG zum Zweck der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung übermittelt. Also wir sind in Zukunft – und das ist ganz wichtig – im Besitz dieser Daten, die dann zur Steuerung beitragen können. Dies ist wesentlich, um sektorübergreifende Versorgungspfade nachzuvollziehen, Ergebnisqualität messbar zu machen und gesundheitspolitische Maßnahmen zielgerichtet zu steuern.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine gute Pflegepolitik denkt zwei wesentliche Teile zusammen. Sie stärkt einerseits die Versorgung für jene, die Pflege brauchen. Wir investieren in die Prävention, damit Menschen möglichst lange gesund und selbstständig leben können. Und ich darf darauf verweisen, dass wir mit dem Instrument des Gesundheitsreformfonds eine wesentliche Hilfsstütze geschaffen haben, indem wir zwei große Projekte auf den Weg bringen, die wir dann hoffentlich auch in die Breite ausrollen werden.
Wir haben Pflege- und Therapiepraxen geschaffen, die Möglichkeit zum Zusammenschluss nicht ärztlicher Berufe, die besonders in der geriatrischen Versorgung und besonders auch in der ländlichen Struktur hilfreich sein werden. Mit der Verschreibung des Arztes wird es dann möglich sein, dass Wundmanagement, Physiotherapie, Ergotherapie, Sozialberatung, Pflegeberatung direkt den Menschen zur Verfügung gestellt werden oder diese Berufe auch aufsuchend in den einzelnen Haushalten beansprucht werden können, um eine bessere geriatrische Versorgung zu gewährleisten, um Spitäler zu entlasten und um auch das System finanziell zu entlasten. Das ist der Weg, den wir jetzt gehen. Ein wichtiger Weg, weil wir wissen: Die Herausforderungen in der Pflege sind groß.
Lassen Sie mich noch zum Abschluss – ganz wichtig – zu dem Thema der Begutachtungsverfahren sagen: Menschen in Begutachtungsverfahren finden sich oft in schwierigen Situationen und haben Anspruch auf eine wertschätzende Behandlung. Ich nehme diese Kritik sehr ernst und habe bereits ein Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Qualität initiiert. Das ist auf dem Weg, und ich glaube, es ist allen bewusst, dass da gehandelt werden muss.
Obwohl in anderen Bereichen die Mitnahme einer Vertrauensperson bereits möglich ist, besteht kein Rechtsanspruch darauf. Diese gesetzliche Grundlage soll nun geschaffen werden, um Rechtssicherheit herzustellen und die Position der Betroffenen im Begutachtungsverfahren zu stärken. Diese Regelung orientiert sich am bereits bestehenden Modell im Pflegebereich, wo die Möglichkeit der Beiziehung einer Vertrauensperson ja seit vielen Jahren gesetzlich verankert ist. Diese Änderung wird die Bereiche Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitsbegutachtungen ebenso wie die berufliche Reha umfassen.
Auch wichtig: Es wird von der PVA gesprochen, aber auch im Bereich des Sozialministeriumservice, beispielsweise für das Behindertenpassverfahren, die Parkausweisverfahren und Verfahren nach dem Verbrechensopfergesetz, wird es zukünftig gesetzlich geregelt möglich sein, eine Vertrauensperson mitzunehmen.
Ich habe vor Kurzem angekündigt, dass wir da tätig werden, und ich freue mich daher, dass der entsprechende Initiativantrag bereits heute im Parlament ist. Das ist schnelles Handeln, das ist schnelles, wirkungsvolles Handeln. Und ich würde Sie wirklich von Herzen um die Unterstützung dieses Initiativantrages bitten, im Sinne der wertschätzenden Behandlung jener Menschen, die sich auf den Gutachtenweg begeben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
13.27
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ragger.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.