RN/143
19.01
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Frau Außenministerin! Ja, Frau Kollegin Heiß, Sie müssen irgendetwas Großem auf der Spur sein – ich weiß aber nicht ganz, was der Redebeitrag im Ganzen mit der Thematik zu tun hatte, die wir bei diesem Tagesordnungspunkt besprechen.
Was steht auf der Tagesordnung? – Es geht um die Quasiwiedereinführung der Todesstrafe in Israel. Israel nimmt – meiner Meinung nach prinzipiell zu Recht – für sich in Anspruch, dass es als einziges Land in einer sehr herausfordernden Region die demokratischen und liberalen Werte grundsätzlich hochhält. Genau das, aber natürlich auch unsere historische Verantwortung sind die Gründe, dass wir ein spezielles Verhältnis zu Israel haben. Einerseits ist es die Geschichte, über die ich hier, glaube ich, niemanden aufklären muss, aber andererseits natürlich auch die Tatsache, dass Israel als einziges Land in dieser Region demokratische Regeln hat.
Jetzt hat das israelische Parlament ein Gesetz beschlossen, das halt diametral dem widerspricht, was wir als liberale Wertegemeinschaft als angebracht empfinden. Man hätte sich das eigentlich nicht gedacht, dass wir hier im Jahr 2026 darüber diskutieren müssen, dass ein Partnerstaat von uns – der wie gesagt die gleichen Werte teilt – eine De-facto-Wiedereinführung der Todesstrafe beschließt.
Das Ganze ist nicht nur eine grundsätzliche Problematik, sondern zeigt auch noch eine hochproblematische Ausgestaltung: Erstens handelt es sich um eine institutionelle Diskriminierung, denn da wird ein Gesetz speziell auf eine Bevölkerungsgruppe ausgelegt. Es macht also bei diesem Gesetz für die Frage, ob die Todesstrafe angewendet werden kann, einen Unterschied, ob ich Israeli oder Palästinenser bin, was selbstverständlich in einem Rechtsstaat vollkommen irrsinnig ist, dass ich je nach Herkunft eine unterschiedliche Strafandrohung habe.
Zweitens, was die Ausgestaltung betrifft: Die Einzelfallprüfung wird de facto abgeschafft, Richterinnen und Richtern wird es unmöglich gemacht, da abzuwägen. Drittens, und das finde ich besonders erschreckend, ist die Vollstreckung durch den Strang innerhalb von nur 90 Tagen vorgesehen – das heißt, es besteht gar nicht die Möglichkeit, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens gegen ein solches Urteil zu berufen. Ich halte es dementsprechend für wichtig, dass wir hier als Parlament diesen gesetzgeberischen Akt ganz klar verurteilen. Ich halte es auch für wichtig, dass die Außenministerin das bereits in aller Klarheit schon getan hat.
Ich glaube, genau weil es eben um einen befreundeten Staat geht, der an und für sich dieselben Werte teilt, müssen wir mit ganz klarer Stimme sagen, was Sache ist, weil so ein Rückschritt schlichtweg nicht unkommentiert bleiben darf. Wir müssen insgesamt beharrlich bleiben, damit wir es weltweit schaffen, diese entmenschlichende Art der Bestrafung hoffentlich irgendwann einmal der Vergangenheit angehören zu lassen – aber wir müssen besonders kritisch und besonders streng mit den Staaten sein, die genau das gleiche Wertefundament haben wie wir. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie der Abg. Duzdar [SPÖ].)
19.05
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Gudrun Kugler. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.