RN/88
14.52
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer im Hohen Haus und zu Hause vor den Bildschirmen! Die Bundesregierung greift diesen Ball sehr gerne auf, weil ich auch fest davon überzeugt bin, dass die Geothermie ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung ist – und wir wissen auch, dass eine Energiewende ohne Wärmewende nicht funktionieren kann. Vor allem die Tiefengeothermie spielt eine wichtige Rolle bei der lokalen Wärmeversorgung und Energiebereitstellung, gerade im Bereich der Fernwärme.
Es gibt schon viele erfolgreiche Projekte und Geothermieanlagen mit bedeutender Wärmeproduktion in Österreich – zum Beispiel im oberösterreichischen Hausruckviertel, in Ried im Innkreis, Altheim oder Braunau oder in der Steiermark in Fürstenfeld, Bad Blumau –, die für die lokale Wärmeversorgung durch Nahwärmenetze genutzt werden. Einige Anlagen kombinieren die Wärmeproduktion auch mit der Erzeugung von elektrischer Energie. Außerdem wird die geothermische Energie auch für die Bereitstellung von Prozesswärme in der Lebensmittelindustrie verwendet, zum Beispiel in der Gemüseproduktion.
Der Anteil an der österreichischen Fernwärmelieferung liegt allerdings derzeit erst unter 1 Prozent – und genau das zeigt aber auch aktuell das vorhandene Potenzial, das wir eben noch nicht ausgeschöpft haben. Genau deshalb ist es richtig und auch notwendig, da gezielt anzusetzen. Das realisierbare geothermische Potenzial wird jetzt einmal bis 2030 auf rund 1 Terawattstunde geschätzt. Entsprechend haben wir das auch in unserer Regierungsvorlage zum EABG bereits inkludiert. Die Bundesländer sollen ihre Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Wärme aus Geothermie ausnutzen und ausschöpfen; und wir wollen auch für bestimmte tiefengeothermische Anlagen die Möglichkeit vorsehen, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchzuführen. Das bedeutet eben auch weniger bürokratische Hürden und mehr Tempo bei der Umsetzung.
Als Bundesregierung – es wurde schon erwähnt – haben wir uns bereits darauf verständigt, bestehende gesetzliche Erschwernisse, insbesondere im Mineralrohstoffgesetz und im Wasserrechtsgesetz, in Angriff zu nehmen; und auch das ist ein wichtiger Schritt, damit die Projekte schneller umgesetzt werden können. Das ist alles bereits in einem Ministerratsvortrag festgehalten worden und es ist der fixe Plan dieser Bundesregierung, das auch durchzuziehen.
Sie alle haben genauso wie ich die letzten Wochen den Blick in die Zeitungen geworfen, und einmal mehr ist uns allen bewusst geworden: Die Energiefrage ist aktueller denn je. Sie betrifft uns alle – egal ob es um den Spritpreis, die Heizkosten oder das noch wichtigere Thema der Versorgungssicherheit geht. Die Energiekrise hat uns wieder vor Augen geführt, wie wichtig es ist, unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und verstärkt auf heimische und auch erneuerbare Energiequellen zu setzen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist daher unerlässlich und wir müssen vorhandene Potenziale nützen. Ich sehe eine große Chance in der Nutzung der Geothermie für unsere Regionen, für eine sichere Energieversorgung, für mehr Unabhängigkeit und die Wärmewende. Daher freue ich mich sehr über diesen starken Rückenwind, der aus diesem Haus kommt.
Jetzt geht es darum, dass wir im ersten Schritt gemeinsam ein EABG beschließen müssen. Dann ist der erste Schritt getan; und der zweite wird folgen, und wir kommen schneller zum Ziel und nutzen die Geothermie im Sinne unseres heimischen Standortes. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Yildirim [SPÖ].)
14.56
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Taschner.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.