RN/64

13.31

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Vor allem darf ich die Zuseherinnen und Zuseher vom Pensionistenverband Sankt Marein, Sankt Lorenzen ganz herzlich bei uns auf der Galerie begrüßen! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].) 

Die Frau Bundesministerin hat es schon angesprochen und ich möchte es jetzt noch einmal betonen: Es sind nicht nur Ankündigungen, sondern wir setzen Taten. Nach der Studie der AK Oberösterreich, die, wie Kollege Schallmeiner auch gesagt hat, bezüglich Missständen bei den Begutachtungen für Pflegegeld, für Pensionsverfahren, für den Behindertenpass, also in den verschiedensten Bereichen, in Auftrag gegeben wurde, setzen wir Taten, und zwar möglichst schnell. Es wurde bereits heute der Initiativantrag eingebracht, dass wir – das ist eben eine einfache Möglichkeit gewesen – die Gesetze so ändern, dass Vertrauenspersonen bei den medizinischen Begutachtungen auch in den Fällen der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, bei beruflicher Reha, bei den Begutachtungen, die das Sozialministeriumsservice durchführt, mitgenommen werden können. Das ist einmal der erste Schritt. Das andere geht halt nicht von heute auf morgen, aber das ist auch in Bearbeitung.

Ich möchte jetzt aber noch zur vorliegenden Novelle zum Bundespflegegeldgesetz kommen: Es ist ein sinnvoller und auch notwendiger Schritt für mehr Klarheit, mehr Qualität und auch mehr Fairness in der Pflege. Ich möchte auch von dieser Stelle aus den pflegenden Angehörigen, die in Österreich jeden Tag Enormes leisten, Danke sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Sie sind es, die oft über Jahre hinweg Verantwortung tragen, und das vielfach unter großer psychischer, körperlicher und auch finanzieller Belastung. Häusliche Betreuung und Pflege ist nicht nur Unterstützung im Alltag. Wir wissen, es bedeutet auch oft, nachts aufzustehen, die eigenen Bedürfnisse zurückzustellen, Kraft zu geben, auch wenn die eigene längst erschöpft ist. Es ist daher richtig, den Angehörigenbonus nicht nur beizubehalten, sondern auch jährlich an die Inflation anzupassen. Es werden auch bürokratische Hürden vereinfacht. Es ist eine rückwirkende Auszahlung bis zu einem Jahr möglich, weil Gerechtigkeit keine Frage von perfektem Timing sein darf. Wir brauchen Rechtssicherheit und diese rückwirkende Auszahlung verhindert auch Ungleichbehandlung. 

Auch die Qualitätssicherung wird gestärkt, Hausbesuche leisten da einen unverzichtbaren Beitrag, um zu sehen: Wie schaut die Pflegesituation tatsächlich aus? Man kann Beratungen durchführen, Unterstützung anbieten und auch eine mögliche Unterversorgung rasch erkennen. Vor allem das Angehörigengespräch leistet dazu einen wichtigen Beitrag, denn Pflege darf nicht vom Zufall abhängen, sondern muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen orientieren. 

Ein dritter Punkt ist die bessere Datengrundlage, um in Zukunft auch die Qualität der Pflege zu verbessern. Wir gestalten die Pflegepolitik verantwortungsvoll, und dafür braucht man natürlich auch verlässliche Informationen, und diese pseudonymisierte Übermittlung von Pflegegelddaten an die GÖG und das Sozialministeriumsservice soll eben die Grundlage für eine bedarfsgerechte Planung in Zukunft stützen. 

Für uns als Sozialdemokratie ist klar: Gute Pflege ist eine Frage des Respekts, der Solidarität und der sozialen Gerechtigkeit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.