RN/117

17.31

Abgeordneter Franz Jantscher (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Geschätztes Hohes Haus! Wenn das auch von Teilen hier etwas anders gesehen wird: Erneuerbare Energie wird immer wichtiger. Wie problematisch die Abhängigkeit von Öl und Gas ist, zeigt sich aktuell sehr, sehr deutlich. Die Treibstoffpreise steigen seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine und erreichen seit dem Irankonflikt ungeahnte Höhen – das waren sehr wohl Öl und Gas. Das alles führt zu steigenden Energiekosten, die wir alle im täglichen Leben spüren: Die Stromrechnung ist höher und beim täglichen Einkauf erhält man weniger fürs Geld. 

Dem können wir langfristig nur entgegenwirken, wenn Österreich in erneuerbare Energie investiert. Neben Sonnenenergie, Windkraft und Wasserkraft soll künftig auch Energie aus Geothermie gewonnen werden. Die Investition in diese Technik hat zwei Vorteile: Die Wirtschaft in Österreich wird durch die Forschung gestärkt und es werden Arbeitsplätze geschaffen. Zusätzlich wird Österreich unabhängiger von ausländischen Energielieferanten.

Auch da ist mir aber eines besonders wichtig: Diese neue Form der Energieerzeugung muss sicher sein – sicher für jene, die in diesem Bereich arbeiten, und sicher für die Menschen, die in dem Gebiet, in dem Energie aus Geothermie gewonnen wird, leben –, denn nur eine sichere Technologie schafft es, dass die Menschen ihr vertrauen und sie auch akzeptieren.

Auch wenn Teile hier anderer Meinung sind: So wie mit den anderen erneuerbaren Energiequellen werden wir damit die Energiewende in Österreich weiter vorantreiben. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie daher um breite Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.33

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.