RN/69

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 448 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Ralph Schallmeiner vor. 

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 16 sowie Ziffer 20 in der Fassung der Regierungsvorlage. 

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage. 

Wer gibt dem die Zustimmung? – Das ist auch einstimmig angenommen.

Somit kommen wir sogleich zur dritten Lesung. 

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.